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title: "VG Trier entscheidet Türkei als Herkunftsland; Nichteheliche Lebensgemeinschaften kein Hindernis für Abschiebung."
sdDatePublished: "2026-07-31T17:19:00Z"
source: "https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Entscheiderbrief/2026/entscheiderbrief-07-2026.html"
topics:
  - name: "human rights"
    identifier: "medtop:20000592"
locations:
  - "Serbia"
  - "Tajikistan"
  - "Bosnia and Herzegovina"
  - "Turkey"
  - "Greece"
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VG Trier entscheidet Türkei als Herkunftsland; Nichteheliche Lebensgemeinschaften kein Hindernis für Abschiebung.

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationszentrum Asyl und Migration - Entscheiderbrief 07/2026

2026 , Datum: 30.07.2026 , Format: Entscheiderbrief , Bereich: Behörde

Die Juli 2026 Ausgabe des Entscheiderbriefs befasst sich in der Rubrik "Rechtsprechung" zunächst mit der Auslegung des Begriffs der "Gefahr für die Allgemeinheit" sowie der Übertragbarkeit der BVerwG-Rechtsprechung auf weibliche, nicht vulnerable Schutzberechtigte in Griechenland. Außerdem hat das VG Trier zum Herkunftsland Türkei entschieden, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften einer Abschiebungsandrohung nicht entgegenstehen. Der EuGH

BVerwG-Ticker informiert über anstehende Entscheidungen, Schlussanträge und mündliche Verhandlungen im August. Die Länderanalyse stellt neue Länderinformationen zur Situation von LGBTIQ-Personen in Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie zu staatlichen Repressionen aufgrund politischer Überzeugungen in Tadschikistan vor. In der Rubrik "Aktuelle Themen" geht es um unentgeltliche Rechtsauskunft (auRA) sowie den Jahresbericht 2025 des Forschungszentrums.

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