aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. fordert Kapitalübertragung auf bAV-Riester gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; Höchstalter 25 soll hochgesetzt werden.
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027535 31.07.2026 18:09:23
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R001407/RV0027535 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 31.07.2026 um 18:09 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Feststellung, dass die Kapitalübertragung auf “bAV-Riester” wegen derer geborenen Zertifizierung möglich ist. Bitte um Ermöglichung auch für bAV. Aktuell seit 31.07.2026 18:09:23 Angegeben von: am 31.07.2026
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) Beschreibung: Unsere Feststellung, dass die Kapitalübertragung nach § 12 Abs. 2 FrühStRG-E auf “bAV-Riester” wegen derer geborenen Zertifizierung nach § 82 Abs. 2 EStG möglich ist. Bitte um Ermöglichung der Kapitalübertragung auch auf die versicherungsförmig durchgeführte bAV. Wir legen dabei insbesondere das Sozialpartnermodell mit seinen kollektiven Puffern und Kapitalmarktnähe nahe. Das Höchstalter 25 gem. § 9 Abs. 2 u. 3 FrühStRG-E sollte hochgesetzt werden, da Studierende oft erst später ihren Abschluss erhalten und erst mit ihrem sozialversicherungspflichtigen Berufsstart einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag erhalten. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: ( ) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2026
Federführendes Ministerium:
BMF [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (2)
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2)
EStG [alle RV hierzu]
AltZertG [alle RV hierzu]