Landratsamt Bautzen entscheidet aktuell über den Verkauf eines Grundstücks in Steina; Frist: 14.08.2026 für Aufstockungsanträge durch Landwirte

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Steina

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Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 14.08.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 14.08.2026 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular nicht barrierefrei

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung “Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz”:

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.

grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.

Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular