Friseur-Meisterschule Teil I und II Osnabrück; bis zu 75% Förderung, Eigenanteil 1.595 €

Friseur-Meisterschule Teile I und II | Vollzeit - BTZ Osnabrück

Fachpraktischer und fachtheoretischer Meisterlehrgang für den Teil I und Teil II der Meisterprüfung

Mo,Di: 08:00-17:00 Uhr Mi: 13:00-21:00 Uhr Do,Sa: 08:00-13:00 Uhr Fr: 08:00-18:00 Uhr (abweichende Unterrichtszeiten möglich)

Kursentgelt mit Aufstiegs-BAföG: nur 1.595,00 €* (ohne Aufstiegs-BAföG: 6.700,00 €)

zzgl. Lernmittel, zzgl. Prüfungsgebühr gem. der dann geltenden Gebührenordnung Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. *UNSER TIPP!

Bis zu 75 % Förderung mit dem “Aufstiegs-BAföG (AFBG)” sichern! Nur 1.595,00 € statt 6.700,00 €

Beispielrechnung AFBG: Kursentgelt: 6.700,00 € - Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 %: 3.190,00 € = Rest KfW-Darlehen: 3.190,00 € - Darlehenserlass: 1.595,00 € = Ihr Eigenanteil: 1.595,00 € Prüfungsgebühren sind auch AFBG-förderfähig!

Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen zum Erwerb des Qualifikationsabschlusses erhalten Sie auf Antrag einen Darlehenserlass von 50 % auf das zu dem Zeitpunkt noch bestehende Restdarlehen. Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

BTZ Berufsbildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Bramscher Straße 134 - 136 49088 Osnabrück

Sofern Ihr Wunsch-Kurstermin ausgebucht ist, tragen Sie sich bitte dort in die Warteliste ein.

Würden Sie alternativ am nächstmöglichen Kurstermin teilnehmen? So melden Sie sich bitte auch zum nächstmöglichen Kurstermin verbindlich an. Grund: Personen aus der Warteliste werden nicht automatisch in den nächstmöglichen Kurstermin übertragen.

Der Meister macht’s. Als Fachmann in seinem Handwerk kennt er die Zusammenhänge, kann Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungen aufzeigen. Fachwissen und Erfahrung sind seine wichtigen Erfolgsfaktoren.

Bitte beachten Sie, dass die Meisterschule bzw. die Meisterprüfung sich in vier Teilen gliedert, die Sie benötigen, um Meister*in zu werden.

Wir empfehlen Ihnen, den Meisterkurs Teil III (sofern möglich) vor Ihrem Meisterkurs Teile I und II zu absolvieren.

In diesem Teil der Meisterausbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Friseur-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.

Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.

Aufstiegs-BAföG: Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zurzeit zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zurzeit zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert.

Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Zeiten Mo,Di: 08:00-17:00 Uhr Mi: 13:00-21:00 Uhr Do,Sa: 08:00-13:00 Uhr Fr: 08:00-18:00 Uhr (abweichende Unterrichtszeiten möglich)

Investition Kursentgelt mit Aufstiegs-BAföG: nur 1.595,00 €* (ohne Aufstiegs-BAföG: 6.700,00 €) zzgl. Lernmittel, zzgl. Prüfungsgebühr gem. der dann geltenden Gebührenordnung Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. *UNSER TIPP! Bis zu 75 % Förderung mit dem “Aufstiegs-BAföG (AFBG)” sichern! Nur 1.595,00 € statt 6.700,00 € Beispielrechnung AFBG: Kursentgelt: 6.700,00 € - Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 %: 3.190,00 € = Rest KfW-Darlehen: 3.190,00 € - Darlehenserlass: 1.595,00 € = Ihr Eigenanteil: 1.595,00 € Prüfungsgebühren sind auch AFBG-förderfähig! Preisanpassung möglich. Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen zum Erwerb des Qualifikationsabschlusses erhalten Sie auf Antrag einen Darlehenserlass von 50 % auf das zu dem Zeitpunkt noch bestehende Restdarlehen. Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de