KV Nordrhein und Krankenkassen im Rheinland vereinbaren Mittel für ambulante Versorgung 2026; MGV steigt um 90,4 Mio Euro
Finanzierungsverhandlungen beendet: Einigung auf Mittel für ambulante Versorgung 2026 | KV Nordrhein
Praxisinformation Letzte Änderung: 27.07.2026 12:55 Uhr
Finanzierungsverhandlungen beendet: Einigung auf Mittel für ambulante Versorgung 2026
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen im laufenden Jahr um insgesamt rund 142,5 Millionen Euro.
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen im laufenden Jahr um insgesamt rund 142,5 Millionen Euro. Mit der Vereinbarung setzen die KV Nordrhein und gesetzlichen Krankenkassen und -verbände im Rheinland die bundesweiten Vorgaben für 2026 um. Ergänzend werden alle regionalen Sonderregelungen fortgeführt.
MGV steigt um mehr als 90 Millionen Euro
Im Detail steigt unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2026 um insgesamt gut 90,4 Millionen Euro. Um zusätzlich etwa 52,1 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung der Knochendichtemessung.
Pflegeheimförderung ausgeweitet – Schlafmedizin wechselt in Regelversorgung
Die Pflegeheimförderung in Nordrhein wird ebenfalls fortgeführt; das entsprechende Budget für 2026 wird auf 5,5 Millionen Euro erhöht. Dagegen wird die seit 2019 laufende extrabudgetäre Förderung der Schlafmedizin beendet. Die bisherigen Leistungsmengen werden vollständig in die MGV überführt.
8,5 Millionen Euro für die Sicherstellung des Notdienstes
Zusätzlich haben sich die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen auf die Bereitstellung von 8,5 Millionen Euro für die Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes im Rheinland für das Jahr 2026 verständigt.
„Die regionalen Verhandlungsspielräume sind in den letzten Jahren immer geringer geworden - so auch die Bereitschaft der Kassen zur Finanzierung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen, insbesondere im Notdienst, und damit auch der Finanzierungsbedarf. Erstmalig haben wir daher das Schiedsamt angerufen, wodurch sich die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2026 bis jetzt gezogen haben“, so der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, zu dem Verhandlungsergebnis. „Nun schauen wir nach vorne – hier insbesondere auf das für den Herbst erwartete Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, das auch deren Finanzierung neu regeln soll.“
pdf KVNO Praxisinformation | Themen: GKV-Spargesetz, Finanzierungsverhandlungen 2026, Praxis-App “KBV2GO!”, Prävention, KBV-Mittagstalk (PDF, 288 KB)
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