Bezirksvertretung Innenstadt beschließt Teileinziehung Lochnerstraße Köln-Neustadt/Süd; Sofortige Vollziehung schützt Schulweg ab Schuljahr 2026/27

Teileinziehung der Schulstraße Lochnerstraße in Köln-Neustadt/Süd

Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2026

Schulstraße am Standort Lochnerstraße in Köln-Neustadt/Süd hier: Bekanntmachung der Teileinziehung Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, die Widmung der Lochnerstraße (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3417/65) folgendermaßen zu beschränken: Die Widmung wird montags bis freitags außerhalb der Schulferien NRW in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr sowie in der Zeit von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die Teileinziehung erfolgt gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Eine Karte beziehungsweise ein Plan, aus dem die Lage der betroffenen Fläche ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Diese Teileinziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Für die vorstehende Teileinziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs- gerichtsordnung die sofortige Vollziehung angeordnet. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die temporäre Sperrung unmittelbar zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 angeordnet werden kann. Denn die Teileinziehung dient dazu, dass Schulkinder in einem geschützten Umfeld erlernen können, den Schulweg selbständig oder teilweise selbständig zu beschreiten. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass insbesondere die Schulneulinge, die Anfang September 2026 in ihr Schulleben starten, von Beginn an von dem geschützten Schulweg profitieren können. Gerade die jüngsten Schulkinder werden von dieser Selbstwirksamkeitserfahren profitieren, ohne durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit Unsicherheiten in Hinblick auf die Ausgestaltung ihres Schulwegs konfrontiert zu werden. Die Erhebung einer Klage gegen die Teileinziehung hat infolgedessen keine aufschiebende Wirkung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungs- gericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Der Oberbürgermeister Im Auftrag gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 31.07.2026 Seite 2

Abbildung 1: Lageplan der Teileinziehung Lochnerstraße