Europäische Supranationals dominieren EUR-Angebot in Europa; Ausstehendes Volumen EUR 1.652 Mrd.
1 / Covered Bond & SSA View 31. Juli 2026
Issuer Guide 2026 –
Europäische Supranationals
NORD/LB Floor Research
Juli 2026 Marketingmitteilung (ergänzende Hinweise s. Disclaimer)
NORD/LB ISSUER GUIDE 2026 Europäische Supranationals
Autoren Dr. Norman Rudschuck, CIIA Flooranalyst, SSA/Public Issuers Managing Director norman.rudschuck@nordlb.de Lukas-Finn Frese Flooranalyst, SSA/Public Issuers Associate Director lukas-finn.frese@nordlb.de
Tobias Cordes, CIIA Flooranalyst, SSA/Public Issuers Associate Director tobias.cordes@nordlb.de
Mit Unterstützung von Luc Depping
1 // NORD/LB Issuer Guide 2026 // Europäische Supranationals
Inhalt
Der europäische Supranationals-Markt im Überblick 2
Die Rettungsschirme und deren Hilfsprogramme im Überblick 3
EU: Durch die Pandemie zum Megaemittenten 5
European Financial Stability Facility (EFSF) 11
European Stability Mechanism (ESM) 13
Europäische Union (EU) 15
Europäische multilaterale Entwicklungsbanken im Überblick 17
European Investment Bank (EIB) 19
European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) 21
Nordic Investment Bank (NIB) 23
Council of Europe Development Bank (CEB) 25
European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (EUROFIMA) 27
Publikationen im Überblick 29
Ansprechpartner in der NORD/LB 30
Flooranalysten: Dr. Norman Rudschuck, CIIA Head of Desk norman.rudschuck@nordlb.de
Lukas Kühne Covered Bonds/Banks lukas.kuehne@nordlb.de Lukas-Finn Frese SSA/Public Issuers lukas-finn.frese@nordlb.de
Elias Degener Covered Bonds/Banks elias.degener@nordlb.de Tobias Cordes, CIIA SSA/Public Issuers tobias.cordes@nordlb.de
NORD/LB: Floor Research NORD/LB: Covered Bond Research NORD/LB: SSA/Public Issuers Research Bloomberg: Issuer Guides: DS NDB
2 // NORD/LB Issuer Guide 2026 // Europäische Supranationals
Der europäische Supranationals-Markt im Überblick Autoren: Dr. Norman Rudschuck, CIIA // Lukas-Finn Frese // Tobias Cordes, CIIA // mit Unterstützung von Luc Depping
EUR-Angebot von Supranationals klar durch die EU dominiert
Das europäische Supra-Segment ist das größte innerhalb des globalen Marktes: Mit einem ausstehenden Anleihevolumen i.H.v. rund EUR 1.652 Mrd. gehen etwa zwei Drittel des weltweiten Marktes auf europäische Emittenten zurück. Speziell das EUR-Angebot domi- niert: Das ausstehende EUR-Anleihevolumen europäischer Emittenten summiert sich auf etwa EUR 1.354 Mrd., während der entsprechende Betrag bei den sonstigen Supras nur einen Bruchteil davon beträgt. Gleichzeitig war das europäische Segment der Teilmarkt mit den größten Veränderungen in den vergangenen Jahren: Bedingt durch die Staatsschul- denkrise wurden Kreditfazilitäten gegründet, die innerhalb kurzer Zeit zu den größten sup- ranationalen Emittenten heranwuchsen und stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Namentlich sind hier die EFSF und der anschließend gegründete ESM zu nennen, wel- che bis heute aktiv sind und im Falle des ESM durch eine Mandatsveränderung zusätzliche Aufgaben erfüllt. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung widmen wir uns den Kreditfazilitäten im Folgenden im Rahmen eines separaten Abschnitts, ehe wir auf die europäischen multilate- ralen Entwicklungsbanken (MDBs) eingehen. Hinzu kommt seit Oktober 2020 die EU mit ihren unterschiedlichen Programmen wie u.a. NextGenerationEU (NGEU) oder seit 2025 Security Action for Europe (SAFE). Hier schwingt sich die EU, so auch der Bloomberg-Ticker, bis Ende 2026 zu einem der größten Emittenten weltweit auf. Zudem ist die Staaten- gemeinschaft bereits seit 2021 der größte Emittent von Social Bonds (Emissionsvolumen während COVID-19: über EUR 98 Mrd.). Bis zu EUR 250 Mrd. sind zudem insgesamt bis Ende 2026 in Green Bonds geplant – ein zusätzlicher Schub für das ohnehin wachsende ESG-Segment. Aufgrund des noch immer fortwährenden Paradigmenwechsels der EU ha- ben wir im Rahmen dieser Publikation erneut eine Übersicht zu diesen aus Marktteilneh- merperspektive dominierenden Programmen erstellt. Hinsichtlich der Einordnung in regu- latorische Rahmenwerke profitiert die Emittentengruppe der E-Supras von einer exzellen- ten Behandlung: Mit Ausnahme der EUROFIMA weisen alle Marktteilnehmer ein 0%- Risikogewicht nach CRR/Basel III auf. Darüber hinaus lassen sie sich als Level 1-Assets im Rahmen der LCR klassifizieren (EUROFIMA: „Not eligible“). Nach Solvency II sind die Emit- tenten des europäischen Supra-Marktes zudem als „präferiert“ eingestuft (EUROFIMA: nicht-präferiert). Europäische Supranationals im Überblick Institut Typ Eigentümer Garantie Risikogewicht European Financial Stability Facility (EFSF) Kreditfazilität 17 Mitglieder der Eurozone Garantierahmen i.H.v. EUR 780 Mrd. 0% European Stability Mechanism (ESM) Kreditfazilität 21 Mitglieder der Eurozone Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 627,5 Mrd. 0% Europäische Union (EU) Kreditfazilität 27 EU-Mitgliedsstaaten Maintenance Obligation 0% European Investment Bank (EIB) Förderbank 27 EU-Mitgliedsstaaten Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 226,6 Mrd. 0% European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) Förderbank 77 Staaten, EU und EIB Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 23,6 Mrd. 0% Nordic Investment Bank (NIB) Förderbank Acht skandinavische und baltische Staaten Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 7,5 Mrd. 0% Council of Europe Development Bank (CEB) Förderbank 43 Staaten des Europarats Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 7,9 Mrd. 0% European Company for the Financing for Railroad Rolling Stock (EUROFIMA) Förderbank 26 Bahngesellschaften von 25 europäischen Staaten Abrufbares Kapital i.H.v. EUR 1,9 Mrd. 20% Quelle: Emittenten, NORD/LB Floor Research
3 // NORD/LB Issuer Guide 2026 // Europäische Supranationals
Supranationals Die Rettungsschirme und deren Hilfsprogramme im Überblick
Krise bei Staaten der Eurozone bedingte Gründung neuer Kreditfazilitäten
Fazilitäten zur Unterstützung von Staaten, die finanzielle Schwierigkeiten erfahren, existie- ren nicht erst seit 2010: Irland wurde als erster Sovereign der Eurozone durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) und den European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM), eine zu diesem Zweck eingerichtete Kreditfazilität der EU, gestützt. Bereits zuvor bestand eine (wenn auch kleine) Darlehensfazilität, die eine maximale Kapazität i.H.v. EUR 12 Mrd. aufwies: Das Balance-of-Payments-Programm (BoP-Programm). Dieses steht derzeit weiterhin für die Unterstützung von Nicht-Eurostaaten der EU bereit und wurde angesichts negativer Entwicklungen 2008 bereits auf EUR 25 Mrd. und 2009 auf EUR 50 Mrd. aufgestockt. 2010 folgte dann die European Financial Stability Facility (EFSF) als tem- porärer Rettungsschirm für Staaten der Eurozone. Sie wurde 2012 schließlich durch den European Stability Mechanism (ESM) ersetzt. Während der EFSM und die EFSF dabei mitt- lerweile nicht mehr für etwaige Hilfsprogramme zur Verfügung stehen, ist der ESM dauer- haft zur Unterstützung von Staaten der Eurozone eingerichtet. Im Folgenden blicken wir auf die in den letzten Jahren vereinbarten Hilfsprogramme und die Beteiligung der Kreditfazili- täten, woran sich detailliertere Analysen anschließen. Kreditfazilitäten im Überblick Kreditfazilität Institution Mitgliedsstaaten Maximale Kapazität Befristung bis BoP EU 27 EU-Mitgliedsstaaten EUR 50 Mrd. unbefristet EFSM EU 27 EU-Mitgliedsstaaten EUR 60 Mrd. 2012 EFSF EFSF 17 Staaten der Eurozone EUR 440 Mrd. 2013 ESM ESM 20 Staaten der Eurozone EUR 500 Mrd. unbefristet Quelle: Emittenten, NORD/LB Floor Research Hilfsprogramme (Zusagen) im Überblick (in EUR Mrd.) Staat
IWF EFSM / BoP EFSF ESM Sonstige Summe Beginn (Ende) Ungarn Gesamt 12,5 6,5
1,0 20,0 2008 (2010) Lettland Gesamt 1,7 3,1
2,7 7,5 2008 (2012) Rumänien I. Programm 13,0 5,0
2,0 20,0 2009 (2011)
I. Vorsorglich 3,5 1,4
1,2 6,1 2011 (2013)
II. Vorsorglich 2,0 2,0
1,9 5,9 2013 (2015) Griechenland I. Programm 30,0
77,3 107,3 2010 (2013)
II. Programm 19,8
144,7
164,5 2012 (2015)
davon Bankenrekap.
50,0
III. Programm
86,0
86,0 2015 (2018)
davon Bankenrekap.
25,0
25,0
Irland Gesamt 22,5 22,5 17,7
22,3 85,0 2010 (2013)
davon Bankenrekap.
35,0
Portugal Gesamt 26,0 26,0 26,0
78,0 2011 (2014)
davon Bankenrekap.
12,0
Spanien Gesamt
100,0
100,0 2012 (2014)
davon Bankenrekap.
100,0
100,0
Zypern Gesamt 1,0
9,0
10,0 2013 (2016)
davon Bankenrekap.
2,5
Quelle: EU, ESM/EFSF, IWF, NORD/LB Floor Research
4 // NORD/LB Issuer Guide 2026 // Europäische Supranationals
Zwei deutlich unterschiedliche Haftungsstrukturen: EFSF v1 vs. EFSF v2
Bezüglich des Garantierahmens ist zu beachten, dass bei der EFSF zwei deutlich unter- schiedliche Haftungsstrukturen bestehen. Bis zum 13. Oktober 2011 haftete jeder Anteils- eigner der EFSF für bis zu 120% des nach der EZB-Einlage eines Staates bestimmten Anteils (EFSF v1). Die letzte Anleihe mit dem Haftungsrahmen der EFSF v1 ist im Mai 2021 fällig geworden. In der darauffolgenden Konstellation (EFSF v2) garantiert jedes Mitglied bis zu 165% des eigenen Anteils, der sich ebenfalls nach der EZB-Einlage bestimmt. Dieser wurde jedoch entsprechend der Haftungsaustritte Griechenlands, Irlands und Portugals adjustiert. So beträgt der maximale Rahmen EUR 780 Mrd., wobei sich die Garantien durch den Haf- tungsaustritt der vier Staaten (Zypern fiel 2013 ebenfalls aus der Haftungskonstellation; EFSF v2.2) bei EFSF v2 effektiv nun auf EUR 724,5 Mrd. belaufen. War im Rahmen der EFSF v1 die Vorhaltung einer Liquiditätsreserve und/oder Garantien von AAA-Anteilseignern erforderlich, ist diese Regelung bei EFSF v2 entfallen und berechtigt stattdessen die Bege- bung von Commercial Paper zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung. Zudem führt die EFSF einen Liquiditätstest vor jedem Schuldendienst durch. Ergibt der Test einen Liquiditäts- mangel, kann im Notfall Kapital von den Garantiegebern abgerufen werden. Sowohl zehn als auch drei Tage vor einer bevorstehenden Zahlung erfolgt eine derartige Prüfung.
EFSF v2.1 seit dem 29. April 2013 und EFSF v2.2 seit dem 28. Juni 2013
Durch den Haftungsaustritt Zyperns galt zunächst für Anleihen, die nach dem 29. April 2013 begeben wurden, die Garantiekonstellation EFSF v2.1. Zum 28. Juni 2013 ergab sich ferner eine Änderung der Deed of Guarantees, durch die nun v2.2 besteht. Diese Umstrukturie- rung zielte darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für Anleiheemissionen zu schaffen, nach- dem das Rating eines gewichtigen Garantiegebers der EFSF herabgestuft wurde. Anleihen, die vor dem 28. Juni 2013 begeben wurden, können seitdem nicht aufgestockt werden. Wesentliche Unterschiede zwischen EFSF v1 und EFSF v2 EFSF v1 (bis 12. Oktober 2011) EFSF v2 (seit 13. Oktober 2011) Garantien jedes Anteilseigners der EFSF bis zu 120% des eigenen Anteils, der nach der Höhe der EZB-Einlage bestimmt wird Garantien jedes Mitglieds für bis zu 165% des eigenen Anteils, der nach der Höhe der EZB-Einlage und entsprechend dem Haftungsaustritt von Griechenland, Irland und Portugal bestimmt wird Vorhaltung einer Liquiditätsreserve und/oder Garantien von Anteilseignern mit einem AAA-Rating Keine Liquiditätsreserve notwendig, stattdessen Durchführung von Liquiditätstests vor bevorstehendem Schuldendienst
Statt Sanierung oder Insolvenz: Collective Action Clauses (CACs) in Europa
Durch eine geplante Reform des ESM sind sog. „Single-Limb-Collective Action Clauses“ w