Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Berlin; EU-Recht einhalten, Selbstständige entlasten
Wortprotokoll 29. Sitzung (öffentliche Anhörung)
Protokoll-Nr. 21/29 21. Wahlperiode
Finanzausschuss
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Wortprotokoll der 29. Sitzung
Finanzausschuss Berlin, den 13. April 2026, 14:00 Uhr Paul-Löbe-Haus, E 400 Vorsitz: Christian Görke, MdB Öffentliche Anhörung
a) Einziger Tagesordnungspunkt Seite 5 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weite rer steuerrechtlicher Vorschriften BT-Drucksache 21/4550
Federführend: Finanzausschuss Mitberatend: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Haushaltsausschuss (mb und § 96 GO) Gutachtlich: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen Berichterstatter/in: Abg. Jens Behrens [SPD] Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]
b) Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Mo ritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerbe rater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbst ständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen BT-Drucksache 21/4953 Federführend: Finanzausschuss Mitberatend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie Berichterstatter/in: Abg. Jens Behrens [SPD] Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]
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c) Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken BT-Drucksache 21/4753 Ein Fragenkatalog wurde nicht erstellt. Die Sach verständigenliste ist als Anlage beigefügt. Federführend: Finanzausschuss Berichterstatter/in: Abg. Jens Behrens [SPD] Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]
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Teilnehmende Mitglieder des Ausschusses in der hybriden Sitzung Fraktionen Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder CDU/CSU Günther, Georg Güntzler, Fritz Hiller, Dr. Matthias
AfD Braga, Torben Douglas, Christian Finger, Hauke Nieland, Iris Zimmer, Diana
SPD Behrens, Jens Heiligenstadt, Frauke Heselhaus, Nadine
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Müller, Sascha Otte, Karoline
Die Linke Achelwilm, Doris Görke, Christian
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Teilnehmende Sachverständige:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Prof. Dr. Hartmut Schwab Claudia Kalina-Kerschbaum Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC) Guido Großholz Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) Jana Bauer Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Uwe Zimmermann Deutscher Steuerberaterband e. V. Torsten Lüth Christian Michel Krohn, Dirk Dipl.-Finanzwirt Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste Kiel Naumann, Prof. Dr. Klaus-Peter Universität Münster Rödl, Prof. Dr. Christian Universität Erlangen-Nürnberg Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) Jörn Freynick
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Beginn der Sitzung 14:00 Uhr Einziger Tagesordnungspunkt a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften BT-Drucksache 21/4550 b) Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abge ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuer berater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen BT-Drucksache 21/4953 c) Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sa scha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeord neter und der Fraktion Die Linke Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken BT-Drucksache 21/4753 Amtierender Vorsitzender Abg. Christian Görke (Die Linke): Guten Tag meine Damen und Her ren, ich eröffne die Sitzung und begrüße zu nächst alle anwesenden Sachverständigen. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Sie aus zeitli chen Gründen nicht einzeln begrüße. Die heu tige Sitzung findet wie vereinbart im hybriden Format unter Vollpräsenz der Mitglieder statt. Ich begrüße alle Kolleginnen und Kollegen im Saal. Außerdem ein herzliches Willkommen an die Gäste auf der Tribüne. Gegenstand der Anhörung sind der Gesetzent wurf der Bundesregierung „Entwurf eines Neun ten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungs gesetzes und zur Änderung weiterer steuerrecht licher Vorschriften“ (Drs. 21/4550; 21/4783), der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuer berater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (Drs. 21/4953) sowie der Antrag der Fraktion Die Linke „Gewerbesteuer als kommunale Einnah mequelle stärken“ (Drs. 21/4753). Soweit Sie als Sachverständige dem Finanzaus schuss vorab schriftliche Stellungnahmen zuge sendet haben, sind diese an alle Mitglieder ver teilt sowie auf der Homepage des Finanzaus schusses eingestellt worden. Sie werden auch Bestandteil des Protokolls der heutigen Sitzung. Für das Bundesministerium der Finanzen darf ich hier im Saal Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schrodi begrüßen, der uns für eine Stunde zur Verfügung steht und anschlie ßend von Frau Ministerialdirigentin Anette Wagner vertreten wird. Ferner begrüße ich die Vertreterinnen und Ver treter der Länder. Für die Anhörung ist ein Zeitraum von 1 Stunde und 30 Minuten vorgesehen, also bis ca. 15:30 Uhr. Ziel ist es, möglichst vielen Kollegin nen und Kollegen die Möglichkeit zur Fragestel lung zu geben. Daher hat sich der Finanzaus schuss auch in dieser Legislaturperiode für fol gendes Verfahren entschieden: Die vereinbarte Gesamtzeit wird in Einheiten von jeweils 5 Mi nuten unterteilt. Die Anzahl der Einheiten rich tet sich nach der Größe der Fraktionen im Bun destag. In diesem Zeitraum von fünf Minuten müssen sowohl Fragen als auch Antworten er folgen. Je kürzer die Fragen formuliert werden, desto mehr Zeit bleibt für die Antworten. Wenn mehrere Sachverständige gefragt werden, bitte ich, darauf zu achten, dass den folgenden Exper ten ebenfalls Zeit zur Antwort bleibt. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn ihrer Frage immer die Sachverständigen zu nennen, an die sich die Frage richtet. Bitte nennen Sie bei einem Verband nicht die Abkürzung, son dern den vollen Namen. Die Fraktionen werden gebeten, soweit nicht be reits geschehen, ihre Fragesteller bei mir anzu melden. Die heutige Anhörung wird live im Parlaments fernsehen und im Internet per Livestream über tragen. Anschließend ist die Aufzeichnung der Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bun destages abrufbar.
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Zu der Anhörung wird ein Wortprotokoll er stellt. Zu diesem Zweck wird die Anhörung auf gezeichnet. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Zur Erleich terung der Protokollierung anhand der Tonauf zeichnung werde ich die Sachverständigen vor jeder Abgabe einer Stellungnahme namentlich aufrufen. Ich darf alle bitten, die Mikrofone zu benutzen und sie am Ende der Redebeiträge wieder abzu schalten. Da die Bildübertragung ins Internet an die Nutzung des Mikrofons gekoppelt ist, bitte ich Sie, Ihr Mikrofon erst dann einzuschalten, wenn Ihr Redebeitrag beginnt. Ich weise darauf hin, dass das Mitschneiden der Sitzung, also Bild- und Tonaufnahmen, durch Dritte untersagt sind. Wir beginnen mit der Anhörung. Zuerst fragt die Fraktion der CDU/CSU, Kollege Güntzler. Abg. Fritz Güntzler (CDU/CSU): Herr Vorsitzen der, vielen Dank. Auch an die anwesenden Sachverständigen und für die zum Teil vorgeleg ten schriftlichen Stellungnahmen. Der Vorsit zende hat darauf hingewiesen, dass man seine Fragen möglichst präzise stellen soll, damit Zeit für die Antworten bleibt. Ich würde meine erste Frage an die Bundessteu erberaterkammer richten, verbunden mit einem herzlichen Dank für die 31-seitige Stellung nahme, die sehr dezidiert und gut lesbar ist, in der Sie sich allgemein zum Fremdbesitzverbot geäußert und Ihre Position deutlich gemacht ha ben. Aufgrund der klaren Argumentation wollte ich an dieser Stelle gar nicht weiter nachfragen, warum ein Fremdbesitzverbot Ihres Erachtens bestehen bleiben sollte. Uns als Gesetzgeber in teressiert vielmehr Ihre Auffassung dazu, wie Sie die rechtliche Situation derzeit, also de lege lata, einschätzen. Sie verweisen in Ihrer Stel lungnahme auf den Referentenentwurf des Bun desministeriums der Finanzen. Dort war eine deklaratorische Regelung enthalten, die dann nicht ins Gesetz aufgenommen wurde. Sie er wähnen auch die Initiative des Bundesrates, der von einer Gesetzeslücke ausgeht, die geschlos sen werden müsse, und zwar mit einer besitz standswahrenden Übergangsregelung. Für uns im Gesetzgebungsverfahren ist es nicht ganz un wesentlich zu wissen, ob wir derzeit eigentlich ein Fremdbesitzverbot haben oder ob dahinge hend eine Gesetzeslücke besteht. Amtierender Vorsitzender: Herr Prof. Schwab, Sie haben das Wort. SV Prof. Dr. Hartmut Schwab (Bundessteuerbe raterkammer): Vielen Dank für die Frage, Herr Güntzler. Die Rechtslage ist unseres Erachtens eigentlich klar. Der Gesetzgeber wollte im gel tenden Recht am Fremdbesitzverbot festhalten. In der Gesetzesbegründung wird festgehalten, dass reine Kapitalbeteiligungen externer Inves toren ausgeschlossen bleiben sollen. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen. Wenn man je doch bewusst die Entstehungsgeschichte und die Diskussion rund um das Gesetzgebungsver fahren zu den Berufsausübungsgesellschaften ignoriert, lässt der Wortlaut des Steuerbera tungsgesetzes möglicherweise auch eine andere Auslegung zu. Dabei werden allerdings auslän dische gesellschaftsrechtliche Strukturen be wusst nicht gewürdigt. Das sollte allen klar sein. Das bedeutet, dass demnach jede anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unabhängig da von, wer dahintersteht, Gesellschafterin einer Berufsausübungsgesellschaft sein könnte. Diese rein formalistische Interpretation des Gesetzes ignoriert aber meines Erachtens vollständig den Willen des Gesetzgebers. Wenn gesetzlich nichts passiert, werden die Ge richte über die Auslegung entscheiden müssen. Der Gesetzgeber, also Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollte unserem Berufs stand Rechtsklarheit geben und sagen, was ge wollt ist. Wenn Sie keinen Fremdbesitz wollen, dann machen Sie das im Gesetz deutlich, so wie es im Referentenentwurf vorgesehen war und von allen 16 Bundesländern gefordert wurde. Wenn Sie hingegen den Fremdbesitz wollen, dann geben Sie ihn für alle frei. Warum der Um weg über ausländische Wirtschaftsprüfungsge sellschaften? Für uns ist klar: Der Gesetzgeber wollte an kei ner Stelle, um das noch einmal zu betonen, Fremdbesitz zulassen. Unser Vorschlag ist daher eine gesetzliche Regelung, unabhängig davon, ob man sie als klarstellend oder deklaratorisch bezeichnet, die entsprechend der Forderung des Bundesrates eindeutig normiert, dass alle Anfor derungen des Steuerberatungsgesetzes an
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zulässige Gesellschaften und damit auch das Fremdbesitzverbot für mittelbar beteiligte Ge sellschaften gelten. Unsere Formulierungsvor schläge haben wir in der Stellungnahm