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title: "NWL beschließt Jahresförderprogramm 2027 in Westfalen-Lippe; 26,05 Mio Euro für Barrierefreiheit und Mobilstationen"
sdDatePublished: "2026-07-31T16:52:00Z"
source: "https://www.nwl-info.de/newsroom/nwl-beschliesst-jahresfoerderprogramm-2027-rund-26-millionen-euro-fuer-einen-staerkeren-nahverkehr-in-westfalen-lippe.html"
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NWL beschließt Jahresförderprogramm 2027 in Westfalen-Lippe; 26,05 Mio Euro für Barrierefreiheit und Mobilstationen

NWL beschließt Jahresförderprogramm 2027: Rund 26 Millionen Euro für einen stärkeren Nahverkehr in Westfalen-Lippe | NWL

NWL beschließt Jahresförderprogramm 2027: Rund 26 Millionen Euro für einen stärkeren Nahverkehr in Westfalen-Lippe

Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) investiert weiter konsequent in die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs. Im Juli hat die Verbandsversammlung das Jahresförderprogramm 2027 nach § 12 ÖPNVG NRW beschlossen. Es umfasst 39 Einzelmaßnahmen mit einer Gesamtzuwendung von 26,05 Millionen Euro. Die Fördermittel fließen insbesondere in den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, den Aufbau von Mobilstationen, die Verbesserung und Digitalisierung der Fahrgastinformation sowie die Verknüpfung von Bus, Bahn, Fahrrad und Pkw.

Insgesamt hatten die Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbandsgebiet für das kommende Jahr 56 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 34,54 Millionen Euro angemeldet. In Abstimmung mit den Antragstellern konnten 17 Maßnahmen davon mit einem Fördervolumen von rund 8,49 Millionen Euro für das Landesförderprogramm „Barrierefreier ÖPNV“ auf den Weg gebracht werden. Die verbleibenden Projekte bilden nun das NWL-Jahresförderprogramm 2027.

Die geförderten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, den öffentlichen Nahverkehr für die Menschen in Westfalen-Lippe noch attraktiver zu gestalten. Schwerpunkte liegen auf einer besseren Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, bedarfsgerechten Umsteigemöglichkeiten an Mobilstationen sowie einer verbesserten Information der Fahrgäste.

„Jeder Euro, den wir in den Nahverkehr investieren, verbessert die Mobilität der Menschen vor Ort. Mit dem Jahresförderprogramm 2027 unterstützen wir Kommunen und Verkehrsunternehmen dabei, einen modernen, leistungsfähigen und barrierefreien Nahverkehr in Westfalen-Lippe zu schaffen. Die große Zahl eingereichter Projekte zeigt, wie hoch der Investitionsbedarf in den Kommunen weiterhin ist. Zudem zeigen die 2026 bereits abgeschlossenen Projekte eindrucksvoll, dass unsere Förderung unmittelbar bei den Fahrgästen ankommt und die Qualität des Nahverkehrs spürbar verbessert“, sagt Christiane Auffermann, Verbandsvorsteherin des NWL.

Fördermittel sorgen für sichtbare Verbesserungen

Für das Jahr 2026 umfasste das Jahresförderprogramm des NWL insgesamt 74 Projekte mit Gesamtkosten von 35,9 Millionen Euro, die vom NWL mit einem Fördervolumen von 31,8 Millionen Euro unterstützt wurden. Wie die Förderung des NWL konkret wirkt, zeigen zahlreiche Maßnahmen, die derzeit abgeschlossen werden oder bereits umgesetzt wurden.

So hat die Stadt Gütersloh im Rahmen seines Bauprogramms an Kreisstraßen fünf Bushaltestellen mit insgesamt neun Haltestellenkanten barrierefrei ausgebaut. Die Baumaßnahmen wurden zwischen März und November 2025 umgesetzt. Insgesamt wurden 475.800 Euro investiert, davon förderte der NWL 421.400 Euro. Die modernisierten Haltestellen ermöglichen künftig insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen und älteren Fahrgästen einen deutlich komfortableren Zugang zum Busverkehr.

In Bielefeld wird die Stadtbahnlinie 1 zwischen Rosenhöhe und Senne für breitere und längere Stadtbahnfahrzeuge ertüchtigt. Dafür werden unter anderem die Gleisachsen verschoben und Kurvenradien angepasst. Die Maßnahme ist Voraussetzung dafür, künftig moderne Stadtbahnfahrzeuge mit mehr Platz und höherem Fahrgastkomfort auf dem Streckenabschnitt einsetzen zu können. Das Investitionsvolumen beträgt rund 4,8 Millionen Euro, die NWL-Förderung liegt bei rund 4,3 Millionen Euro. Die Verkehrsfreigabe ist für September 2026 vorgesehen.

Impulse für die Mobilität von morgen

Mit seinem Förderprogramm stößt der NWL jedes Jahr zahlreiche Infrastrukturprojekte an, die weit über einzelne Bauvorhaben hinausgehen. Barrierefreie Haltestellen, attraktive Mobilstationen und moderne Fahrgastinformationen stärken den Umweltverbund Umweltverbund Alle umweltverträglichen Verkehrsmittel im Personenverkehr. Mehr erfahren und verbessern die Alltagstauglichkeit des öffentlichen Verkehrs. Zugleich leisten die Investitionen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende in der Region.

Neben den Maßnahmen des § 12-Programms nahm die Verbandsversammlung zudem die Anmeldungen für die Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW zur Kenntnis. Darüber hinaus werden im Jahresförderprogramm 2027 auch weitere Verpflichtungen des NWL berücksichtigt, darunter Aufwendungen aus dem Projekt „Robustes Netz NRW“, das gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Bahn sowie den weiteren SPNV-Aufgabenträgern umgesetzt wird.

Die komplette Liste der Fördermaßnahmen 2027 finden Sie hier .

Mit den Fördermitteln nach § 12 ÖPNVG NRW unterstützt der NWL jedes Jahr zahlreiche Infrastrukturprojekte im öffentlichen Nahverkehr. Städte, Gemeinden, Kreise und Verkehrsunternehmen reichen ihre Vorhaben beim NWL ein, der daraus ein Förderprogramm für das Folgejahr entwickelt. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die den Zugang zum Nahverkehr erleichtern, die Aufenthaltsqualität verbessern oder neue Mobilitätsangebote miteinander verknüpfen. Dazu zählen unter anderem barrierefreie Haltestellen, Mobilstationen, Fahrradabstellanlagen sowie digitale Fahrgastinformationssysteme. Die Förderung ist damit ein wichtiges Instrument, um die Verkehrswende vor Ort zu unterstützen und die Mobilität in Westfalen-Lippe nachhaltig zu stärken.

Während die Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW vor allem kommunale Infrastrukturmaßnahmen wie Haltestellen, Mobilstationen oder Fahrgastinformationssysteme umfasst, werden über § 13 ÖPNVG NRW insbesondere größere Investitionsvorhaben und Schieneninfrastrukturmaßnahmen finanziert. Projekte nach § 13 werden dem Land Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme in die landesweite Förderplanung vorgeschlagen.

Die Haltestelle Holler Mühle im Kreis Gütersloh wurde mit Solar-Paneelen zur Stromversorgung ausgestattet und ist über abgesenkte Bürgersteige barrierefrei erreichbar.

Auch die Haltestelle Mohndruck in Gütersloh wurde barrierefrei ausgebaut, reiht sich minimalistisch in das Straßenbild und verfügt über Solar-Paneele für die Stromversorgung.

Umweltverbund Alle umweltverträglichen Verkehrsmittel im Personenverkehr. Mehr erfahren

Alle umweltverträglichen Verkehrsmittel im Personenverkehr.