Herr Fritz befasst sich mit Gebühren für Grünanlagen in Halle (Saale) – Stadthaus; Kritik an Basiswert 14,25 Euro mit Klärungsbedarf

Niederschrift

  • 1 -

N i e d e r s c h r i f t

der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften am 21.08.2018 öffentlich


Ort: Stadthaus, Wappensaal Marktplatz 2 06108 Halle (Saale)

Zeit:

16:30 Uhr bis 19:18 Uhr

Anwesenheit: siehe Teilnahmeverzeichnis

  • 2 - Anwesend waren:

Mitglieder Dr. Bodo Meerheim

Ausschussvorsitzender Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) André Cierpinski

CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Andreas Hajek

CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Teilnahme ab 16:59 Uhr Andreas Scholtyssek

CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Dr. Ulrike Wünscher

CDU/FDP-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Manuela Hinniger

Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) Rudenz Schramm

Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) Katharina Hintz

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Johannes Krause

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Tom Wolter

Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM Christian Feigl

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertreter für Frau Dr. Brock

Verwaltung

Egbert Geier

Bürgermeister, Beigeordneter Finanzen und Personal Marcel Thau Referent GB I Corinna Wolff Leiterin Fachbereich Finanzen René Rebenstorf Beigeordneter Stadtentwicklung und Umwelt Yvonne Gumpert

Controllerin GB II Udo Rost Leiter Abteilung Grünflächen und Friedhöfe Dr. Judith Marquardt

Beigeordnete Kultur und Sport Katharina Becker

Controllerin GB III Yvo Schneider Amt. Leiter Abteilung Liegenschaften Katharina Brederlow Beigeordnete Bildung und Soziales Uta Rylke

Stellv. Protokollführerin

Gäste: René Walther

 Geschäftsführer Stadtwerke Halle

Christian Heine

 Vorstand BMA

Steffen Kohlert

 amt. Geschäftsführer Stadtmarketing GmbH

Dr. Dennis Müller

            Geschäftsführer und Zoodirektor ZOO Halle

Entschuldigt fehlten:

Dr. Inés Brock

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Andrea Simon Controllerin GB IV

  • 3 - zu Einwohnerfragestunde

zu Herr Fritz zum TOP 5.16


Herr Fritz sprach zum Tagesordnungspunkt 5.16 Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vor. Er ging auf den Basiswert zur monatlichen Sondernutzung ein, welcher am Ende der Anlage 2, Seite 2 14,25 Euro darstellt. Er sprach zur Kalkulation an, dass zum Beispiel der Wert unter 1.4 Einmalleistungen darstellt: Einmalleistung zur Bereitstellung der Fläche (vorbereitende und nachbereitende Arbeiten Grünanlagenflächenpflege).

Bei der Summation all dieser ermittelten Werte von 1.1 bis 1.6 werden diese Werte linear addiert. Die Intention, wie der Basiswert Sondernutzung monatlich dann in die einzelnen Gebührensätze zu überführen ist, bleibt offen, die wird nicht beschrieben.

Herr Fritz drückte seine Mutmaßung aus, dass der Basiswert monatlich dann durch 30 geteilt wird, sodass man auf etwa 47 1/2 Cent pro qm und Tag kommt. Einen ähnlichen Wert findet man dann zum Beispiel an der Tarifstelle, laufende Nummer 2.1, da geht es um Schaustell- und Vergnügungseinrichtungen von 50 Cent pro qm und Tag. Das wiederholt sich auch unter 3.4 bei kommerziellen Informationsveranstaltungen, Sonderschauen etc.

Wenn dieser Basiswert in dieser Form in diesen Gebührenspiegel eingerechnet wird, vermischt man „Äpfel und Birnen“. Er sprach an, dass er Schwierigkeiten hat, das Kommunalabgabengesetz wiederzufinden, das im § 5 Absatz 2 aussagt: „Die Kosten der Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.“ Er hat diese betriebswirtschaftlichen Grundsätze hier nicht verstanden und fragte, ob da ein Fehler passiert ist.

In der Anlage 1, in der Erläuterung zur Kalkulation, wird ein Urteil aus diesem Jahr erwähnt. Da geht es mutmaßlich um die Sondergebührensatzung für Straßen, Wege und Plätze im Zusammenhang mit den Eisständen auf dem Markt. Die eigentlich wichtige Komponente ist, dass die Gebührensetzung in diesem Bereich Sondernutzung für Straßen, Plätze und Wege nicht flächenmäßig differenziert sei.

Er fragte zu der laufenden Nummer 2.3 des Gebührentarifs in der Anlage zur aktuellen Vorlage nach, da geht es um Festzelte bis 500 qm und nach 500 qm. Dazu wollte er wissen, wie die Kritik des Gerichtes auf Nichtflächendifferenzierung aus diesem Urteil in Gestalt dieses Punktes umgesetzt werden soll.

Er stellte der Verwaltung folgende Fragen, um deren Beantwortung er bat.

  1. Wie ist der Basiswert zur monatlichen Sondernutzung in die einzelnen Gebührensätze zu überführen?
  2. § 5 Abs. 3 KAG sagt die Ermittlung der Kosten der Einrichtungen aus betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aus. Sind diese hier nachvollziehbar?
  3. Warum ist die Gebührensetzung in dem Bereich der Sondernutzung für Straßen, Wege und Plätze nicht flächenmäßig differenziert? Er bat um Erläuterung der Umsetzung des genannten Gerichtsurteils zur lfd. Nummer 2.3 des Gebührentarifs

Herr Rebenstorf sagte die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

  • 4 - zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Meerheim, stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

zu 2 Feststellung der Tagesordnung


Da es keine Änderungen zur Tagesordnung gab, rief Herr Dr. Meerheim zur Abstimmung der Tagesordnung auf.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Die Tagesordnung wurde festgestellt:

Bestätigung der Niederschrift vom 19.06.2018

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Beschlussvorlagen

5.1. Jahresabschluss 2017 der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH Vorlage: VI/2018/04137

5.2. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle und Ergebnisverwendung Vorlage: VI/2018/04210

5.3. Entlastung der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrates der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle für das Geschäftsjahr 2017 Vorlage: VI/2018/04211

5.4. Jahres- und Konzernabschluss 2017 der Hallesche Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Vorlage: VI/2018/04225

5.5. Jahresabschluss 2017 der GWG Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle- Neustadt mbH Vorlage: VI/2018/04227

5.6. Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Halle GmbH und Konzernabschluss Vorlage: VI/2018/04226

5.7. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Saalesparkasse für das Jahr 2017 Vorlage: VI/2018/04243

5.8. Jahresabschluss 2017 der Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin Vorlage: VI/2018/04248

5.9. Jahresabschluss 2017 der Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH

  • 5 - Vorlage: VI/2018/04249

5.10. Jahresabschluss 2017 der MMZ Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle (Saale) GmbH Vorlage: VI/2018/04251

5.11. Jahresabschluss 2017 der TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH Vorlage: VI/2018/04252

5.12. Jahresabschluss 2017 der Bio-Zentrum Halle GmbH Vorlage: VI/2018/04254

5.13. Jahresabschluss 2017 der Zoologischer Garten Halle GmbH Vorlage: VI/2018/04256

5.14. Wirtschaftsplan 2019 der Zoologischer Garten Halle GmbH Vorlage: VI/2018/04257

5.15. Ermächtigung zur Darlehensaufnahme Vorlage: VI/2018/04008

5.16. Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) (Grünanlagengebührensatzung) Vorlage: VI/2018/04094

Anträge von Fraktionen und Stadträten

6.1. Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Abschaffung sachgrundloser Befristungen in der Stadtverwaltung und innerhalb der städtischen Gesellschaften Vorlage: VI/2018/04018

6.2. Antrag der CDU/FDP-Fraktion zur Evaluierung der papierlosen Ratsarbeit Vorlage: VI/2018/04058

schriftliche Anfragen von Fraktionen und Stadträten

Mitteilungen

Beantwortung von mündlichen Anfragen

  1. Anregungen

Herr Dr. Meerheim wies darauf hin, dass bei der Behandlung von Vorlagen vom Mitwirkungsverbot betroffene Mitglieder dies selbst anzuzeigen und sich vom Sitzungstisch zu entfernen haben.

zu 3 Bestätigung der Niederschrift vom 19.06.2018


Die Niederschrift vom 19.06.2018 wurde ohne Widerspruch einstimmig bestätigt.

  • 6 - zu 4 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Herr Dr. Meerheim verwies auf die an der Sitzungstür aushängenden Beschlüsse aus den nicht öffentlichen Sitzungen vom 19.06.18 und der Sondersitzung vom 01.08.18.

zu 5 Beschlussvorlagen


zu 5.1 Jahresabschluss 2017 der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH Vorlage: VI/2018/04137


Herr Krause fragte zu den Jahren 2016/17, welche mit einem Jahresfehlbetrag ausgewiesen sind nach. Von wann ist der Gewinnvortrag aus dem diese Fehlbeträge kompensiert worden und wie lange soll das nach der derzeitigen Kalkulation reichen?

Herr Kohlert antwortete, dass die Mittel, die dem Stadtmarketing zur Verfügung stehen, um diesen Fehlbetrag auszugleichen, über mehrere Jahre in kleinen Beträgen angesammelt worden ist.

Herr Krause wollte wissen, aus welchem Jahr dieser Gewinnvortrag stammt.

Herr Kohlert erwiderte, dass dies aus keinem Einzeljahr, sondern den zuvor liegenden Jahren resultiert. Erst in den letzten Jahren sind Fehlbeträge enthalten. Über mehrere Jahre ist hier ein Aufwuchs erfolgt.

Herr Scholtyssek fragte zu den von der BMA in der Vorlage erwähnten Chancen und Risiken, hier Stabsstelle für das Standortmarketing zur Studierendengewinnung und die Tagungsakquise nach. Hierzu wollte er den aktuellen Sachstand wissen.

Durch Herrn Kohlert wurde darauf verwiesen, dass es am 17. September eine Gesellschafterkonferenz geben wird. Dafür ist ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 in Vorbereitung. Es wird einen Antrag zur Zuschusserhöhung in 2018 gegenüber der Stadt geben und es gibt eine Vertragsvereinbarung mit der Universität, sodass aus beiden Seiten in unterschiedlicher Form die Mittel in dieses Projekt fließen.

Herr Wolter fragte zum aktuellen Sachstand Zuschuss Pro Halle e. V. nach.

Herr Kohlert antwortete, dass der Gesellschafter Pro Halle e. V. der SMG mitgeteilt hat, dass er weiterhin bereit ist, projektbezogen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu hat er Gespräche mit Vertretern von Pro Halle geführt und mit diesen vereinbart, dass die Einzelprojekte für das Jahr 2019 angeschaut werden. In der Planung für 2019 ist bisher keine feste Größe genannt worden.

Herr Wolter bat um Aussagen zu den Zuschüssen für das Jahr 2017 Pro Halle e. V. Was ist konkret an Mitteln geflossen und gab es noch mehr Anträge und Wünsche aus dem Stadtmarketing und Projektvorlagen, die dann nicht realisiert werden konnten?

Herr Kohlert sagte eine schriftliche Beantwortung zu.

Herr Feigl fragte zum Wissenschaftsmarketing nach. Auf der Seite 9 wird von einem Dilemma der personellen Betreuung von Projekten im proaktiven Hochschulmarketing

  • 7 - gesprochen. Er bat hierzu um nähere Erläuterungen und fragte, ob dieses Dilemma gelöst wurde.

Herr Kohlert erläuterte, dass es