Stadt Köln finanziert zwei Vollzeitstellen für kultursensible Senior*innenberatung bei BFmF e.V. und interKultur e.V. in Köln; Weiterführung ungewiss ab 2027/2028 aufgrund Haushaltslage

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3

Vorlagen-Nummer 30.07.2026

1954/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026

Beantwortung einer Anfrage zur kultursensiblen Seniorinnenberatung Die Ratsfraktion Volt hat für die Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seni- orinnen und Senioren am 11.06.2026 unter AN/0866/2026 zum Thema „Kultursensible Seniorinnenberatung“ um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie und in welcher Form wird die kultursensible Senior*innenberatung fortge- führt werden?

  2. Wie kann die Stadt Köln zu einer Verstetigung dieser notwendigen Arbeit kom- men insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage?

Antwort der Verwaltung

Zusammenfassung in einfacher Sprache: In 2025 wurden bei zwei Vereinen, zu denen besonders viele Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte kommen, zwei Personalstellen eingerichtet. Diese Stellen sind dafür da, Menschen die älter werden, zu beraten. Die Stellen wur- den von der Stadt Köln finanziert. Das Geld steht aber nur bis Ende 2026 zur Verfü- gung. Nun wird gefragt wie es weitergehen soll mit der Beratung für diese Menschen. Das kann die Verwaltung jetzt noch nicht beantworten, weil es davon abhängt, ob das Geld auch in 2027 und 2028 zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu 1.) Der Anteil der 65- bis 80-jährigen Kölnerinnen mit dem statistischen Merkmal „Migra- tionshintergrund“ betrug 2024, bezogen auf alle Kölner Einwohnerinnen dieses Al- ters, 30,0 Prozent und bei den über 80-jährigen 29,9 Prozent (Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Jahrbuch Köln 2024 - Gesamtdoku- ment, Seite 48). Der Bedarf nach einer kultursensiblen, mehrsprachigen Beratung für Kölner Senior*innen ist somit erkennbar hoch und besteht seit vielen Jahren.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 das Inkrafttreten der „Förderrichtlinie „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“ und damit einhergehend die fi- nanzielle Förderung von migrantischen Organisationen in Höhe von jeweils 550.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 beschlossen (0942/2025).

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Auf Grundlage des Beschlusses des Rates konnten migrantische Organisationen in folgenden Schwerpunkten gefördert werden: a) Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen, b) Professionalisierung und Organisationsberatung, c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit und d) Projekte.

Durch die Förderung des Schwerpunktes „Kultursensible Beratung der Kölner Se- niorinnen“ war es möglich, jeweils eine Anlaufstelle bei zwei migrantischen Trägern (interKultur e.V. rechtsrheinisch und BFmF e.V. linksrheinisch) für die niedrigschwel- lige kultursensible Beratung von Kölner Seniorinnen einzurichten. Mit den Fördermit- teln konnten bzw. können in den beiden Jahren die Personalkosten für zwei Vollzeit- stellen (80.000 Euro p.a. pro Stelle pro Träger) bezuschusst werden. Die Träger ha- ben vorweisen können, im Bereich Beratung für Kölner Senior*innen bereits Fachex- pertise zu besitzen. Ebenfalls von Bedeutung war bei der Auswahl der Träger durch Juryentscheid die Einhaltung von Qualitätsstandards. Kriterien und Ergebnisse aus dem Projekt “Guter Lebensabend NRW” flossen in die Förderrichtlinie ein.

BFmF e.V. und interKultur e.V. sind seit vielen Jahren anerkannte Interkulturelle Zen- tren in Köln, verfügen über haupt- und ehrenamtliche Strukturen, sind sehr gut ver- netzt in ihren Stadtteilen und darüber hinaus. Die beiden Beratungsstellen werden sehr gut nachgefragt. Seit Einrichtung der Anlaufstellen im Herbst 2025 bis Ende des

  1. Halbjahres 2026, wurden bei den beiden Trägern insgesamt 762 Beratungsgesprä- che mit 297 Kund*innen geführt sowie 55 Hausbesuche durchgeführt.

Die Fördermittel wurden bei der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2025/2026 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises befristet für die Jahre 2025 und 2026 zugesetzt.

Im Rahmen der finanziellen Förderung der Interkulturellen Zentren ist es einigen Zen- tren möglich, in ihrem Portfolio ebenfalls diverse Angebote für Senior*innen abzubil- den. Diese mehrsprachigen, ehrenamtlich getragenen Angebote sind wichtig und wer- den gut angenommen, sind aber von der Ausrichtung nicht vergleichbar mit dem expli- zit neu aufgebauten kultursensiblen Beratungsangebot von BFmF e.V. und interKultur e.V..

Zu 2.) Die Verwaltung erkennt aus fachlicher Sicht die Notwendigkeit für die neuaufgebaute Struktur, die einen seit Jahren bestehenden Bedarf in Bezug auf eine niedrigschwel- lige kultursensible Beratung von Kölner Senior*innen aufgreift. Aufgrund von erheblichen Konsolidierungsvorgaben im Rahmen der Haushalts- planaufstellung 2027/2028 ist eine Weiterführung dieser Position in diesem Umfang jedoch nicht möglich.

Noch in diesem Jahr wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen, mit dem Ziel, einen Mindestumfang von zwei halben Stellen (40.000 Euro p.a. pro 0,5 Stelle pro Träger) in 2027 und 2028 weiter zu fördern. Die Verwaltung wird die besonderen Bedarfe an einer niedrigschwelligen kultursensib- len Beratung weiter in die Angebote für Senior*innen einfließen lassen.

Gez. Burmester