Rat der Stadt Köln beschließt 3. Teilbereich der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld; Kosten ca. 1.544.549,51 € brutto, SKS-Fördermittel beantragt
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/52/521
Vorlage-Nummer
1340/2026 Freigabedatum
31.07.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Baubeschluss für den 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per DE 2058/2026 Rat 02.09.2026
Dringlichkeitsbegründung: Das Projekt wird anteilig über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) finanziert. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss dem Fördermittel- geber bei dieser Maßnahme bis zum 03.08.2026 ein entsprechender Beschluss vorgelegt werden. Um dies gewährleisten zu können, muss der Beschluss als Dringlichkeitsentschei- dung erfolgen, die reguläre Sitzungsfolge kann nicht abgewartet werden. Die Beschlussvor- lage konnte nicht zur letzten regulären Ratssitzung am 02.07.2026 vorgelegt werden, da die anteilige Finanzierung der Maßnahme über Mittel des LuKIFG in eben jener Sitzung erst be- schlossen wurde.
Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüf- ten Kostenberechnung, vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesfördermittel Sanierung Kom- munaler Sportanlagen (SKS), mit der Umsetzung des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Be- zirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer barriere- freien Rollsportanlage in Ortbetonbauweise mit Infrastruktur- und Aufenthaltsflächen. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen 1.544.549,51 € brutto.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift 31.07.2026 zugestimmt Torsten Burmester Pascal Pütz
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
1.544.549,51 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 607.500
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ c) bilanzielle Abschreibungen
154.454,95 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Erträge
€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderpos- ten
154.454,95 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Planungsbeschluss Nr. 1590/2020 beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07.09.2020 die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung zur Umsetzung der Prälat- Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld als 1. Modellprojekt der Sportentwick- lungsplanung. Die Bezirkssportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und befindet sich in Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Zurzeit wird ein mobiler Pumptrack der Stadt Köln auf der beste- henden Asphaltfläche des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) eingesetzt. Die Gesamtgröße der zukünftigen Rollsportanlage beträgt circa 1.500 m². Die Planung und Kostenermittlung wurden durch das Landschaftsarchitektur-Büro LNDSKT aus Köln erstellt. Das Design der Anlage wurde gemeinsam mit den unterschiedlichen Nutzergruppen (Skate- board, BMX, Rollerblade, Stunt-Scooter, WCMX) in einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren erarbeitet, um eine nachhaltige und gut frequentierte Nutzung der Anlage zu erreichen. Um einen ‚Skatepark für Alle‘ zu schaffen, berücksichtigt das Skatepark-Konzept sämtliche Alters- und Nutzergruppen, sowie die verschiedenen Fähigkeits-Niveaus. Dies bezieht sich vor allem auf eine mit einem Meter Höhe eher geringe Grundhöhe, die stellenweise durch an- spruchsvoll geformte Elemente für Fortgeschrittene und teilweise höherer, freischwebender Elemente ergänzt wird. Ziel ist es, einen sicheren Ort mit besonderer Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dazu sollen offene Sichtachsen in den Skatepark ermöglicht und generell viel Wert auf eine blickdurchlässige Gestaltung gelegt werden.
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Auch wenn die Funktionalität und der Fahrfluss der Elemente als oberster Maßstab der Ge- staltung gelten, ist es gerade im Hinblick auf eine nachhaltig kreative und frequentierte Nut- zung wichtig, auch ein unverkennbares Design und die optimale Einbindung des Skateparks in die Umgebung mit in die Planung einfließen zu lassen. So ist der gesamte Skatepark sehr blickdurchlässig gestaltet. Höhere, skulpturale Elemente befinden sich an den Randbereichen, wodurch ein freier Blick in den Skatepark entlang der gesamten Wegeführung möglich wird. Nicht zuletzt soll so die soziale Kontrolle erhöht und der Skatepark zu einem sicheren Ort, ins- besondere für Kinder sowie Gender-Inklusive, gemacht werden. Durch die Integration von Baum-Neupflanzungen in das Design schmiegt sich der Park gestalterisch nahtlos in die na- turnahe Umgebung an. Die Aufenthaltsbereiche für die Nutzer*innen erstrecken sich durchge- hend entlang der Zuwegungen des Parks in Form von Blöcken mit Sitzauflagen aus Holz. So- mit entstehen rund um die Anlage immer wiederkehrende kleine Aufenthaltsmöglichkeiten, welche sich in Form von Holzauflagen auch in verschiedenen Elementen innerhalb der Fahr- fläche wiederfinden. Als gestalterische Besonderheit und identitätsstiftendes Merkmal werden alle Rails im Farbton „Adenauer Grün“, analog zum gewählten Farbton der Kölner Rhein-Brü- cken verwendet.
Phase 1: Vorentwurfsplanung
Gemeinsame Erarbeitung des Designs auf der Grundlage von unterschiedlichen Designent- würfen des Planungsbüros im Rahmen der ersten Beteiligung mit den Nutzergruppen. Phase 2: Entwurfsplanung
Die fortgeschriebene Planung wurde in einem zweiten Termin präsentiert und abgestimmt. Die Ergebnisse des Termins wurden in die finale Planung integriert. Die Bauantragsunterlagen wurden bei der Bauaufsicht eingereicht. Die Erteilung der Bauge- nehmigung und der Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Die Rollsportanlage wird auf den Grundlagen der DIN 14974 und der FLL in Ortbetonbau- weise erstellt, um die planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfül- len. Teil der Neugestaltung sind zusätzliche Aufenthaltsflächen mit Ausstattungsgegenstände und Sitzmöglichkeiten. Kosten und Finanzierung
Die aktualisierte Kostenberechnung mit Stand 29.05.2026 weist Gesamtkosten in Höhe von 1.544.549,51 € brutto für die Baumaßnahme aus. Im Förderprogramm SKS wurde vom För- dermittelgeber eine Förderung in Höhe von 607.500 € in Aussicht gestellt.
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 1.544.549,51 € wird im Haushalts- planaufstellungsprozess 2027/2028 in den Haushaltsjahren 2027 ff. im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-4- 5251 – Everhardstraße Modellprojekt SEP Umbaumaßnahme berücksichtigt. Für die Förderung des Bundes i.H.v. 607.500 € werden entsprechende Zuwendungen an glei- cher Stelle in Teilplanzeile 1 – Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt.
Zur weiteren Haushaltsentlastung werden zusätzlich 742.500 € durch das Förderprogramm des LuKIFG (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) bzw. NRW-Infrastruk- turgesetz 2025 bis 2036 gegenfinanziert.
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel zur Fi- nanzierung der bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten berücksichtigen.
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Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026
Gemäß der aktuell gültigen Verfügung vom 18.12.2025 „Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026“ sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen.
Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si- cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli- chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit derartigen Generalsanierungen für den zwingend erforderlichen Erhalt des Sportangebo- tes im Sinne der Sportentwicklungsplanung.
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben.
Ein besonderer Schwerpunkt dieses Projektes liegt auf einer möglichst barrierearmen und in- klusiven Nutzbarkeit. Barrierefreiheit wird dabei nicht ausschließlich als schwellenarmer Zu- gang zur Anlage verstanden, sondern auch als Möglichkeit, den Skatepark mit unterschiedli- chen Rollsportgeräten und körperlichen Voraussetzungen aktiv und möglichst eigenständig zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere die Berücksichtigung von Wheel Chair Skating (WCMX).
Zur Schaffung eines identitätsstiftenden Ortes sowie zur Sicherstellung einer nachhaltigen und intensiv genutzten Anlage basiert die Planung auf den folgenden Handlungsmaximen: Skatepark für alle – ein inklusiver Bewegungs- und Begegnungsraum. Partizipativ entwickeltes Anlagendesign – die Gestaltung erfolgt unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzergruppen. Berücksichtigung aller Alters- und Nutzergruppen sowie der unterschiedlichen Fähig- keits- und Erfahrungsniveaus. Barrierefreie Nutzung durch die Integration von WCMX. Ein sicherer Ort für alle durch ein offenes Anlagendesign, gute Einsehbarkeit und die Förderung sozialer Kontrolle.
Durch diese integrativen Gemeinschaftserfahrungen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.
Die Beschlussfassung und Umsetzung der Maßnahme ist daher mit den o.g. Vorgaben verein- bar.
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit die- nen:
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Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme w