Kreiswahlausschuss des Landkreises Emsland Bekanntmachung der Zusammensetzung Meppen; Mitglieder des Kreiswahlausschusses benannt

2026-25

Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 2026 ausgegeben in Meppen am 31.07.2026 Nr. 25 Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 262 Änderungsbekanntmachung; Kreis- und Landratswahl am 13. September 2026; Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses 263 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge 497 497 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 264

  1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haus- haltssatzung der Gemeinde Börger für das Haushaltsjahr 2026 265 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dörpen für das Haushaltsjahr 2026 266 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 33 “Industriegebiet Ost – Rüskenweg 1“ der Gemeinde Dörpen 267 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Dörpen - Feuerwehrgebührensat- zung (FWGebS) - 268 Flächennutzungsplanänderung Nr. 146 der Samtgemeinde Dörpen – Um- nutzung einer Anpflanzungsfläche in eine Wohnbaufläche in der Mit- gliedsgemeinde Heede – 269 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren; Benennung einer Gemeindestraße; „Bärlauchweg“ 270 Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 53. Ände- rung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von gemischten Bauflä- chen am Sportplatz in Listrup) 271 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 154 „Am Spellberg“ Listrup 272 Gemeinde Emsbüren – Bekanntmachung über die zugelassenen Wahl- vorschläge 505 507 509 511 515 517 518 520 521

496 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 273 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems); Inkrafttreten der Satzung der Stadt Haren (Ems) über eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07-14/05 „Zwischen Lange Straße und Marktwinkel – 5. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 Abs. 3 NBauO), Stadt- kern 274 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 11 „Naherholungsgebiet“ der Gemeinde Heede 275 Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 54 „Industriegebiet Am Umspannwerk“ der Gemeinde Heede 276

  1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Lathen vom 21.07.2015 277 Gemeinde Oberlangen; Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhal- tungsanlagen“, 2. Änderung 278 Satzung der Gemeinde Rastdorf über eine Veränderungssperre (Bebau- ungsplan Nr. 21 „Außenbereichsvorhaben IV“) 279 Satzung der Gemeinde Salzbergen über die Entschädigung der Ratsmit- glieder, Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen 280 Gemeinde Spelle – Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ der Gemeinde Spelle, Ortsteil Venhaus 281 Samtgemeinde Spelle – Inkrafttreten der 65. Änderung des Flächennut- zungsplanes (Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche Schule in der Gemeinde Spelle, Ortsteil Venhaus) 282 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und die Wahl des Rates am
  2. September 2026 in der Gemeinde Twist 526 528 530 533 533 535 537 543 544 546 C. Sonstige Bekanntmachungen 283 Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser- Ems – Geschäftsstelle Meppen –; Unternehmensflurbereinigungsverfah- ren E233 Meppen; Landkreise Emsland und Cloppenburg; Öffentliche Bekanntmachung; Ladung zur Einsichtnahme in die Ergebnisse der Wert- ermittlung 548

497 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 262 Änderungsbekanntmachung; Kreis- und Landratswahl am 13. September 2026; Zusam- mensetzung des Kreiswahlausschusses Gemäß § 8 Abs. 4 der Nieders. Kommunalwahlordnung gebe ich die geänderte Zusammen- setzung des Kreiswahlausschusses für die Kreis- und Landratswahl am 13. September 2026 im Landkreis Emsland bekannt: Mitglieder: Stellv. Mitglieder: Erster Kreisrat Kreisrat Martin Gerenkamp Michael Steffens 49716 Meppen 49716 Meppen Anita Brickem Swenna Vennegerts 49716 Meppen 49808 Lingen (Ems) Lucia Reinert Alexander von Hebel 49716 Meppen 26892 Heede (Ems) Hermann Florysiak Benjamin Weinert 49716 Meppen 49716 Meppen Jacomina Adriana van de Kreeke Otto Quaing 49740 Haselünne 49716 Meppen Rainer Levelink 49716 Meppen Gabriele Sievers Tabea Imken 49716 Sögel 26901 Lorup Meppen, 23.07.2026 DER KREISWAHLLEITER des Landkreises Emsland gez. Gerenkamp

263 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge Für die Wahl des Kreistages und die Wahl der Landrätin/des Landrates Landkreis Emsland am 13.09.2026 hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 23.07.2026 folgende Wahl- voschläge zugelassen:

498 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

499 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

500 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

501 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

502 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

503 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

504 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026

505 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 Meppen, 23.07.2026 LANDKREIS EMSLAND Gerenkamp Kreiswahlleiter

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 264 1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Börger für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Börger in der Sitzung am 16.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

506 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.723.600 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.685.100 € 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 161.300 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 10.000 € 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.501.100 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.150.500 € 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.049.200 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.076.000 € 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 106.500 € festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag – der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.550.300 € – der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.333.000 € § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.206.500 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 916.850 € festgesetzt. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

507 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 341 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 141 v. H. (Die aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) liegen für die Grundsteuer A bei 341 v. H. und für die Grundsteuer B bei 141 v. H.) 2. Gewerbesteuer 347 v. H. Börger, 16.06.2026 GEMEINDE BÖRGER Müller Gemeindedirektor 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt- gemacht. Die gemäß § 119 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hinsichtlich des § 3 der Haushaltssatzung erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 15.07.2026 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 11.08.2026 in der Gemeinde Börger, 26904 Börger, Neubörgerstr. 1, und im Rathaus der Samt- gemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Börger, 15.07.2026 GEMEINDE BÖRGER Der Gemeindedirektor

265 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dörpen für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dörpen in der Sitzung am 23.04.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2026 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 10.719.000 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 13.387.500 €

508 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 256.100 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 € 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.690.000 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.382.400 € 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.401.500 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.470.700 € 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.069.200 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 185.000 € Nachrichtlich: Gesamtbetrag – der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.160.700 € – der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 15.038.100 € festgesetzt. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden in Höhe von 2.069.200 € veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.100.000 € veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.700.000 € festgesetzt. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 285 v. H. 2. Gewerbesteuer 370 v. H. § 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind im Sinne des § 117 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) unerheblich, wenn sie im Haus- haltsjahr den Betrag von 10.000 € je Buchungsstelle nicht übersteigen.

509 Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2026 vom 31.07.2026 Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt), • die der Verrechnung zwischen den Produkten/Leistungen dienen, • die wirtschaftlich durchlaufend sind, • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind. Dörpen, 23.04.2026 GEMEINDE DÖRPEN Wocken

Gerdes Gemeindedirektor

Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß § 120 Abs. 2 sowie § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs- gesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 17.07.2026 20-202-15-2/10 erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 12.08.2026 im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Zimmer 305, Haupt- str. 25, 26892 Dörpen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dörpen, 24.07.2026 GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor

266 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 “Industriegebiet Ost – Rüskenweg 1“ der Gemeinde Dörpen Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am 25.06.2026