Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. fordert Änderung des §13a DüV beim Deutschen Bundestag; Rote-Gebiete-Ausnahme für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe.

Regelungsvorhaben “Änderung des § 13a DüV” von “Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Änderung des § 13a DüV

Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )

Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. (R001381) am 09.10.2025

Beschreibung: Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe

Ländlicher Raum [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung” [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Recht” [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Umwelt” [alle RV hierzu]

DüV 2017 [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2607300002 ( PDF - 1 Seite ) Adressatenkreis: Versendet am 21.07.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Versendet am 21.07.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]

Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung”