Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verleihen Denkmalschutzmedaille 2027 in Bayern; Vorschlagsfrist 30. Oktober 2026
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE Hofgraben 4 · 80539 München · www.blfd.bayern.de Ansprechperson 089 2114-161· Alexandra.Beck@blfd.bayern.de
- Seite 1 -
Denkmalschutzmedaille 2027 Die wichtigsten Informationen über die Auszeichnung
Zur Denkmalschutzmedaille Die Denkmalschutzmedaille wird seit 1978 vergeben. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ehren mit dieser Auszeichnung Personen, die sich in besonderer Weise um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient gemacht haben. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben Gebäude instandgesetzt, sich in der Vermittlung des Denkmalgedankens engagiert, sind ehrenamtlich in Vereinen tätig – sie setzten sich für die Erhaltung und Pflege von Bau- und Bodendenkmälern ein.
Zum sechsten Mal vergeben das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zudem Denkmalschutzmedaillen in der Kategorie „Klimaschutz“ für denkmalpflegerische Projekte, die besonders innovativ oder beispielhaft in Bezug auf den Klimaschutz sind.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bittet jedes Jahr den Kreis der Vorschlagsberechtigten um Vorschläge für die Auszeichnung. Aus diesen trifft es eine Vorauswahl, die es an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weiterreicht. Die endgültige Entscheidung darüber, wer die Denkmalschutzmedaille erhält, obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Wer ist vorschlagsberechtigt? Der Kreis der Vorschlagsberechtigten umfasste in den vergangenen Jahren
die Regierungspräsidentinnen und -präsidenten
die Bezirkstagspräsidentinnen und -präsidenten
Bezirksheimatpflegerinnen und -heimatpfleger
den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege
den Bayerischen Bauernverband
die Bistümer und die evangelisch-lutherische Landeskirche in Bayern.
Die Regierungen informieren die Unteren Denkmalschutzbehörden über die Möglichkeit, Personen und Projekte vorzuschlagen. Diese sammeln die Vorschläge aus ihren Kommunen und geben sie dann an die vorschlagsberechtigten Regierungspräsidentinnen und –präsidenten weiter, sodass diese die Vorschläge aus den verschiedenen Bezirken jeweils gebündelt beim Landesamt für Denkmalpflege einreichen können. Vorschläge von Personen, die nicht zum Kreis der Vorschlagsberechtigten zählen, können nicht berücksichtig werden. Sie können aber Vorschläge über die jeweils zuständige Untere Denkmalschutzbehörde einreichen.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE Hofgraben 4 · 80539 München · www.blfd.bayern.de Ansprechperson 089 2114-161· Alexandra.Beck@blfd.bayern.de
- Seite 2 -
Wer kann vorgeschlagen werden?
Bauherrinnen und Bauherren, die eine besonders gelungene Denkmalinstandsetzung abgeschlossen haben
Personen, die sich um die Bodendenkmalpflege in besonderer Weise verdient gemacht haben
Personen, die im Ehrenamt in besonderer Weise für Denkmalschutz und Denkmalpflege eingetreten sind, z.B. Heimatpflegerinnen und –pfleger
Personen, die sich mit einem besonders innovativen oder beispielhaften Projekt sowohl um den Denkmal- als auch den Klimaschutz verdient gemacht haben
Personen, die sich in besonderer Weise um die Vermittlung der Denkmalpflege bemühen, sei es als Journalistinnen und Journalisten, sei es ehrenamtlich oder beruflich.
Wie werden die Vorschläge eingereicht? Auf unserer Homepage www.blfd.bayern.de finden Sie auf der Unterseite zur Denkmalschutzmedaille das Formular, das Sie benötigen, um alle erforderlichen Daten an uns zu übermitteln. Gehen Sie dafür einfach auf den Menüpunkt „Informationen und Service“ und klicken dann „Denkmalschutzmedaille“ an.
Bitte füllen Sie dieses Formblatt vollständig aus. Gehören Sie zum Kreis der Vorschlagsberechtigten, senden Sie es bitte ausgefüllt per E-Mail an denkmalschutzmedaille@blfd.bayern.de. Untere Denkmalschutzbehörden leiten Ihre ausgefüllten Vorschlagsformulare bitte an ihre Bezirksregierungen weiter. Regierungen reichen die Vorschläge aus ihren Bezirken bitte gebündelt ein.
Fotomaterial zu den Vorschlägen Ergänzend zu den Angaben auf dem Formular benötigen wir pro Vorschlag insgesamt eine Auswahl von 5-10 Fotos in ausreichender Qualität (mindestens 300 dpi, Fotomaße 13x18 cm)
der Baumaßnahme (Vor- und Nachzustand des Denkmals)
des Bodendenkmals oder der Arbeiten daran
der Aktivitäten der Person bzw. der von ihr betreuten Projekte. Bitte achten Sie darauf, die Bilddateien eindeutig zu benennen und den Namen des Fotografen (der Bildrechte wegen) anzugeben. Bitte kopieren Sie die Fotos nicht in den Antrag oder direkt in den E-Mail-Text (sondern fügen Sie diese in den Anhang ein)!
Zusendung der Unterlagen Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte bis 30. Oktober 2026 per E-Mail an denkmalschutzmedaille@blfd.bayern.de. Vorschläge, die nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE Hofgraben 4 · 80539 München · www.blfd.bayern.de Ansprechperson 089 2114-161· Alexandra.Beck@blfd.bayern.de
- Seite 3 - Hinweise zum Datenschutz Mit dem Vorschlagsformular zur Denkmalschutzmedaille erheben wir verschiedene personenbezogene Daten. Auf der letzten Seite des Vorschlagsformulars zur Denkmalschutzmedaille 2027 haben wir daher für Sie Hinweise über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zusammengestellt.
Kontakt Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. In unserem Referat für Kommunikation erreichen Sie als Ansprechpartnerin Frau Alexandra Beck telefonisch unter 089/2114-161. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: denkmalschutzmedaille@blfd.bayern.de.