David Fischer Aufforderung zur Stellungnahme im Zivilverfahren B. G. AG gegen ihn, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen; Verhandlung nicht vorgesehen
Aufforderung zur Stellungnahme
Aufforderung zur Stellungnahme Im Zivilverfahren B. G. AG gegen David Fischer, zuletzt wohnhaft gewesen Rorschacher Strasse 231, 9016 St. Gallen, betreffend Mieterausweisung (SZ.2026.155-FS
SG3ZE-EMA) wird der Gesuchsgegner David Fischer aufgefordert, innert 10 Tagen ab Veröffentlichung im Doppel eine Stellungnahme mit Beweisurkunden und Beweismittelverzeichnis beim Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen, einzureichen. Die Gerichtsferien gelten nicht. Bei unbenutztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt und aufgrund der vorliegenden Akten entschieden. Eine verspätete Eingabe wird nicht berücksichtigt. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 20) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Eine Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird schriftlich eröffnet. 9004 St. Gallen, 30. Juli 2026 Die Kreisgerichtskanzlei