Domat Ems führt Verkehrsbeschränkungen im Kieswerkareal Reichenau, Via La Val und Via Baselga ein; Parken künftig gebührenpflichtig in Via Baselga

Domat Ems - Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsanordnungen

Ems beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04, 2.06])

Zusatztafel: Land- und Forstwirtschaft, Zubringerdienst Kieswerk, sowie mit Spezialbewilligung der Gemeinde gestattet

Ems, Kieswerk Reichenau, Einfahrt zum Kieswerk, Koordinaten: 2750771 1187924

Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1 [2.50])

Ems, Via La Val, im Bereich Spiel- und Freizeitpark La Val, Koordinaten: 2754583 1189170, 2754579 1189128, 2754713 1189122, 2754723 1189063

Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)

Zeiten und Gebühren gemäss kommunalem Parkplatzreglement

Ems, Via Baselga (6 Parkplätze), Koordinaten: 2753576 1189154

Mit diesen Massnahmen sollen das unberechtigte Befahren des Kieswerkareals Reichenau sowie das Wildparkieren im Bereich des Spiel- und Freizeitparks La Val unterbunden und die Bewirtschaftung der neuen Parkplätze in der Via Baselga sichergestellt werden.

Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 24. Juli 2026 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Domat

Ems eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

Die Einwohnerkontrolle ist am Freitagnachmittag bereits ab 13.00 Uhr geöffnet.