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title: "Bezirksvertretung Mülheim beschränkt Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim; sofortige Vollziehung angeordnet"
sdDatePublished: "2026-07-31T11:05:00Z"
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Bezirksvertretung Mülheim beschränkt Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim; sofortige Vollziehung angeordnet

Teileinziehung der Schulstraßen Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim

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Öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2026

Teileinziehung der Straßen
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Horststraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 924)
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Laufenbergstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 499 und 686)
−
Hardenbergstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 685)
in Köln-Mülheim
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 22.06.2026 beschlossen,
die Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße (Gemarkung
Mülheim, Flur 6, Flurstücke 499, 685, 686, 924) folgendermaßen zu beschränken:
Die Widmung wird montags bis freitags außerhalb der Schulferien NRW in der Zeit
von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr sowie in der Zeit von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr auf den
Fuß- und Radverkehr beschränkt.
Die Teileinziehung erfolgt gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles.
Eine Karte beziehungsweise ein Plan, aus dem die Lage der einzuziehenden Flächen
ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt.
Diese Teileinziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Für die vorstehende Teileinziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs-
gerichtsordnung die sofortige Vollziehung angeordnet. Es besteht ein öffentliches
Interesse daran, dass die temporäre Sperrung unmittelbar zum Beginn des
Schuljahres 2026/2027 angeordnet werden kann. Denn die Teileinziehung dient dazu,
dass Schulkinder in einem geschützten Umfeld erlernen können, den Schulweg
selbständig oder teilweise selbständig zu beschreiten. Es besteht ein besonderes
öffentliches Interesse daran, dass insbesondere die Schulneulinge, die Anfang
September 2026 in ihr Schulleben starten, von Beginn an von dem geschützten
Schulweg profitieren können. Gerade die jüngsten Schulkinder werden von dieser
Selbstwirksamkeitserfahren profitieren, ohne durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs
mit Unsicherheiten in Hinblick auf die Ausgestaltung ihres Schulwegs konfrontiert zu
werden. Die Erhebung einer Klage gegen die Teileinziehung hat infolgedessen keine
aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungs-
gericht Köln, in Köln, eingelegt werden.
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 31.07.2026
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Abbildung 1: Lageplan der Teileinziehung Schulstraße Horststraße