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title: "Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Berlin; EU-Recht einhalten, Selbstständige entlasten"
sdDatePublished: "2026-07-31T17:04:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/resource/blob/1201354/29-Sitzung-13-04-2026.pdf"
topics:
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "national government"
    identifier: "medtop:20000614"
locations:
  - "Kiel"
  - "Bavaria"
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  - "Berlin"
  - "Thüringen"
  - "Sachsen"
  - "Germany"
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Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Berlin; EU-Recht einhalten, Selbstständige entlasten

Wortprotokoll 29. Sitzung (öffentliche Anhörung)

Protokoll-Nr. 21/29
21. Wahlperiode

Finanzausschuss

21. Wahlperiode
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Wortprotokoll
der 29. Sitzung

Finanzausschuss
Berlin, den 13. April 2026, 14:00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, E 400
Vorsitz: Christian Görke, MdB
Öffentliche Anhörung

a)
Einziger Tagesordnungspunkt
Seite 5
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weite­
rer steuerrechtlicher Vorschriften
BT-Drucksache 21/4550

Federführend:
Finanzausschuss
Mitberatend:
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Haushaltsausschuss (mb und § 96 GO)
Gutachtlich:
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und
Zukunftsfragen
Berichterstatter/in:
Abg. Jens Behrens [SPD]
Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]

b) Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Mo­
ritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerbe­
rater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbst­
ständige und Kleinunternehmen entlasten sowie
Fachkräftemangel begegnen
BT-Drucksache 21/4953
Federführend:
Finanzausschuss
Mitberatend:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Berichterstatter/in:
Abg. Jens Behrens [SPD]
Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]

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c) Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sascha
Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion Die Linke
Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle
stärken
BT-Drucksache 21/4753
Ein Fragenkatalog wurde nicht erstellt. Die Sach­
verständigenliste ist als Anlage beigefügt.
Federführend:
Finanzausschuss
Berichterstatter/in:
Abg. Jens Behrens [SPD]
Abg. Doris Achelwilm [Die Linke]

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Teilnehmende Mitglieder des Ausschusses in der hybriden Sitzung
Fraktionen
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
CDU/CSU
Günther, Georg
Güntzler, Fritz
Hiller, Dr. Matthias

AfD
Braga, Torben
Douglas, Christian
Finger, Hauke
Nieland, Iris
Zimmer, Diana

SPD
Behrens, Jens
Heiligenstadt, Frauke
Heselhaus, Nadine

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Müller, Sascha
Otte, Karoline

Die Linke
Achelwilm, Doris
Görke, Christian

Finanzausschuss

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Teilnehmende Sachverständige:

Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Prof. Dr. Hartmut Schwab
Claudia Kalina-Kerschbaum
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC)
Guido Großholz
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL)
Jana Bauer
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Uwe Zimmermann
Deutscher Steuerberaterband e. V.
Torsten Lüth
Christian Michel
Krohn, Dirk Dipl.-Finanzwirt
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste Kiel
Naumann, Prof. Dr. Klaus-Peter
Universität Münster
Rödl, Prof. Dr. Christian
Universität Erlangen-Nürnberg
Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD)
Jörn Freynick

Finanzausschuss

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Beginn der Sitzung 14:00 Uhr
Einziger Tagesordnungspunkt
a) Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung
des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
BT-Drucksache 21/4550
b) Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr.
Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abge­
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuer­
berater modernisieren – EU-Recht einhalten,
Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten
sowie Fachkräftemangel begegnen
BT-Drucksache 21/4953
c) Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sa­
scha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeord­
neter und der Fraktion Die Linke
Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle
stärken
BT-Drucksache 21/4753
Amtierender Vorsitzender Abg. Christian Görke
(Die Linke): Guten Tag meine Damen und Her­
ren, ich eröffne die Sitzung und begrüße zu­
nächst alle anwesenden Sachverständigen. Bitte
sehen Sie es mir nach, wenn ich Sie aus zeitli­
chen Gründen nicht einzeln begrüße. Die heu­
tige Sitzung findet wie vereinbart im hybriden
Format unter Vollpräsenz der Mitglieder statt.
Ich begrüße alle Kolleginnen und Kollegen im
Saal. Außerdem ein herzliches Willkommen an
die Gäste auf der Tribüne.
Gegenstand der Anhörung sind der Gesetzent­
wurf der Bundesregierung „Entwurf eines Neun­
ten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungs­
gesetzes und zur Änderung weiterer steuerrecht­
licher Vorschriften“ (Drs. 21/4550; 21/4783), der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuer­
berater modernisieren – EU-Recht einhalten,
Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten
sowie Fachkräftemangel begegnen“ (Drs.
21/4953) sowie der Antrag der Fraktion Die
Linke „Gewerbesteuer als kommunale Einnah­
mequelle stärken“ (Drs. 21/4753).
Soweit Sie als Sachverständige dem Finanzaus­
schuss vorab schriftliche Stellungnahmen zuge­
sendet haben, sind diese an alle Mitglieder ver­
teilt sowie auf der Homepage des Finanzaus­
schusses eingestellt worden. Sie werden auch
Bestandteil des Protokolls der heutigen Sitzung.
Für das Bundesministerium der Finanzen darf
ich hier im Saal Herrn Parlamentarischen
Staatssekretär Schrodi begrüßen, der uns für
eine Stunde zur Verfügung steht und anschlie­
ßend von Frau Ministerialdirigentin Anette
Wagner vertreten wird.
Ferner begrüße ich die Vertreterinnen und Ver­
treter der Länder.
Für die Anhörung ist ein Zeitraum von 1 Stunde
und 30 Minuten vorgesehen, also bis ca.
15:30 Uhr. Ziel ist es, möglichst vielen Kollegin­
nen und Kollegen die Möglichkeit zur Fragestel­
lung zu geben. Daher hat sich der Finanzaus­
schuss auch in dieser Legislaturperiode für fol­
gendes Verfahren entschieden: Die vereinbarte
Gesamtzeit wird in Einheiten von jeweils 5 Mi­
nuten unterteilt. Die Anzahl der Einheiten rich­
tet sich nach der Größe der Fraktionen im Bun­
destag. In diesem Zeitraum von fünf Minuten
müssen sowohl Fragen als auch Antworten er­
folgen. Je kürzer die Fragen formuliert werden,
desto mehr Zeit bleibt für die Antworten. Wenn
mehrere Sachverständige gefragt werden, bitte
ich, darauf zu achten, dass den folgenden Exper­
ten ebenfalls Zeit zur Antwort bleibt. Ich bitte
die Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn ihrer
Frage immer die Sachverständigen zu nennen,
an die sich die Frage richtet. Bitte nennen Sie
bei einem Verband nicht die Abkürzung, son­
dern den vollen Namen.
Die Fraktionen werden gebeten, soweit nicht be­
reits geschehen, ihre Fragesteller bei mir anzu­
melden.
Die heutige Anhörung wird live im Parlaments­
fernsehen und im Internet per Livestream über­
tragen. Anschließend ist die Aufzeichnung der
Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bun­
destages abrufbar.

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Zu der Anhörung wird ein Wortprotokoll er­
stellt. Zu diesem Zweck wird die Anhörung auf­
gezeichnet. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der
Aufzeichnung einverstanden sind. Zur Erleich­
terung der Protokollierung anhand der Tonauf­
zeichnung werde ich die Sachverständigen vor
jeder Abgabe einer Stellungnahme namentlich
aufrufen.
Ich darf alle bitten, die Mikrofone zu benutzen
und sie am Ende der Redebeiträge wieder abzu­
schalten. Da die Bildübertragung ins Internet an
die Nutzung des Mikrofons gekoppelt ist, bitte
ich Sie, Ihr Mikrofon erst dann einzuschalten,
wenn Ihr Redebeitrag beginnt. Ich weise darauf
hin, dass das Mitschneiden der Sitzung, also
Bild- und Tonaufnahmen, durch Dritte untersagt
sind.
Wir beginnen mit der Anhörung. Zuerst fragt die
Fraktion der CDU/CSU, Kollege Güntzler.
Abg. Fritz Güntzler (CDU/CSU): Herr Vorsitzen­
der, vielen Dank. Auch an die anwesenden
Sachverständigen und für die zum Teil vorgeleg­
ten schriftlichen Stellungnahmen. Der Vorsit­
zende hat darauf hingewiesen, dass man seine
Fragen möglichst präzise stellen soll, damit Zeit
für die Antworten bleibt.
Ich würde meine erste Frage an die Bundessteu­
erberaterkammer richten, verbunden mit einem
herzlichen Dank für die 31-seitige Stellung­
nahme, die sehr dezidiert und gut lesbar ist, in
der Sie sich allgemein zum Fremdbesitzverbot
geäußert und Ihre Position deutlich gemacht ha­
ben. Aufgrund der klaren Argumentation wollte
ich an dieser Stelle gar nicht weiter nachfragen,
warum ein Fremdbesitzverbot Ihres Erachtens
bestehen bleiben sollte. Uns als Gesetzgeber in­
teressiert vielmehr Ihre Auffassung dazu, wie
Sie die rechtliche Situation derzeit, also de lege
lata, einschätzen. Sie verweisen in Ihrer Stel­
lungnahme auf den Referentenentwurf des Bun­
desministeriums der Finanzen. Dort war eine
deklaratorische Regelung enthalten, die dann
nicht ins Gesetz aufgenommen wurde. Sie er­
wähnen auch die Initiative des Bundesrates, der
von einer Gesetzeslücke ausgeht, die geschlos­
sen werden müsse, und zwar mit einer besitz­
standswahrenden Übergangsregelung. Für uns
im Gesetzgebungsverfahren ist es nicht ganz un­
wesentlich zu wissen, ob wir derzeit eigentlich
ein Fremdbesitzverbot haben oder ob dahinge­
hend eine Gesetzeslücke besteht.
Amtierender Vorsitzender: Herr Prof. Schwab,
Sie haben das Wort.
SV Prof. Dr. Hartmut Schwab (Bundessteuerbe­
raterkammer): Vielen Dank für die Frage, Herr
Güntzler. Die Rechtslage ist unseres Erachtens
eigentlich klar. Der Gesetzgeber wollte im gel­
tenden Recht am Fremdbesitzverbot festhalten.
In der Gesetzesbegründung wird festgehalten,
dass reine Kapitalbeteiligungen externer Inves­
toren ausgeschlossen bleiben sollen. Das gilt
auch für mittelbare Beteiligungen. Wenn man je­
doch bewusst die Entstehungsgeschichte und
die Diskussion rund um das Gesetzgebungsver­
fahren zu den Berufsausübungsgesellschaften
ignoriert, lässt der Wortlaut des Steuerbera­
tungsgesetzes möglicherweise auch eine andere
Auslegung zu. Dabei werden allerdings auslän­
dische gesellschaftsrechtliche Strukturen be­
wusst nicht gewürdigt. Das sollte allen klar sein.
Das bedeutet, dass demnach jede anerkannte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unabhängig da­
von, wer dahintersteht, Gesellschafterin einer
Berufsausübungsgesellschaft sein könnte. Diese
rein formalistische Interpretation des Gesetzes
ignoriert aber meines Erachtens vollständig den
Willen des Gesetzgebers.
Wenn gesetzlich nichts passiert, werden die Ge­
richte über die Auslegung entscheiden müssen.
Der Gesetzgeber, also Sie, meine Damen und
Herren Abgeordneten, sollte unserem Berufs­
stand Rechtsklarheit geben und sagen, was ge­
wollt ist. Wenn Sie keinen Fremdbesitz wollen,
dann machen Sie das im Gesetz deutlich, so wie
es im Referentenentwurf vorgesehen war und
von allen 16 Bundesländern gefordert wurde.
Wenn Sie hingegen den Fremdbesitz wollen,
dann geben Sie ihn für alle frei. Warum der Um­
weg über ausländische Wirtschaftsprüfungsge­
sellschaften?
Für uns ist klar: Der Gesetzgeber wollte an kei­
ner Stelle, um das noch einmal zu betonen,
Fremdbesitz zulassen. Unser Vorschlag ist daher
eine gesetzliche Regelung, unabhängig davon,
ob man sie als klarstellend oder deklaratorisch
bezeichnet, die entsprechend der Forderung des
Bundesrates eindeutig normiert, dass alle Anfor­
derungen des Steuerberatungsgesetzes an

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zulässige Gesellschaften und damit auch das
Fremdbesitzverbot für mittelbar beteiligte Ge­
sellschaften gelten. Unsere Formulierungsvor­
schläge haben wir in der Stellungnahm