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title: "DEHOGA Thüringen, IHA, UNITI, HDE fordern faire Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland; Firmenkarten erhöhen Kosten"
sdDatePublished: "2026-07-31T11:07:00Z"
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  - "Thüringen"
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DEHOGA Thüringen, IHA, UNITI, HDE fordern faire Rahmenbedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland; Firmenkarten erhöhen Kosten

DEHOGA-Thueringen-Newsletter 29/2026

Web-Ansicht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt sie noch die Erfolgsgeschichten in unserer Branche. Morgen, am 01. August, wird
die Hotelklassifizierung in Deutschland 30 Jahre. Seit jeher weisen die Sterne dem Gast
den Weg zu seinem Zuhause auf Zeit.
International ist die Hotelstars Union seit 2009 heute mit 22 Mitgliedern und einem
einheitlichen System aufgestellt und sorgt damit für mehr Transparenz in der Hotellerie.
Ein einheitlicher Kriterienkatalog ermöglicht einen einfachen Vergleich von Hotels in ganz
Europa.
Wir werden mit dem System weiterhin, auch in Thüringen, den Gast Orientierung geben,
damit Dienstleistung und Qualität weiterentwickelt werden kann.
Die Diskussion um die Zahlungsmittel, insbesondere im bargeldlosen Bereich und dabei
gerade die hohen Kosten in Deutschland geht auch weiter. Die Kosten für die
Abrechnungen dürfen nicht weiter steigen, weil sie unsere Betriebe zunehmend belasten.
Leider müssen wir immer wieder vor fraglichen und betrügerischen Geschäftspraktiken
warnen. Aktuell sind dies Phishing-Mails mit Bettwanzen-Vorwurf.
Weitere Themen der Woche haben wir für Sie zusammengestellt und freuen uns, wie
immer, über Ihr Feedback.
Ihr DEHOGA Thüringen

Branchenverbände fordern faire Rahmenbedingungen im bargeldlosen
Zahlungsverkehr
Der DEHOGA hat sich gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA), UNITI und
dem Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Schreiben an Bundesfinanzminister
Lars Klingbeil gewandt. Die Verbände warnen vor wachsenden Belastungen für
Unternehmen durch den zunehmenden Einsatz von Firmenkreditkarten und bestimmten
Prepaidkartenprodukten. Aus Sicht der Verbände führen die aktuellen Entwicklungen zu
erheblichen Mehrkosten im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Die Nutzung von Debit-, Kredit- und Prepaidkarten hat in den vergangenen Jahren
branchenübergreifend deutlich zugenommen. Grundsätzlich begrüßen die Verbände
diese Entwicklung. Gleichzeitig beobachten sie jedoch insbesondere bei US-
amerikanischen Kartensystemen Marktveränderungen, die für Handels-, Tankstellen-,
Hotel- und Gastronomiebetriebe mit steigenden Kosten verbunden sind.
Betroffen sind vor allem Firmenkreditkarten, für die zum Teil deutlich höhere Entgelte
anfallen als für klassische Verbraucherkarten. Zudem unterliegen bestimmte
Firmenkarten nicht den Entgeltobergrenzen der europäischen
Interbankenentgeltverordnung. Nach Einschätzung der Verbände führt dies dazu, dass
insbesondere in margenschwachen Geschäftsfeldern ein erheblicher Teil der Erträge
durch die Zahlungsverkehrskosten aufgezehrt wird. Für die Unternehmen entsteht dabei
zusätzliche Unsicherheit, da die konkrete Entgeltstruktur einzelner Kartenprodukte
häufig nicht im Vorfeld erkennbar ist.
Vor diesem Hintergrund fordern DEHOGA, IHA, HDE und UNITI die Bundesregierung auf,
sich auf europäischer Ebene für Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen
einzusetzen. Aus Sicht der Verbände sollten Händler selbst entscheiden können, welche
Kartenprodukte eines Kartensystems sie akzeptieren möchten. Unternehmen dürften
nicht dazu verpflichtet werden, auch wirtschaftlich nachteilige Kartenprodukte
annehmen zu müssen.
DEHOGA UND IHA sehen die Branche durch die zunehmende Präsenz sogenannter
Firmenkarten mit steigenden Kosten konfrontiert, die am Ende auf alle Gäste umgelegt
werden müssen. Es ist daher an der Zeit, diese Karten genauso zu behandeln wie
Zahlungskarten privater Kunden. Dazu gehört beispielsweise ihre Einbeziehung in den
Anwendungsbereich der ohnehin dringend zu überarbeitenden
Interbankenentgeltverordnung.

30 Jahre Deutsche Hotelklassifizierung
Morgen, am 1. August 2026 feiert die Deutsche Hotelklassifizierung ihr 30-jähriges
Bestehen. Seit 1996 stehen die offiziellen Hotelsterne für Orientierung, Transparenz und
überprüfbare Qualitätsstandards.
Auch in Thüringen stehen klassifizierte Betriebe seit vielen Jahren für geprüfte Qualität
und verlässliche Orientierung. Als DEHOGA Thüringen e.V. unterstützen wie Betriebe
dabei, ihre Qualität sichtbar und vergleichbar zu machen und ihre Standards transparent
zu kommunizieren.
Gerade in einer digitalen Buchungswelt mit zahlreichen Bewertungen, Plattformen und
KI-gestützten Empfehlungen behalten überprüfbare Qualitätsstandards ihre Bedeutung.
Mit Hotelstars Union sind die deutschen Hotelsterne zudem Teil eines europäischen
Qualitätsrahmens und stärken die Vergleichbarkeit über Landesgrenzen hinweg.
Auch künftig wird es wichtig sein, dass offizielle Qualitätsstandards in digitalen
Umgebungen, KI-gestützten Suchsystemen und neuen Empfehlungsformaten zuverlässig
gefunden und richtig eingeordnet werden.
Unter dem Motto „30 Jahre – 30 Geschichten“ blickt die Deutsche Hotelklassifizierung auf
ihre Entwicklung zurück und zeigt, warum geprüfte Qualität auch in Zukunft Orientierung
schafft. Zu den Erfolgsgeschichten
Interessieren Sie sich für Sterne an Ihrem Haus? Zur kostenfreien Testklassifizierung
gelangen Sie hier.
Alle Details zum Thüringer-Klassifizierungsablauf finden Sie hier.

Hotelverband aktualisiert Leitfaden
zum EU AI Act
Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat
seinen Leitfaden zu den Transparenz- und
Kompetenzpflichten des EU AI Act
überarbeitet. Die neue Fassung
berücksichtigt die finalen Leitlinien der
Europäischen Kommission zu Artikel 50
des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den
Code of Practice on Transparency of AI-
Generated Content. Der Leitfaden steht
den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei
im IHA-Extranet zur Verfügung.
weiterlesen...

Phishing-Mails mit Bettwanzen-Vorwurf im Umlauf
Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor einer E-Mail-Phishing-Masche, die aktuell
Branchenmitglieder mit dem Vorwurf eines Bettwanzenkontakts im Hotel zu erreichen
scheint.
Ein Hotelbetreiber in Hamburg erhielt eine E-Mail mit dem Betreff „Bettwanzenbefall –
Fristsetzung zur Schadensregulierung“. Die angeblich betroffene Person forderte die
Kompensation von Kosten für medizinische Behandlung und die Reinigung von Kleidung.
Die Nachricht wirkte äußerst professionell: Sie enthielt angebliche Beweisfotos, drohte
mit rechtlichen Schritten und setzte eine kurze Frist für die Bearbeitung. Erst bei genauer
Prüfung stellte sich heraus, dass das in der E-Mail genannte Zimmer im Hotel gar nicht
existierte. Die Nachricht war ein Betrugsversuch.
Die E-Mail wirkt glaubwürdig, erzeugt Handlungsdruck und zielt darauf ab,
Empfänger zum Öffnen von Anhängen oder zum Anklicken von Links zu bewegen.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie ungewöhnliche oder dringende E-Mails besonders sorgfältig.
Lassen Sie sich nicht durch Fristen oder Drohungen unter Druck setzen.
Öffnen Sie Anhänge oder Links erst, wenn die Echtheit der Nachricht zweifelsfrei
feststeht.
Verifizieren Sie die geschilderten Sachverhalte zunächst intern.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig für aktuelle Betrugsmaschen
und Phishing-Angriffe.
(Quelle: IHA)

Sicherheitstipp E-Scooter: Kleine Räder, großes Risiko
Jüngst erst hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Zahl der schweren E-
Scooter-Unfälle mit Toten oder Verletzten 2025 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um
rund 38 Prozent gestiegen ist. Aus dem Verkehrsgeschehen wegzudenken sind sie wohl
nicht mehr. Und auch auf Arbeits- und Dienstwegen haben sich die kompakten
Fahrzeuge als Verkehrsmittel etabliert – trotz der damit verbundenen, ganz spezifischen
Risiken. Denn das Handling der Elektroroller ist durch den kurzen Radstand, die kleinen
Räder und das Fahren im Stehen nicht einfach. Mangelhafte Fertigkeiten als Fahrer und,
man braucht für E-Scooter keine Fahrerlaubnis, fehlende Kentnisse der Verkehrsregeln
kommen hinzu.
Wenn‘s denn sein muss ...
Ganz klar: Besser, man geht zu Fuß oder nimmt das Fahrrad. Aber wenn E-Scooter trotz
ihres vergleichsweise instabilen Fahrverhaltens betrieblich eingesetzt werden, müssen
sie in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen. Verbindliche Regeln sollten definiert und
organisatorische Vorgaben klar kommuniziert werden. Und auch wenn Beschäftigte
regelmäßig mit dem E-Scooter zur Arbeit kommen, empfiehlt es sich, die damit
verbundenen Risiken zu erfassen und die Beschäftigten dafür zu sensibilisieren. Wer
dann noch Fahrtrainings anbietet und Schutzausrüstung fördert, kann die Sicherheit
deutlich verbessern.

Barrierefreiheit von Webseiten/ Behörde kündigt Kontrollen an
Seit einem Jahr ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit soll die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen
Leben gestärkt werden. Die Marktüberwachungsstelle als zuständige Behörde kann ohne
jeden Anlass Dienstleistungen überprüfen. So sollen bei Webseiten stichprobenartige
Kontrollen erfolgen.
Werden Verstöße festgestellt wird der Webseitenbetreiber zunächst zur Abhilfe
aufgefordert. Bei beharrlichen Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Aufgrund dessen möchten wir auf das Thema erneut aufmerksam machen.
Worum geht es konkret?
Relevant für unsere Branche sind Dienstleistungen, die im elektronischen
Geschäftsverkehr erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Tischreservierungen,
die über die Webseite des Restaurants getätigt werden können oder auch die Bestellung
von Speisen über die Webseite. Auch Hotelreservierungen fallen unter das Gesetz.
Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?
Ja, die gibt es. Der Aufwand für die Wirtschaft ohne Frage ist enorm, insbesondere durch
zusätzliche Bürokratiekosten zur Erfüllung von Informationspflichten, Anschaffungs- und
Nachrüstungskosten für Maschinen, Anlagen etc.
Daher sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, vom
Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter mit Ausnahme
der Auszubildenden beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens
2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen
Euro beläuft (KMU-Definition).
Beispiel 1: Ein Gastronomiebetrieb beschäftigt nur 4 Mitarbeiter und macht 500.000 Euro
Umsatz im Jahr. Der Betreiber muss die Barrierefreiheitsanforderungen nicht beachten,
obwohl er Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Tischreservierungen)
anbietet.
Beispiel 2: Der Gastronomiebetrieb hat 4 Mitarbeiter und macht einen Umsatz von 2,1
Millionen Euro im Jahr. Damit handelt es sich nicht um ein Kleinstunternehmen im Sinne des
vorgenannten Gesetzes.
Gleiches gilt, wenn es 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von 1 Million Euro
erzielt.
Gleichwohl kann es sich auch für Kleinstunternehmen im Hinblick auf die
Kundenbindung lohnen, auf Barrierefreiheit der eigenen Homepage zu setzen.

DEHOGA Thüringen e.V., Witterdaer Weg 3, 99092 Erfurt
Telefon: 0049 361 590780 - Telefax: 0049 5907810 - E-Mail: info@dehoga-thueringen.de
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