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title: "Stadt Halle (Saale) beschließt Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 174 Riebeckplatz Ost am Riebeckplatz, Halle (Saale); Geltungsbereich ca. 2,5 ha; beschleunigtes Verfahren"
sdDatePublished: "2026-07-31T22:51:00Z"
source: "https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=210001\u0026type=do\u0026"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
locations:
  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle (Saale) beschließt Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 174 Riebeckplatz Ost am Riebeckplatz, Halle (Saale); Geltungsbereich ca. 2,5 ha; beschleunigtes Verfahren

Beschlussauszug

Stadt Halle (Saale)

04.09.2018

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen gemeinsame Sitzung
des Ausschusses für Planungsangelegenheiten und des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 28.08.2018:

zu 4.1
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 174 "Riebeckplatz Ost" -
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI/2018/04170

  Ausschuss für Planungsangelegenheiten

 Abstimmungsergebnis:

vertagt

Ausschuss für Stadtentwicklung

Abstimmungsergebnis:

vertagt

 Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174
„Riebeckplatz Ost “ aufzustellen.

2. Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 2 zu diesem Beschluss dargestellten
Flächen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.

3. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchge-
führt werden.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:

Es wird ein Begleitgremium für die Aufstellung des Bebauungsplanes 174 und seiner
notwendigen Teilbebauungspläne gebildet, bestehend aus Mitgliedern der Fraktio-
nen, der Investoren und der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung. Auf Wunsch der
Fraktionen können Mitglieder des Gestaltungsbeirates jederzeit hinzugezogen wer-
den. Jede Fraktion kann zwei Stadtratsmitglieder in das Begleitgremium entsenden.

F.d.R.
____________________________
Sarah Lange
Stellv. Protokollführerin

Stadt Halle (Saale)

04.09.2018

A u s z u g
aus der Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen gemeinsame Sitzung
des Ausschusses für Planungsangelegenheiten und des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 28.08.2018:

zu 4.1.1
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur BV vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 174 "Riebeckplatz Ost" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage: VI/29018/04170
Vorlage: VI/2018/04215

Ausschuss für Planungsangelegenheiten

 Abstimmungsergebnis:

vertagt

Ausschuss für Stadtentwicklung

 Abstimmungsergebnis:

vertagt

 Beschlussvorschlag:

Der Text auf S. 6 7 ff. unter „3.Planungsziele und –zwecke“ erhält folgende geänderte Fas-
sung:

3. Planungsziele und – zwecke

Das städtebauliche Konzept fußt auf dem vom Stadtrat beschlossenen „Städtebaulichen
Leitbild Riebeckplatz“ (Beschluss-Vorlage: VI/2014/00187) und konkretisiert die darin formu-
lierten Zielstellungen. Im Einzelnen legt die Planung folgende wesentliche Ziele fest, die zu
erreichen sind:

- Stadtreparatur im östlichen Teil des bedeutenden Stadteingangs Riebeckplatz entspre-
chend der Ziele des städtebaulichen Leitbilds Riebeckplatz mit baulichen Hochpunkten als
städtebauliche Dominante;
- Aufwertung des Stadteingangs durch hochwertige Nutzungen;
- Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Verbesserung der Erschließungs- und Stellplatzsituation im Umfeld des Hauptbahnhofs
sowohl für den MIV als auch für Rad- und Fußverkehr; dabei wird ein besonderer Fokus auf
die Vernetzung mit dem vorhandenen Rondell und dem Hauptbahnhof sowie der Bauflächen
untereinander gelegt;

- Steigerung der Attraktivität der Stadt als touristisches Ziel und als Konferenz- und Ta-
gungsort durch die Bebauung der brachliegenden und untergenutzten Flächen.

3.1 Nutzungsarten und –ziele

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Zusammenhang mit § 1 Abs. 6, Nr. 4, 5
und 8 BauGB insbesondere folgende Entwicklungen verwirklicht werden:

- die Versorgungsfunktion der östlichen Innenstadt durch eine Neubebauung brach liegender
Grundstücke zu erweitern;
- die Entwicklung der einzelnen Teilräume des Riebeckplatzes (NO, SO) unter Berücksichti-
gung des zentrenspezifischen Nutzungsspektrums mit Handel, Dienstleistungen, Büro, Woh-
nen, Hotel und Gastronomie zu betreiben;
- über das Vorhaben das städtebauliche Umfeld aufzuwerten;
- nachgefragte Flächen für kleinteiligen Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen, Hotel- und
Konferenzflächen in zentraler und sehr gut mit ÖPNV angebundener integrierter innerstädti-
scher Lage zu schaffen;
- die auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen Stellplätze (ruhender Verkehr, PKW und
Fahrrad) weitgehend in das Innere von Baukörpern zu verlagern;
- Ersatzflächen für die Busse des Regionalverkehrs zu schaffen.

In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung werden insbesondere folgende Aspekte fest-
gestellt wird folgende Bedingung festgelegt:

- Höhendominanten sind in den Teilräumen Nordost und Südost an geeigneten Standor-
ten festzulegen, die eine Höhe von 55 m nicht unterschreiten sollen;
- Raumkanten am Riebeckplatz auszubilden, welche die Freiräume und Gebäudestrukturen
in geeigneter qualitativer und quantitativer Weise definieren;
- das Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Baufelder zu definieren, die der jeweilig
geplanten Nutzungsart angemessen sind und ggfs. alternative Nutzungsformen zulassen.

3.2 Verkehrserschließung

Entwicklungsbedarf hat das Mobilitätskonzept insbesondere im Bereich Riebeckplatz hin-
sichtlich der Fuß- und Radwegebeziehungen. Das betrifft vor allem die Verbindung der ein-
zelnen Teilräume untereinander, da die für einen Teilraum bspw. notwendigen
Stellplätze in einem anderen Teilraum nachgewiesen werden müssen und hierfür eine fuß-
läufige Verbindung benötigt wird. Es wird daher vereinbart festgelegt,
- zusätzliche direkte Wegeanbindungen der einzelnen Teilräume vom zentralen Rondell aus
zu schaffen;
- zusätzliche direkte Wegeanbindungen der einzelnen Teilräume untereinander über Tunnel-
und/oder Ampelanlagen und/oder neue Brücken und Fußgängerbereiche zu schaffen;
- eine zusätzliche Fuß- und Radwegeanbindung vom Teilraum Nordost an die Magdeburger
Straße zu untersuchen schaffen; Die Kosten hierfür werden durch den Käufer mit einem
angemessenen Anteil getragen.

- ein öffentliches Fahrradparkhaus im Teilraum Südost zu etablieren, welches über eine aus-
reichende Anzahl an Stellflächen 400 Fahrradstellplätze (davon mindestens 350 über-
dacht) verfügt. Der Investor verpflichtet sich zur Herstellung eines betriebsbereiten
Fahrradparkhauses.

- ein öffentliches Fahrradparkhaus im Teilraum Südost zu etablieren, welches über eine aus-
reichende Anzahl an Stellflächen 400 Fahrradstellplätze (davon mindestens 350 über-
dacht) verfügt. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Herstellung eines betriebsbe-
reiten Fahrradparkhauses. Die sich aus der beabsichtigten Förderung durch die NASA
und den Anforderungen des zukünftigen Betreiberkonzeptes ergebenden Kostenantei-
le für den Vorhabenträger werden Gegenstand eines separaten Vertrages.

Für die Warteflächen der Busse des Regionalverkehrs, die sich zurzeit auf dem bestehenden
Parkplatz befinden, ist eine Kompensationsmöglichkeit im Umfeld des ZOB zu finden.

3.3 Medientechnische Erschließung

Die einzelnen Teilräume des Riebeckplatzes sind unterschiedlich intensiv mit Medientrassen
durchzogen, die überwiegend eine überörtliche Bedeutung haben und für die medienseitige
Erschließung weiträumiger Bereiche bedeutsam sind.
Zur Planung wird daher vereinbart festgelegt,
- die beabsichtigte Planung mit möglichst geringen Verlegungsbedarfen zu gestalten,
- die medienseitige Erschließung der einzelnen Baufelder in ausreichender Weise sicherzu-
stellen,
- die Versorgungssicherheit des Bestandes nicht zu gefährden.

3.4 Grünplanung

Im Rahmen eines Verfahrens auf der Grundlage des §13 a BauGB gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 6 BauGB erfolgt oder zulässig. Die in Ergänzung zu den zu überbauenden Bereichen
entstehenden Freiräume sind dennoch wichtige Bausteine innerstädtischer Umweltqualität
und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Es wird daher vereinbart,
- den hohen Versiegelungsgrad durch angemessene Maßnahmen für ein verbessertes
Stadtklima ( wie begrünte Dächer und Fassaden, begrünte Etagen und Hausgärten;
Baumpflanzungen auch innerhalb der Gebäude, Photovoltaikanlagen, Solarthermie) zu
kompensieren; Ausgleich für Versiegelung durch hohe Qualität der Grünräume zu gestal-
ten;
- die Grünräume zu einander in Bezug zu stellen;
- die Aufenthaltsqualität der Grünflächen so zu gestalten, dass ein Mehrwert zur IST-
Situation erreicht wird werden kann.

Dies kann durch die besonders hochwertige Gestaltung der Freiflächen, durch Dachbegrü-
nungen und andere geeignete Maßnahmen erfolgen.
An alle Planungen wird ein hoher gestalterischer Anspruch auf der Grundlage einer intensi-
ven Standortanalyse der naturräumlichen Rahmenbedingungen gestellt, um die Qualität der
grünplanerischen Zielstellungen zu sichern.

3.5. Umweltbelange

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich beim Riebeckplatz um einen hochverdichte-
ten hochfrequentierten Verkehrsknoten handelt und die umliegenden Teilräume die oben
genannten städtebaulichen Funktionen zu erfüllen haben, sollen nach Maßgabe des §1 Abs.
6 Nr. 7 e) und f) BauGB

- Emissionen vermieden, sachgerecht mit Abfällen und Abwasser umgegangen werden;
- erneuerbare Energien (z.B. Solarenergie) genutzt werden und sparsam und effizient mit
Energie umgegangen werden.

II.
Auf S. 8 unter Punkt 4 letzter Absatz wird der vorhandene Text durch folgenden Textinhalt
ersetzt:

„Zur Sicherung einer hohen architektonischen Qualität, die der Bedeutung des Riebeckplat-
zes als Stadteingang gerecht wird, sichert der Investor zwingend die Durchführung eines
Wettbewerbes zur Fassadengestaltung unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates und des
Begleitgremiums der Stadträte zu.
Bei Nichtdurchführung des Fassadenwettbewerbs unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates
und des Begleitgremiums der Stadträte ist für die Stadt Halle (Saale) das Recht zum Rück-
tritt von den Grundstückskaufverträgen zu vereinbaren.“

4. Der Investor plant im Nord-Ost und Süd-Ost Bereich die Errichtung eines multifunktiona-
len Büro-, Hotel-, Kongress- und Dienstleistungskomplexes für 450-500 Arbeitsplätze.

F.d.R.
____________________________
Sarah Lange
Stellv. Protokollführerin