54 Finanzinstitute in Deutschland Beteiligung an Cum-Cum-Gestaltungen bejaht; 4,8 Mrd Euro potenzielle Belastungen
Deutscher Bundestag - G54 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum/Cum-Gestaltungen
G54 Finanzinstitute mit Beteiligung an Cum
HLE) 54 Finanzinstitute haben bei einer Befragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Beteiligung an Cum
Cum-Gestaltungen bejaht beziehungsweise wurden als solche gewertet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 21
7322 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90
6863 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) mit. In der Antwort versichert die Regierung, die Bekämpfung von Cum
Cum-Gestaltungen habe höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag sehe die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungen der Dividendenbesteuerung vor. In einem Bund-Länder-Kernteam werde derzeit ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Zur wirksamen Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität soll die Effektivität des Steuervollzugs durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder und durch den verstärkten Einsatz von IT-Verfahren gestärkt werden, erklärt die Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind von den 54 Instituten mit Cum-Cum-Bezug 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. 16 sind genossenschaftliche und 17 privatrechtliche Institute. Außerdem hätten 18 Versicherer in der aktuellen Cum
Cum-Abfrage eine Beteiligung an Cum
Cum-Gestaltungen angegeben, berichtet die Regierung. Auf die Frage nach den Schadenssummen antwortet die Regierung, auf Grundlage der Meldungen ergebe sich ein Wert von 4,8 Milliarden Euro. Dieser Wert erfasse sowohl bereits geleistete Zahlungen als auch potenzielle künftige finanzielle Belastungen der Unternehmen. Es handele sich nicht ausschließlich um realisierte oder potenzielle Steuerforderungen, sondern auch um sonstige, in Zusammenhang mit Cum
Cum-Gestaltungen zu berücksichtigende Belastungen. Von den 4,8 Milliarden Euro entfallen rund 2,6 Milliarden auf privatrechtliche Kreditinstitute, rund 1,2 Milliarden auf öffentlich-rechtliche und 264 Millionen auf genossenschaftliche Kreditinstitute.
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Finanzen — Antwort — hib 619
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