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title: "SAG Sadisdorfer Agrar AG beantragt wesentliche Änderung der Biogasanlage Hennersdorf in 01744 Dippoldiswalde; Begrenzung der Biogasproduktionsmenge auf 6.756.000 Nm3"
sdDatePublished: "2026-07-31T09:07:00Z"
source: "https://lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=23898\u0026art_param=634"
topics:
  - name: "environment"
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  - name: "agriculture"
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  - "Dresden"
  - "Chemnitz"
  - "Leipzig"
  - "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
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SAG Sadisdorfer Agrar AG beantragt wesentliche Änderung der Biogasanlage Hennersdorf in 01744 Dippoldiswalde; Begrenzung der Biogasproduktionsmenge auf 6.756.000 Nm3

Immissionsschutz | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - SAG Sadisdorfer Agrar AG beantragt die wesentliche Änderung der Biogasanlage Hennersdorf

3103] Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - SAG Sadisdorfer Agrar AG beantragt die wesentliche Änderung der Biogasanlage Hennersdorf Gemäß § 10 Absatz 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die Landesdirektion Sachsen hat der SAG Sadisdorfer Agrar AG in 01744 Dippoldiswalde, Frauensteiner Straße 9a mit Datum vom 28. Mai 2026 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage Hennersdorf am Standort 01744 Dippoldiswalde OT Hennersdorf, Obere Dorfstraße 24b, mit folgendem verfügenden Teil, erteilt: 1. Entscheidung 1.1 Der SAG Sadisdorfer Agrar AG, Frauensteiner Straße 9a, 01744 Dippoldiswalde, wird auf Antrag vom 30. Januar 2026 gemäß § 16 BImSchG i. V. m. § 1 und den Nummern 7.1.5, 1.2.2.2, 8.6.3.1, 9.1.1.2 sowie 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort 01744 Dippoldiswalde OT Hennersdorf, Obere Dorfstraße 24b, Gemarkung Hennersdorf, Flur 4, Flurstücke 498a und 501 erteilt. 1.2 Die Änderung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Anpassung der Einsatzstoffzusammensetzung bei gleichbleibender Einsatzstoffgesamtmenge von 247,86 t

a - Erhöhung der Betriebszeiten der BHKW 1 - 3 mit jeweils 549 kW Feuerungswärmeleistung von 1.000 h

a - Begrenzung der Biogasproduktionsmenge auf eine an die Leistung und die Betriebszeiten der BHKW angepasste Menge von 6.756.000 Nm³

a 1.3 Mit der Umsetzung der geplanten Änderungen zur Erhöhung der Biogasproduktionsmenge auf 6.756.000 Nm3

a, gemäß Ziffer 1.2 dieser Entscheidung, kann erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“ der Stadt Dippoldiswalde begonnen werden. 1.4 Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt 2 genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenden Antragsunterlagen und die unter Abschnitt 3 genannten Nebenbestimmungen. 1.5 Die Kosten dieser Entscheidung trägt die SAG Sadisdorfer Agrar AG. 1.6 Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXX EUR festgesetzt. Diese sind binnen eines Monats nach der Zustellung dieses Bescheides unter Verwendung der angegebenen Bankverbindung (Abschnitt 5) zu entrichten. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite der Landesdirektion Sachsen abrufbar. Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt vom 31. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026 bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden. Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4087, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden: Montag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter folgenden Hinweisen: - Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. - Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. - Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird der Genehmigungsbescheid auch im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen bekanntgemacht. Dresden, den 2. Juli 2026 Landesdirektion Sachsen Svarovsky Abteilungsleiter