Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung

Deutscher Bundestag

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll

Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode

Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden.

  1. Wahlperiode Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Ergänzender Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

zum einzigen TOP der 5. Sitzung des Ausschusses am 14. Juli 2025

„Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ BT-Drucksache 21/500 Ausschussdrucksache 21(23)016 vom 25. August 2025 21. Wahlperiode Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Anlage

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt finden Sie die Antworten zu den offenen Themenanforderungen aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung vom 14. Juli 2025. Mit freundlichen Grüßen Philipp Amthor Anlagen: 2

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Deutscher Bundestag Sekretariat PA 23 Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Platz der Republik 1 11011 Berlin Philipp Amthor MdB Parlamentarischer Staatssekretär Englische Straße 30 10587 Berlin Postanschrift: Alt-Moabit 140 10557 Berlin Tel. +49 30 18681-

@bmds.bund.de www.bmds.bund.de Betreff: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Bezug: Beschlussprotokoll der 5. Sitzung vom 14. Juli 2025 Aktenzeichen: ohne Datum: Berlin, 20. August 2025 Seite 1 von 1

Berlin, den 31.07.2025 Seite 1 von 8

Anlage Sachinformation für den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Frage: Zentrum für Legistik: Warum sinkt der Titelansatz?

Antwort: Ein eigener Titel für die Bedarfe des Zentrums für Legistik existiert bisher nicht und ist insoweit auch nicht gesunken.

Frage: Breitbandförderung: Wie viele Mittel dienen der Ausfinanzierung von Altprojekten und in welcher Höhe stehen Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung?

Antwort: Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens 2025 sind für den Breitbandausbau rd. 3 Mrd. € für Auszahlungen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 1,84 Mrd. € vorgesehen. Für Neubewilligungen sind davon zunächst mindestens 1,2 Mrd. € von der Verpflichtungser- mächtigung eingeplant. Die Mittel für Auszahlungen und die verbleibende Verpflichtungser- mächtigung sind überwiegend für die Altprojekte eingeplant.

Frage: Mobilfunkförderung: Wie ist die Verteilung der 366 Mio. Euro, welche Projekte/Förderaufrufe wer- den damit finanziert?

Antwort: Die Verteilung der im Rahmen der Mobilfunkförderung bewilligten Fördermittel auf die 267 ge- förderten Projekte ist der beigefügten Anlage (und der Homepage der MIG unter https://netzda-mig.de/mobilfunkausbau?ext=mig_fundingcalls_fm&idArea=6&searchSta- tus=alle) zu entnehmen. Aktuell nicht gebundene Mittel sind für notwendige Aufstockungen re- serviert, die durch zum Bewilligungszeitpunkt nicht absehbare Mehraufwände notwendig wer- den können.

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Frage: Mobilfunkförderung: Wie begründet sich der Aufwuchs im Vergleich zum Vorjahr, welche Projekte werden damit finanziert?

Antwort: Während das Jahr 2024 (Mittelansatz ca. 164 Mio. €) durch intensive Standortvorbereitung und Bewilligungstätigkeit geprägt war, werden die meisten der vorgenannten geförderten Standorte im Verlauf des Jahres 2025 (Mittelansatz ca. 367 Mio. €) baulich realisiert, wodurch einer großer Teil der Fördermittel im Verlauf des Jahres 2025 zur Auszahlung kommen wird.

Frage: Welche Mehrbedarfe bestehen bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste?

Antwort: Hier bestehen folgende Mehrbedarfe: • Umsetzung des Digitale Dienste Gesetzes (DDG)/Digital Service Coordinator: 48 Stellen (besetzt sind derzeit 23,2 Stellen, für 11 weitere Stellen laufen momentan Einstellungs- verfahren); davon wurden o 15 Planstellen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für den HH 2024 ausgebracht; o 33 Planstellen vom Bundesamt für Justiz übertragen, die derzeit noch mit kw- Vermerken (kw 31.12.2025) versehen sind. Da die mit den Stellen verbundenen Aufgaben im Rahmen des DDG jedoch dauerhaft von der BNetzA wahrgenom- men werden, ist im 2. RegE für den HH 2025 der Wegfall dieser kw-Vermerke vorgesehen. o gemäß Erfüllungsaufwand im Gesetz sind 76,6 Planstellen für diese neuen ge- setzlichen Aufgaben der BNetzA erforderlich. • Überwachung der Anwendung und Umsetzung von Regelungen der europäischen Ver- ordnung über künstliche Intelligenz (KI Verordnung): Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. • Umsetzung der europäischen harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und einer fairen Datennutzung (Data Act): Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortab- stimmung

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Frage: Wie hoch sind die Ansätze im 2. RegE 2025 für das Thema Digitale Souveränität?

Antwort: Der Ansatz für Ausgaben im Zusammenhang mit Digitaler Souveränität im Zuständigkeitsbe- reich des BMDS beläuft sich im 2. RegE 2025 auf 2.655 T€ im Kapitel 0602 Titel 532 13. Die Zweckbestimmung des Titels („Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte“) wird durch eine ent- sprechende Erläuterung zum Titel konkretisiert („Ausgaben im Zusammenhang mit Digitaler Souveränität und Innovationen“). Ferner sind für die Digitale Souveränität im Titel 0901 – 685 03 16.986 T€ für 2025 veranschlagt.

Frage: Wie hoch ist der Anteil von open source Software im Vergleich zu proprietärer Software?

Antwort: Im Rahmen der IST-Aufnahme des Bundes wurde 2022 einmalig der Einsatz bestehender proprietärer und nicht-proprietärer Software in der Bundesverwaltung untersucht. Die Kategori- sierung erfolgte auf Basis der Lizenzmodelle und der Offenheit des Quell-codes und nicht an- hand des Geschäftsmodells. Im Bereich der Serverbetriebssysteme zeigte sich erstmals eine Mehrheit für nicht-proprietäre Systeme. Der Anteil quelloffener Linux Derivate lag bei ca. 48% und stellte damit den größten Anteil der Server-Betriebssysteme. Im Bereich der Client-Be- triebssysteme und Büroanwendungen ist das Bild hingegen weiterhin von proprietärer Software geprägt. Der gemeinsame Anteil nicht-proprietärer Bürosoftware betrug rund 10%, der Anteil nicht-proprietärer Client-Betriebssysteme ca. 2,6%. Seit 2023 wird zudem der Anteil proprietärer IT-Lösungen an den neu beschafften IT-Lösungen erhoben. Dieser lag 2023 bei ca. 83% und 2024 bei rund 82%. Fazit: Eine pauschale Qualifizie- rung des Anteils proprietärer bzw. nicht-proprietärer Software ist aufgrund der verteilten IT- Struktur und des heterogenen Software-Einsatzes nur eingeschränkt möglich. Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass während im Serverbereich quelloffene Systeme inzwischen eine füh- rende Rolle einnehmen, der Clientbereich stark von proprietären Lösungen dominiert ist. Datenbasis ist die IST-Aufnahme des Bundes in der 169 zu konsolidierende oder bereits konsoli- dierte Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, Behörden und Ein- richtungen sowie die zwei zentralen IT-Dienstleister Informationstechnikzentrum Bund

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(ITZBund) und die Auslands-IT des Auswärtigen Amtes (AA) befragt wurden. Behörden, Einrich- tungen und zentrale IT-Dienstleister, die von der IT-Betriebskonsolidierung ausgenommen sind, wurden nicht befragt. Hierunter fallen u.a. Bundesministerium der Verteidigung (inklusive der BWI GmbH), Nachrichtendienste, Bundespräsidialamt, Deutscher Bundestag, Bundesrat und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Frage: Bitte um Darstellung der Finanzierung der Deutschen VerwaltungsCloud im 2. RegE 2025

Antwort: Seit April 2025 ist die Deutschen VerwaltungsCloud (DVC) ein Produkt des IT-Planungsrates und wird allein durch die FITKO verantwortet. Entsprechende notwendige Haushaltsmittel für das Produkt DVC und das Umsetzungsprojekt DVC sind im gemeinsamen Bund-Länder-Budget bei der FITKO für 2025 ff eingeplant. Dies beinhaltet auch den Anschluss der DVC an die Netze des Bundes. Der Bund beteiligt sich am gemeinsamen Bund-Länder-Budget bei der FITKO mit einem Finan- zierungsanteil von 25%. Die Finanzierung der Netze des Bundes (Verbindungsnetz) regelt sich über entsprechende IT-Planungsrats-Beschlüsse: • Beschluss 2022-53 (Anschlussbedingungen)-https://www.it-planungsrat.de/be- schluss/beschluss-2022-53 • Beschluss 2024-29 (Aktuelle Preisliste)-https://www.it-planungsrat.de/beschluss/be- schluss-2024-29 Die einschlägigen Kostensätze sind dem IT-NetzG §7 zu entnehmen – https://www.gesetze-im- internet.de/it-netzg/__7.html

Frage: Bitte um Darstellung der Ansätze im Bundeshaushalt für das Thema KI

Antwort: Die Ansätze für Ausgaben im Zusammenhang mit KI belaufen sich im Zuständigkeitsbereich des BMDS im 2. RegE 2025 auf 2.400 T€ im Kapitel 0602 Titel 532 10 für den weiteren Auf- und

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Ausbau des Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (Erläuterungsziffer

  1. und 750 T€ im Kapitel 0602 Titel 532 14 für das Projekt „Government Insight Research Analy- tic Foresight Function and Exploration“ (GIRAFFE). Der 2. RegE 2025 enthält in anderen Einzelplänen darüber hinaus folgende Titel mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz (KI) in Titelbezeichnung oder Erläuterung: Titel Bezeichnung Soll 2. RegE 2025 in T€ 6093 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda - Strate- gischer Ausbau der Forschungs- Ökosysteme 398 029 (davon für KI ausgewiesen: 110

6093 685 52 Investitionen zu digitalen Technologien und KI- Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den Arbeitswissenschaften Kein Ansatz 6093 686 51 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikfor- schung - Stärkung Forschungsinfrastruktur Kein Ansatz 6093 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 70 000 (davon für KI ausgewiesen: 250 000) 6093 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverar- beitung und KI Kein Ansatz 6093 894 53 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Ge- sundheitsdateninfrastruktur Kein Ansatz 6092 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung 2 900 000 1491 551 11 Wehrtechnische Forschung und Erprobung 957 759 0501 687 27 Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle sowie Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung, Cybersicherheit und digi- talen Technologien (wie K.I.) 40 000 0616 539 09 Vermischte Verwaltungsausgaben 611 (davon für KI ausgewiesen: 200) 0901 683 21 Entwicklung digitaler Technologien 74 831 (davon für KI ausgewiesen: 17 815) 0901 686 24 Initiative Industrie 4.0 50 380 0901 686 26 Souveräne Dateninfrastruktur und Künstliche Intelligenz 39 760 0901 683 31 Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben 165 514 1005 686 62 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 5 400 1005 893 62 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 600 1204 686 13 Innovative Anwendungen von künstlicher Intel- ligenz 49 350 1220 685 12 Zuschüsse für Forschung und Förderung künst- licher Intelligenz (KI) im 235

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Titel Bezeichnung Soll 2. RegE 2025 in T€ Bereich Meteorologie und Erdbeobachtung 1220 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 27 063 1504 686 0