Stadt Görlitz begrenzt Dorfstraße in Schlauroth auf 16 t; Regionalbusverkehr umgeleitet, Schulweg gesichert

Notwendige Einschränkungen auf der Dorfstraße in Schlauroth - Goerlitz.de

Notwendige Einschränkungen auf der Dorfstraße in Schlauroth

Auf der Dorfstraße in Schlauroth gilt ab spätestens 10. August 2026 auf unbestimmte Zeit eine Gewichtsbeschränkung von 16 Tonnen, zudem wird der Gehweg im Bereich der Brücke über das Schlaurother Wasser gesperrt. Der Regionalbusverkehr wird umgeleitet, der Schülerverkehr bleibt sichergestellt.

Bei der planmäßigen Kontrolle der Stützmauer an der Dorfstraße in Schauroth (Kreisstraße K 6303), in welche auch der Durchlass (Brücke) des Schlaurother Wassers baulich integriert ist, wurde eine weitere Verschlechterung des Zustandes festgestellt. Um Gefahren bei der weiteren Nutzung der Straße zu vermeiden, sind zusätzliche Einschränkungen notwendig. Die Stadt Görlitz wird daher ab der Woche vom 3. bis 7. August 2026 den Straßenbereich über der Brücke des Schlaurother Wassers auf ein maximales Gesamtgewicht von 16 t zur Überfahrung von Kraftfahrzeugen durch den Aufbau der entsprechenden Verkehrszeichen begrenzen. Der bisher durch Baken gekennzeichnete Fußgängerbereich muss ebenfalls auf Grund von Absackungen und weiterem Standsicherheitsverlust im Gehbahnbereich durch Aufbau einer festen Sperre der Nutzung entzogen werden. Nach Aufbau der Einschränkungen sind die Maßnahmen spätestens ab 10. August 2026 auf unbestimmte Zeit von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten. An den umliegenden Straßen im Hauptverkehrsnetz, an der Einmündung Görlitzer Straße (S 125)

Dorfstraße, der Kreuzung Friedersdorfer Straße

Schlaurother Straße und in Pfaffendorf an der Einmündung der Kreisstraße K 8403 werden Vorinformationen aufgestellt, die auf die Tonnagebeschränkung auf der Dorfstraße in Schlauroth hinweisen. Schülerverkehr trotz notwendiger Einschränkungen sichergestellt Von der Tonnagebegrenzung auf maximal 16 t Gesamtgewicht ist auch der Regionalbusverkehr betroffen. Eine Überfahrung der Brücke über das Schlaurother Wasser mit Kraftomnibussen kann nicht zugelassen werden, weil diese ein weit höheres Gesamtgewicht aufweisen. Mit der zuständigen Stelle des Landkreises Görlitz ist abgestimmt, dass die Regionalbuslinie 66 vom Busbahnhof Görlitz über die Karl-Eichler-Straße, Friesenstraße und Promenadenstraße (K 6304) in Richtung Schlauroth bzw. ebenso in Gegenrichtung fahren wird. Zusätzlich wird die Linie 66 dabei die Haltestelle „Kopernikusstraße“ (Steige Stadtbuslinie A) mit bedienen, um den Schülern einen möglichst kurzen Schulweg anzubieten. Eine Bedienung weiterer Haltestellen ist derzeit mit dem Verkehrsunternehmen noch in Prüfung. Somit ist auch der Schülerverkehr trotz der notwendigen Einschränkungen sichergestellt. Die Stadt Görlitz bittet die Verkehrsteilnehmer, die im Interesse der Verkehrssicherheit zwingend notwendigen Einschränkungen zu beachten. Die beschriebenen Maßnahmen sollen kurz- und mittelfristig eine weitere Schädigung des Bauwerks und eine damit drohende Vollsperrung verhindern. Reparaturen der Stützwand und des Durchlasses sind nicht mehr möglich. Wann eine Sanierung durchgeführt werden kann, hängt von den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes sowie der Verfügbarkeit von Fördermitteln ab.

Bei der planmäßigen Kontrolle der Stützmauer an der Dorfstraße in Schauroth (Kreisstraße K 6303), in welche auch der Durchlass (Brücke) des Schlaurother Wassers baulich integriert ist, wurde eine weitere Verschlechterung des Zustandes festgestellt. Um Gefahren bei der weiteren Nutzung der Straße zu vermeiden, sind zusätzliche Einschränkungen notwendig.

Die Stadt Görlitz wird daher ab der Woche vom 3. bis 7. August 2026 den Straßenbereich über der Brücke des Schlaurother Wassers auf ein maximales Gesamtgewicht von 16 t zur Überfahrung von Kraftfahrzeugen durch den Aufbau der entsprechenden Verkehrszeichen begrenzen. Der bisher durch Baken gekennzeichnete Fußgängerbereich muss ebenfalls auf Grund von Absackungen und weiterem Standsicherheitsverlust im Gehbahnbereich durch Aufbau einer festen Sperre der Nutzung entzogen werden. Nach Aufbau der Einschränkungen sind die Maßnahmen spätestens ab 10. August 2026 auf unbestimmte Zeit von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten. An den umliegenden Straßen im Hauptverkehrsnetz, an der Einmündung Görlitzer Straße (S 125)

Dorfstraße, der Kreuzung Friedersdorfer Straße

Schlaurother Straße und in Pfaffendorf an der Einmündung der Kreisstraße K 8403 werden Vorinformationen aufgestellt, die auf die Tonnagebeschränkung auf der Dorfstraße in Schlauroth hinweisen.

Schülerverkehr trotz notwendiger Einschränkungen sichergestellt

Von der Tonnagebegrenzung auf maximal 16 t Gesamtgewicht ist auch der Regionalbusverkehr betroffen. Eine Überfahrung der Brücke über das Schlaurother Wasser mit Kraftomnibussen kann nicht zugelassen werden, weil diese ein weit höheres Gesamtgewicht aufweisen. Mit der zuständigen Stelle des Landkreises Görlitz ist abgestimmt, dass die Regionalbuslinie 66 vom Busbahnhof Görlitz über die Karl-Eichler-Straße, Friesenstraße und Promenadenstraße (K 6304) in Richtung Schlauroth bzw. ebenso in Gegenrichtung fahren wird. Zusätzlich wird die Linie 66 dabei die Haltestelle „Kopernikusstraße“ (Steige Stadtbuslinie A) mit bedienen, um den Schülern einen möglichst kurzen Schulweg anzubieten. Eine Bedienung weiterer Haltestellen ist derzeit mit dem Verkehrsunternehmen noch in Prüfung. Somit ist auch der Schülerverkehr trotz der notwendigen Einschränkungen sichergestellt.

Die Stadt Görlitz bittet die Verkehrsteilnehmer, die im Interesse der Verkehrssicherheit zwingend notwendigen Einschränkungen zu beachten.

Die beschriebenen Maßnahmen sollen kurz- und mittelfristig eine weitere Schädigung des Bauwerks und eine damit drohende Vollsperrung verhindern. Reparaturen der Stützwand und des Durchlasses sind nicht mehr möglich. Wann eine Sanierung durchgeführt werden kann, hängt von den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes sowie der Verfügbarkeit von Fördermitteln ab.