Bayernwerk Netz GmbH beantragt Planfeststellungsverfahren für die 110-kV-Leitung Kastenweiher–Eltmann, ca. 5 km Abschnitt Mast 135–Oberfranken; Anhörung demnächst; Einwendungen elektronisch möglich.

Änderung der 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher - Eltmann (Ltg.-Nr. E10007); Unterabschnitt: Mast Nr. 135 bis Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Unterfranken zwischen Mast Nr. 149 und Mast Nr. 150 ohne den unterfränkischen Leitungsabschnitt zwischen Mast Nr. 143 und Mast Nr. 145, Ersatzneubau

Änderung der 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher - Eltmann (Ltg.-Nr. E10007); Unterabschnitt: Mast Nr. 135 bis Regierungsbezirksgrenze Oberfranken

Unterfranken zwischen Mast Nr. 149 und Mast Nr. 150 ohne den unterfränkischen Leitungsabschnitt zwischen Mast Nr. 143 und Mast Nr. 145, Ersatzneubau

Änderung der 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher - Eltmann (Ltg.-Nr. E10007); Unterabschnitt: Mast Nr. 135 bis Regierungsbezirksgrenze Oberfranken

Unterfranken zwischen Mast Nr. 149 und Mast Nr. 150 ohne den unterfränkischen Leitungsabschnitt zwischen Mast Nr. 143 und Mast Nr. 145; Ersatzneubau

Werden hier im Auslegungszeitraum veröffentlicht

Die bestehende 110 -kV- Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. 10007) hat eine Gesamtlänge von 62 km und verläuft durch die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken. Um eine sichere Stromversorgung zur gewährleisten, ist die Ertüchtigung des Stromnetzes erforderlich.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der ca. 5 km lange Abschnitt von Mast Nr. 135 bis zur Regierungsbezirksgrenze Oberfranken

Unterfranken zwischen Mast Nr. 149 und Mast Nr. 150, mit Ausnahme des unterfränkischen Leitungsabschnitts zwischen Mast Nr. 143 und Mast Nr. 145.

Die Leitung verläuft in diesen oberfränkischen Abschnitten in den Gebieten der kreisangehörigen Gemeinden Lisberg und Priesendorf im Landkreis Bamberg.

Die bestehenden bisher mit lediglich einem Stromkreis beseilten Masten werden standortgleich beziehungsweise standortnah ersatzneu errichtet und mit zwei Systemen eines Zweierbündel-Leiterseiles mit größerem Querschnitt beseilt.

Das für die Zulassung des Vorhabens erforderliche Planfeststellungsverfahren ist mit Einreichung des Planfeststellungsantrages durch die Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 27.07.2026, eingegangen am 27.07.2027, bei der Regierung von Oberfranken beantragt worden. Zunächst werden die eingereichten Antragsunterlagen durch die Regierung als zuständige Planfeststellungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung und förmlicher Verfahrenseröffnung wird das Anhörungsverfahren demnächst durchgeführt.

Die Planunterlagen werden dazu über die Internetseite der Regierung von Oberfranken zugänglich gemacht und sind nach Veröffentlichung unter obigem Link abrufbar. Während der Auslegung und einen Monat danach hat jeder, dessen Belange berührt sind, Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben und Stellungnahmen abzugeben. Jede Einwendung und Stellungnahme muss gegenüber der Regierung von Oberfranken elektronisch über das sichere Kontaktformular oder mündlich zur elektronischen Eingabe abgegeben werden.

Parallel dazu werden die einschlägigen Behörden am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Die weiteren Verfahrensbekanntmachungen und der Verfahrensstand werden an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.