CDU-Fraktion BV Chorweiler beantragt Neuordnung der Fraktionsräume Chorweiler; Umzugsanordnung aufgehoben, SPD/Grüne bleiben
Antrag/Anfrage CDU BV6
Fraktion n Bezirksvertretung Chorweiler
Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.07.2026 AN/1234/2026 Antrag gem. § 3 [i.V.m. § 44] der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 10.08.2026
Neuordnung der Fraktionsräume im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, zwischen der Verwaltung und der CDU-Fraktion in der BV Chorweiler besteht eine Auslegungsstreitigkeit hinsichtlich der Reichweite und des Inhalts eines Ratsbeschlusses (AN/1257/2020). Wir bitten den Hauptausschuss sich mit dem Vorgang zu befassen und hierüber Beschluss zu fassen.
Folgenden Antrag der CDU-Fraktion in der BV Chorweiler bitten wir auf die TO der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 10.08.2026 zu setzen.
Der Hauptausschuss möge beschließen: Beschluss Der Ratsbeschluss vom 05.11.2020 AN/1257/2020 über die “Neustrukturierung der Fraktionszuwendungen“ ist nicht dergestalt auszulegen, dass die dort genannte Ausstattung von einem Raum für Fraktionen der Bezirksvertretungen zugleich als Höchstgrenze zu verstehen ist. Begründung Mit Mail 05.03.2026 teilt der hiesige Bürgeramtsleiter (BüAL) der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündniss 90/Die Grünen mit, dass ein Schreiben einer in der BV Chorweiler befindlichen “Beschwerdeführenden Fraktion“ [hier: AFD-Fraktion] bei der Verwaltung eingegangen sei: “es läge die schriftliche Feststellung einer Ungleichbehandlung der Fraktionen hinsichtlich der Raumverteilung…“ vor…“Die Beschwerde beschäftige sich zunächst mit der Feststellung, dass einer Fraktion zwei Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, das sei grundsätzlich nicht vorgesehen.“ Laut BüAL sei “Nach Prüfung des Sachverhaltes… der Beschwerde Rechnung zu tragen.“
- 2 - Zur Begründung verweist der BüAL insbesondere auf den Ratsbeschluss vom 05.11.2020 AN/1257/2020 über die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im Rat und in den Bezirksvertretungen.: “Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranet Zugang, Telefon und Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt.“ Nach Auffassung des BüAL stelle diese Regelung nicht nur eine Mindest-, sondern zugleich eine Höchstausstattung dar. Daraus leite er einen Anspruch für Fraktionen in der BV auf genau einen Raum her. Er führt aus: Demzufolge “…stelle sich ein erforderliches Umzugs-Szenario dar“… es werde “ – beschlusskonform - zukünftig keiner der Fraktionen im Stadtbezirk Chorweiler mehr zwei Räume zur Eigennutzung zur Verfügung stehen.“
Es folgt eine Umzugsaufforderung an die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen; die CDU-Fraktion solle den kleineren (zweiten Raum) aufgeben, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Raum und die SPD-Fraktion in den Raum der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umziehen. Der Umzug sei bis zum 20.07.2026 sicherzustellen.
Mit Mail 11.03.2026 stellt sich die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion gegen die Auffassung der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (Rechts)Auffassung des BüAL u.a. mit der Begründung: “…eine ausdrückliche Begrenzung auf genau einen Raum lässt sich dem Wortlaut des [Rats]Beschlusses hingegen nicht entnehmen.“… Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung von Umzugsschritten absehen.
Mit Mail 26.03.2026 stellt der BüAL fest, dass es nach erneuter Prüfung der Angelegenheit keine Veränderung der Verwaltungsanordnung geben könne. Die zügige Umsetzung der Umzüge der drei Fraktionen sei deshalb bis spätestens 20.07.2026 sicherzustellen.
Mit Mail 09.06.2026 an den BüAlLam wendet sich die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam (erneut) gegen die Auffassung der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (rechtliche) Einschätzung des BüAL. Die Fraktionen führen u.a. aus “…das für eine Änderung der bestehenden Fraktionsraumbesetzung weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine sachliche Notwendigkeit besteht…die unterzeichnenden Fraktionen [sehen] daher keine Grundlage für Änderungen der Raumverteilung“.
Mit Mail 24.06.2026 führt der BüAL aus, dass es nunmehr eine weitere (abschließende) Prüfung gegeben habe. Als Folge werde die Umzugsanordnung an die SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgehoben. Beide Fraktionen könnten bis auf Weiteres in ihren Büroräumen verbleiben. Zur Raumsituation der SPD-Fraktion wird u.a. ausgeführt: Es handele sich zwar ebenfalls …“um zwei Räume, jedoch um eine Konstellation mit einem Durchgangsraum.“ Für die CDU-Fraktion bleibe die Anordnung auf Aufgabe des zweiten Büroraumes bestehen. Als Begründung wird u.a. angeführt, dass es sich bei dem Ratsbeschluss AN/1257/2020 mit der Formulierung …“ein Raum“… “…- wie bereits mitgeteilt - nicht um eine Mindestausstattung, sondern um eine explizite Regelung, die Minimum und Maximum zugleich darstellt… [handelt]. Für eine Bereitstellung von Sachzuwendungen (zu denen auch die Räume gehören), die über das vom Rat festgelegte Maß hinausgehen, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.“ Mit Mail 29.06.2026 wird die CDU-Fraktion aufgefordert den Auszug aus dem zweiten Raum bis spätestens 01.09.2026 vorzunehmen.
- 3 -
Die CDU-Fraktion in der BV Chorweiler sieht nunmehr die Gefahr, dass durch eine einseitige und aus unserer Sicht zweckwidrigen Interpretation eines Ratsbeschlusses, die Funktionsfähigkeit einer Fraktion (bzw. Fraktionen) gefährdet wird. Dies wirft über die reine Auslegungsfrage hinaus, auch Gesichtspunkte der fairen und gleichmäßigen Behandlung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen Rat, Bezirksvertretungen und Verwaltung auf.
Fraktion Personen Aktuelle Raumgröße m²/Person Künftige Raumgröße Künftige m²/Person SPD-Fraktion 5 37,9m² 7,58 m² 37,9m² 7,58 m² CDU-Fraktion 5 46,5 m² 9,3 m² 26,8 m² 5,36 m² Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 26,8m²
13,4 m² 26,8m²
13,4 m²
Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender