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title: "CDU-Fraktion BV Chorweiler beantragt Neuordnung der Fraktionsräume Chorweiler; Umzugsanordnung aufgehoben, SPD/Grüne bleiben"
sdDatePublished: "2026-07-31T18:11:00Z"
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  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Köln"
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CDU-Fraktion BV Chorweiler beantragt Neuordnung der Fraktionsräume Chorweiler; Umzugsanordnung aufgehoben, SPD/Grüne bleiben

Antrag/Anfrage CDU BV6

Fraktion n
Bezirksvertretung Chorweiler

Gleichlautend
Herrn Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Herrn Bezirksbürgermeister
Daniel Kastenholz

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.07.2026
AN/1234/2026
Antrag gem. § 3 [i.V.m. § 44] der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Datum der Sitzung
Hauptausschuss
10.08.2026

Neuordnung der Fraktionsräume im Stadtbezirk Chorweiler
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen der Verwaltung und der CDU-Fraktion in der BV Chorweiler besteht eine
Auslegungsstreitigkeit hinsichtlich der Reichweite und des Inhalts eines Ratsbeschlusses
(AN/1257/2020). Wir bitten den Hauptausschuss sich mit dem Vorgang zu befassen und
hierüber Beschluss zu fassen.

Folgenden Antrag der CDU-Fraktion in der BV Chorweiler bitten wir auf die TO der
nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 10.08.2026 zu setzen.

Der Hauptausschuss möge beschließen:
Beschluss
Der Ratsbeschluss vom 05.11.2020 AN/1257/2020 über die “Neustrukturierung der
Fraktionszuwendungen“ ist nicht dergestalt auszulegen, dass die dort genannte
Ausstattung von einem Raum für Fraktionen der Bezirksvertretungen zugleich als
Höchstgrenze zu verstehen ist.
Begründung
Mit Mail 05.03.2026 teilt der hiesige Bürgeramtsleiter (BüAL) der SPD-Fraktion, der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündniss 90/Die Grünen mit, dass ein Schreiben einer in
der BV Chorweiler befindlichen “Beschwerdeführenden Fraktion“ [hier: AFD-Fraktion] bei
der Verwaltung eingegangen sei: “es läge die schriftliche Feststellung einer
Ungleichbehandlung der Fraktionen hinsichtlich der Raumverteilung…“ vor…“Die
Beschwerde beschäftige sich zunächst mit der Feststellung, dass einer Fraktion zwei
Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, das sei grundsätzlich nicht vorgesehen.“
Laut BüAL sei “Nach Prüfung des Sachverhaltes… der Beschwerde Rechnung zu
tragen.“

- 2 -
Zur Begründung verweist der BüAL insbesondere auf den Ratsbeschluss vom
05.11.2020 AN/1257/2020 über die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im
Rat und in den Bezirksvertretungen.: “Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein
Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranet Zugang, Telefon und
Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur
Verfügung gestellt.“
Nach Auffassung des BüAL stelle diese Regelung nicht nur eine Mindest-, sondern
zugleich eine Höchstausstattung dar. Daraus leite er einen Anspruch für Fraktionen in
der BV auf genau einen Raum her.
Er führt aus: Demzufolge “...stelle sich ein erforderliches Umzugs-Szenario dar“… es
werde “ – beschlusskonform - zukünftig keiner der Fraktionen im Stadtbezirk Chorweiler
mehr zwei Räume zur Eigennutzung zur Verfügung stehen.“

Es folgt eine Umzugsaufforderung an die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen; die CDU-Fraktion solle den kleineren (zweiten Raum)
aufgeben, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Raum und die SPD-Fraktion in
den Raum der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umziehen. Der Umzug sei bis zum
20.07.2026 sicherzustellen.

Mit Mail 11.03.2026 stellt sich die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion gegen die
Auffassung der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (Rechts)Auffassung des
BüAL u.a. mit der Begründung: “…eine ausdrückliche Begrenzung auf genau einen
Raum lässt sich dem Wortlaut des [Rats]Beschlusses hingegen nicht entnehmen.“… Vor
diesem Hintergrund möge die Verwaltung von Umzugsschritten absehen.

Mit Mail 26.03.2026 stellt der BüAL fest, dass es nach erneuter Prüfung der
Angelegenheit keine Veränderung der Verwaltungsanordnung geben könne. Die zügige
Umsetzung der Umzüge der drei Fraktionen sei deshalb bis spätestens 20.07.2026
sicherzustellen.

Mit Mail 09.06.2026 an den BüAlLam wendet sich die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion
und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam (erneut) gegen die Auffassung
der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (rechtliche) Einschätzung des BüAL.
Die Fraktionen führen u.a. aus “…das für eine Änderung der bestehenden
Fraktionsraumbesetzung weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine sachliche
Notwendigkeit besteht…die unterzeichnenden Fraktionen [sehen] daher keine Grundlage
für Änderungen der Raumverteilung“.

Mit Mail 24.06.2026 führt der BüAL aus, dass es nunmehr eine weitere (abschließende)
Prüfung gegeben habe. Als Folge werde die Umzugsanordnung an die SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgehoben. Beide Fraktionen könnten bis
auf Weiteres in ihren Büroräumen verbleiben. Zur Raumsituation der SPD-Fraktion wird
u.a. ausgeführt: Es handele sich zwar ebenfalls …“um zwei Räume, jedoch um eine
Konstellation mit einem Durchgangsraum.“ Für die CDU-Fraktion bleibe die Anordnung
auf Aufgabe des zweiten Büroraumes bestehen.
Als Begründung wird u.a. angeführt, dass es sich bei dem Ratsbeschluss AN/1257/2020
mit der Formulierung …“ein Raum“... “...- wie bereits mitgeteilt - nicht um eine
Mindestausstattung, sondern um eine explizite Regelung, die Minimum und Maximum
zugleich darstellt... [handelt]. Für eine Bereitstellung von Sachzuwendungen (zu denen
auch die Räume gehören), die über das vom Rat festgelegte Maß hinausgehen, fehlt es
an einer Rechtsgrundlage.“ Mit Mail 29.06.2026 wird die CDU-Fraktion aufgefordert den
Auszug aus dem zweiten Raum bis spätestens 01.09.2026 vorzunehmen.

- 3 -

Die CDU-Fraktion in der BV Chorweiler sieht nunmehr die Gefahr, dass durch eine
einseitige und aus unserer Sicht zweckwidrigen Interpretation eines Ratsbeschlusses,
die Funktionsfähigkeit einer Fraktion (bzw. Fraktionen) gefährdet wird. Dies wirft über die
reine Auslegungsfrage hinaus, auch Gesichtspunkte der fairen und gleichmäßigen
Behandlung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des vertrauensvollen
Zusammenwirkens zwischen Rat, Bezirksvertretungen und Verwaltung auf.

Fraktion
Personen Aktuelle
Raumgröße
m²/Person
Künftige
Raumgröße
Künftige
m²/Person
SPD-Fraktion
5
37,9m²
7,58 m²
37,9m²
7,58 m²
CDU-Fraktion
5
46,5 m²
9,3 m²
26,8 m²
5,36 m²
Fraktion
Bündnis 90/Die
Grünen
2
26,8m²

13,4 m²
26,8m²

13,4 m²

Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU-Fraktion
Norbert Schott
Rainer Stuhlweißenburg
Fraktionsvorsitzender
Stellv. Fraktionsvorsitzender