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title: "Sachsens Gesundheitsämter ÖGD-Pakt läuft aus Sachsen; Keine gesicherte Anschlussfinanzierung durch Bund"
sdDatePublished: "2026-07-31T11:05:00Z"
source: "https://bsw-fraktion-sachsen.de/anfragen/oegd-pakt-laeuft-aus-sachsens-gesundheitsaemtern-droht-ab-2027-eine-finanzierungsluecke/"
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Sachsens Gesundheitsämter ÖGD-Pakt läuft aus Sachsen; Keine gesicherte Anschlussfinanzierung durch Bund

ÖGD-Pakt läuft aus: Sachsens Gesundheitsämtern droht ab 2027 eine Finanzierungslücke – BSW Fraktion Sachsen

ÖGD-Pakt läuft aus: Sachsens Gesundheitsämtern droht ab 2027 eine Finanzierungslücke

Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ von Bund und Ländern läuft Ende 2026 aus. Eine verlässliche Anschlussfinanzierung durch den Bund ist bislang nicht zugesagt. Thüringen hat deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um die weitere Finanzierung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu sichern.

Ronny Kupke, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, hat die Staatsregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Folgen für die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte gefragt.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage (s. Anhang) geht hervor, dass mit dem Ende des ÖGD-Paktes auch die bisherigen Zuweisungen für Personalstellen, Zulagen und Sachkosten auslaufen. Welche unmittelbaren Auswirkungen dies für die Kommunen und ihre Gesundheitsämter haben wird, ist der Staatsregierung nach eigener Aussage jedoch nicht bekannt. Sie verweist lediglich darauf, dass den Kommunen die Befristung der Förderung von Beginn an bekannt gewesen sei.

„Natürlich war der ÖGD-Pakt von Anfang an zeitlich befristet. Das entbindet Bund und Land aber nicht von der Verantwortung, rechtzeitig eine tragfähige Anschlusslösung zu schaffen. Die mit öffentlichen Mitteln erreichte Stärkung der Gesundheitsämter darf nicht mit dem Ende der Förderperiode wieder infrage gestellt werden.

Der ÖGD-Pakt sollte die Gesundheitsämter personell stärken, modernisieren und digital besser aufstellen. Viele Kommunen haben auf dieser Grundlage zusätzliche Stellen geschaffen. Ab 2027 sollen sie die daraus entstehenden Kosten offenbar allein tragen – und das in einer ohnehin äußerst angespannten kommunalen Finanzlage. Damit droht den Landkreisen und kreisfreien Städten die nächste erhebliche Finanzierungslücke.“

Für den Fall, dass eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes ausbleibt, verweist die Staatsregierung im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027

2028 lediglich auf Mittel für den Amtsarztkurs, für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten der Gesundheitsämter sowie für einzelne Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Konzept zur dauerhaften Finanzierung der zusätzlich geschaffenen Personalstellen legt sie nicht vor.

„Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit sind sinnvoll, sie ersetzen aber keine dauerhaft finanzierten Fachkräfte. Es kann nicht sein, dass Bund und Länder zunächst den personellen Ausbau der Gesundheitsämter fördern und die Kommunen anschließend mit den laufenden Kosten alleinlassen.

Leistungsfähige Gesundheitsämter sind für den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar – beim Infektionsschutz, in der Prävention, im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und bei vielen weiteren Aufgaben. Wer die Lehren aus der Corona-Pandemie ernstnimmt, darf den Öffentlichen Gesundheitsdienst jetzt nicht erneut finanziell und personell schwächen.

Wir brauchen deshalb eine verlässliche Anschlussfinanzierung und einen gemeinsamen Einsatz von Bund, Land und Kommunen. Auch der Freistaat Sachsen muss Verantwortung übernehmen und für den Fall vorsorgen, dass der Bund nicht rechtzeitig eine tragfähige Lösung vorlegt.“

Ob die Sächsische Staatsregierung den Thüringer Entschließungsantrag im Bundesrat unterstützen wird, ließ sie in ihrer Antwort offen. Eine inhaltliche Positionierung lehnte sie mit dem Hinweis ab, dass die interne Willensbildung der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen sei.

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