AWA Entsorgung GmbH Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen Mariadorfer Str. 2, 52249 Eschweiler; Mängel behoben am 25.06.2026
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Bezirksregierung Köln Umweltinspektionsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0396185 / 0500 Aktenzeichen Bericht 52-2026-0054269 52.22-2026-0060090-Ü-1.3 Firma AWA Entsorgung GmbH Standort Mariadorfer Str. 2, 52249 Eschweiler Anlage Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen Nr. 8.5.1 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 5.3.b.i (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 11.06.2026 31:45 Stunden 4:15 Stunden Weitere beteiligte Behörden Bezirksregierung - Abfallwirtschaft Bezirksregierung - Wasserwirtschaft A) Inspektionsumfang Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Abfall Abfallstromkontrolle: Angemeldete Überwachung mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Abfallströme (Ein- und Ausgänge). Stichprobenhafte Prüfung der Register für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Abwasser, allgemein AwSV Immissionsschutz, allgemein Immissionsschutz, Weiteres Umweltmangement und Betrieborganisation Immissionsschutz, Weiteres Genehmigungsbescheidüberprüfung B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG ) § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel
geringfügige Mängel 1. Mangel aus dem Bereich Immissionsschutz: Wiederkehrende Fortbildung für Immissionsschutzbeauftagte nicht fristgerecht durchgeführt (Mangel beseitigt am 25.06.2026) erhebliche Mängel
schwerwiegende Mängel
D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben
Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.