Brücke über Entwässerungsgraben bei Oberlindhart halbseitig gesperrt; Aufhebung im Herbst möglich

Nach Wasserrechtsverfahren und Einbau einer Stahlkonstruktion: Halbseitige Sperrung der Brücke bei Oberlindhart kann im Herbst wieder aufgehoben werden

Nach Wasserrechtsverfahren und Einbau einer Stahlkonstruktion: Halbseitige Sperrung der Brücke bei Oberlindhart kann im Herbst wieder aufgehoben werden

Seit vergangenen Sommer ist die Brücke über den Entwässerungsgraben bei Oberlindhart (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) halbseitig gesperrt. Grund für diese Einschränkung sind Korrosionsschäden am Bauwerk, die bei der letzten Brückenprüfung festgestellt wurden. Eine Ampel regelt den Verkehr auf der St 2142. Die halbseitige Sperrung mit Ampelregelung kann nur entfallen, wenn bis zum Ersatzneubau eine provisorische Unterstützungskonstruktion eingebaut wird. Hierfür war neben statischen Berechnungen auch ein hydraulisches Gutachten notwendig. In den kommenden Wochen läuft für die provisorische Unterstützungsmaßnahme ein Wasserrechtsverfahren, anschließend kann die Bauleistung zur Herstellung und zum Einbau der Konstruktion vergeben werden. Mit dem Baubeginn wird im September dieses Jahres gerechnet.

Das in Auftrag gegebene hydraulische Gutachten hat festgestellt, dass eine Unterstützungskonstruktion keine wesentlichen Auswirkungen auf den Wasserstand und Abfluss im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers der kleinen Laber hat. Auch der Umgriff des bereits ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebietes wird nicht verändert.

Außerdem erfolgten Planungen und statische Berechnungen für die provisorische Unterstützungskonstruktion.

Planungsbegleitend fanden Abstimmungen mit Wasserrechtsbehörde und Wasserwirtschaftsamt statt. In diesem Rahmen wurde durch die Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen festgestellt, dass aufgrund des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der kleinen Laber für die provisorische Unterstützung ein Wasserrechtsverfahren erforderlich ist. Hierfür werden Ende Juli die Antragsunterlagen eingereicht. In den darauffolgenden Wochen läuft das Wasserrechtsverfahren am Landratsamt Straubing-Bogen als Träger des Verfahrens.

Während des Wasserrechtsverfahrens werden örtliche Betoninstandsetzungsmaßnahmen im Durchlass veranlasst.

Das StBA Passau geht derzeit davon aus, dass Ende September der Bau der Unterstützungskonstruktion beginnen wird. Sobald die Unterstützungskonstruktion kraftschlüssig eingebaut ist, kann die halbseitige Sperrung mit Ampelregelung wieder entfallen.

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