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title: "Swiss Badminton Ausführungsbestimmungen zu den Kommissionen und Konferenzen Ittigen; Sanktionen bei Verstößen vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-07-31T20:23:00Z"
source: "https://www.swiss-badminton.ch/fileadmin/user_upload/verband/zentralvorstand/250402_Ausfuehrungsbestimmungen_zu_den_Kommissionen.pdf"
topics:
  - name: "sport organisation"
    identifier: "medtop:20001125"
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  - "Switzerland"
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Swiss Badminton Ausführungsbestimmungen zu den Kommissionen und Konferenzen Ittigen; Sanktionen bei Verstößen vorgesehen

Microsoft Word - 250402_Ausführungsbestimmungen zu den Kommissionen

Swiss Badminton Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen
+41 31 506 50 70 info@swiss-badminton.ch www.swiss-badminton.ch

Ausführungsbestimmungen zu den
Kommissionen und Konferenzen
(Version: 18.09.2025)

1.
Allgemeiner Teil Kommissionen

1.1
Kommissionen
Kommissionen sind Fachgremien, die dem Zentralvorstand unterstellt sind.
1.2
Aufgaben der Kommissionen
Kommissionen leiten operativ und/oder strategisch die ihnen übertragenen
Geschäfte, erlassen die dafür notwendigen Richtlinien und schlagen zu Handen des
Zentralvorstandes Änderungen von Reglementen, Ordnungen oder der Statuten vor.

1.3
Wahl und Konstituierung
Der Zentralvorstand wählt neben den Kommissionsmitgliedern den/die jeweiligen
Präsident:in.

1.4
Beschlussfähigkeit
Die einzelne Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Mitglieder und der/die Präsident:in virtuell oder physisch anwesend sind.

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2.
Besonderer Teil Kommissionen

2.1
Reglemente-Kommission (RK)

2.1.1 Allgemein
Die Reglemente-Kommission ist verantwortlich, dass die Reglemente von Swiss
Badminton aktuell sind, periodisch überarbeitet, eingehalten respektive richtig
angewendet werden und ist in Streitigkeiten Ansprechpartnerin für die betroffenen
Parteien. Für die Entscheidungsfindung werden je nach Fall oder Situation andere
Kommissionen konsultiert.

2.1.2 Zusammensetzung
Die RK besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

2.1.3 Aufgaben
Die RK hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Kontrolle des korrekten Ablaufs des nationalen und regionalen
Meisterschaftsbetriebs bezogen auf Reglemente.
 Ausarbeitung von Reglementänderungen, die zur Genehmigung dem
Zentralvorstand von Swiss Badminton unterbreitet werden.
 Genehmigen von Anträgen und Ausnahmen, die gemäss Interclub- oder
Turnierreglement aufgeführt sind.
 Bereitet in schwerwiegenderen Fällen Sanktionen und Bussen vor, die bei
Zuwiderhandlung gegenüber Reglement zur Genehmigung dem Zentralvorstand
unterbreitet werden.
 Bereitet die Stellungnahme des Verbands auf Proteste vor.
 Beantwortung von Reglementänderungswünschen.
 Sorgt für die Einhaltung des "Ethik-Statuts des Schweizer Sports" im
zugewiesenen Ressort.

2.1.4 Mitglieder:
Mindestens 4 Mitglieder:
 Zentralvorstand: Reglemente – Präsident:in
 Zentralvorstand: Nationalliga
 Zentralvorstand: Rechtliche Belange
 Vertretung Technical Officials
 Vertretung Geschäftsstelle: Turniere & Interclub

2.1.5 Wahlen:
Die Mitglieder werden durch den Zentralvorstand für zwei Jahre gewählt.

2.1.6 Sitzungen:
 Die RK tagt mind. 1x jährlich zur Prüfung und Aufbereitung der
Reglementanpassungen.
 Zusätzliche Sitzungen werden nach Bedarf einberufen.

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2.2
Nationalliga-Kommission (NLK)

2.2.1 Allgemein:
Die Kommission ist verantwortlich für die übergeordnete Organisation der nationalen
Badminton Interclubmeisterschaften.

2.2.2 Zusammensetzung:
Die NLK besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

2.2.3 Aufgaben:
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Organisation der nationalen Interclubmeisterschaft (Spielplan)
 Interessenvertretung der Nationalliga
 Entgegennahme und Ausarbeitung von Reglementänderungen zur Unterbreitung
an die Reglemente-Kommission
 Pflege eines intensiven Kontaktes zu den NLA- und NLB-Vereinen

2.2.4 Mitglieder:

Zentralvorstand: Nationalliga – Präsident:in

Vertretung NLA-Clubs

Vertretung NLB-Clubs

Vertretung Geschäftsstelle

2.2.5 Wahlen:
Die Mitglieder werden für zwei Jahre von den Nationalliga-Vereinen zu Handen des
Zentralvorstand vorgeschlagen.

2.2.6 Sitzungen:

Die NLK tagt mind. 2x jährlich zur Planung der NL-Saison

Zusätzliche Sitzungen werden nach Bedarf einberufen.

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2.3
Selektionen-Kommission (SK)

2.3.1 Allgemein
Die Selektionen-Kommission ist verantwortlich, die Selektionen von Swiss Badminton
für Nationalkader sowie repräsentative Events zu vollziehen und ist in Streitigkeiten
Ansprechpartnerin für die betroffenen Parteien.

2.3.2 Zusammensetzung
Die SK besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

2.3.3 Aufgaben
Die SK hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Ausarbeitung und Anwendung der Selektionskonzepte.
 Selektion Nationalkader Nachwuchs.
 Selektion Nationalkader Elite.
 Selektion Repräsentative Events Nachwuchs und Elite.
 Respektvolle Kommunikation Selektionsentscheide und Pflege insbesondere der
de-selektionierten Personen.
 Stellungnahme bei Reklamationen.
 Sorgt für die Einhaltung des "Ethik-Statuts des Schweizer Sports" im
zugewiesenen Ressort.

2.3.4 Mitglieder:
Mindestens 4 Mitglieder:
 Zentralvorstand: Leistungssport
 Chef:in Leistungssport
 Chef:in Nachwuchs
 Trainer:in Elite
 Trainer:in Nachwuchs

2.3.5 Wahlen:
Die Mitglieder werden durch den Zentralvorstand für zwei Jahre gewählt.

2.3.6 Sitzungen:
 Die SK tagt jeweils zum Zeitpunkt der Selektionen.

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2.4
Athlet:innen-Kommission (AK)

2.4.1 Allgemein
Die Athlet:innen-Kommission ist verantwortlich, die Interessen der Mitglieder der
Nationalkader zu konsolidieren und gegenüber dem ZV zu vertreten.

2.4.2 Zusammensetzung
Die AK besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

2.4.3 Aufgaben
Die AK hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Die Interessen und das Befinden der Mitglieder der Nationalkader regelmässig
prüfen.
 Die Interessen und Anliegen der Athlet:innen konsolidieren und mögliche
Anpassungsvorschläge der Leistungssportstruktur erarbeiten.

2.4.4 Mitglieder:
Mindestens 4 Mitglieder:
 Zentralvorstand: Athlet:innen-Vertretung – Präsident:in
 Mind. 2 Vertreter:innen Nationalkader Elite
 Mind. 1 Vertreter:in Nationalkader Nachwuchs

2.4.5 Wahlen:
Die Mitglieder werden von der Athlet:innen-Vertretung vorgeschlagen und durch den
Zentralvorstand für zwei Jahre gewählt.

2.4.6 Sitzungen:
 Die AK tagt informell in unregelmässigen Abständen.

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2.5
Ethik-Kommission (EK)

2.5.1 Allgemein
Die Ethik-Kommission ist verantwortlich, die strategische Ausrichtung von Swiss
Badminton in ethischen Fragen zu definieren und Ethik-Fälle zu prüfen und zuhanden
ZV aufzubereiten.

2.5.2 Zusammensetzung
Die EK besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2.5.3 Aufgaben
Die EK hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Ausfüllen des Ethik-Checks von Swiss Olympic (alle 2 Jahre).
 Ethik-Auflagen von Swiss Olympic erfüllen.
 Strategische Ausrichtung und Massnahmen im Bereich „Spirit of Badminton“
definieren
 Triage und Hilfestellung bei Ethikfällen, die an Swiss Badminton herangetragen
werden oder selbst beobachtet wurden.
 Erstellung von Stellungnahmen von Swiss Badminton zu Ethik-Fällen.
 Zusammenarbeit mit Swiss Sport Integrity.
 Sorgt für die Einhaltung des "Ethik-Statuts des Schweizer Sports" im
Gesamtsystem von Swiss Badminton.

2.5.4 Mitglieder:
Mindestens 3 Mitglieder:
 Zentralvorstand: Präsident – Präsident:in
 Zentralvorstand: Rechtliche Belange – Vize Präsident:in
 Vertretung Geschäftsstelle: Geschäftsführer:in

2.5.5 Wahlen:
Die Mitglieder werden durch den Zentralvorstand für zwei Jahre gewählt.

2.5.6 Sitzungen:
 Die EK tagt unregelmässig bei Bedarf.

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2.6
Rechtspflege-Kommission und Protest-Kommission (RPF & PK)

2.6.1 Allgemein
Die Rechtspflege-Kommission ist verantwortlich für die Bearbeitung und Beurteilung
von Rekursen.
Die Protest-Kommission ist verantwortlich für das zeitnahe Verfassen einer
Stellungnahme von Swiss Badminton zu einem eingereichten Protest.

2.6.2 Zusammensetzung
Die RPF wird von externen Anwälten (Adrian Rufener) gebildet.
Die PK besteht aus dem Präsidenten, dem/der Ressortleiter:in Rechtliche Belange und
dem/der Geschäftsführer:in. Je nach Fall, werden die Präsident:innen anderer
Kommissionen beigezogen.

2.6.3 Sitzungen:
 Die RPK und die PK tagen, wenn ein Protest bzw. ein Rekurs vorliegt.

2.7
Finanz- und Personal-Kommission (FK)

2.7.1 Allgemein
Die Finanz- und Personal-Kommission ist verantwortlich, dass die Finanzen von Swiss
Badminton korrekt geführt und im Sinne der Strategie von Swiss Badminton
eingesetzt werden.

2.7.2 Zusammensetzung
Die FK besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2.7.3 Aufgaben
Die FK hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Bewilligung ausserordentlicher Ausgaben
 Bewilligung von finanzrelevanten Änderungen im Personalwesen
 Budgetierung und Abschluss der Geschäftsjahre
 Unterstützung des/der Geschäftsführer:in in finanziellen Fragen

2.7.4 Mitglieder:
Mindestens 3 Mitglieder:
 Zentralvorstand: Finanzen
 Zentralvorstand: Präsident:in
 Vertretung Geschäftsstelle: Geschäftsführer:in

2.7.5 Sitzungen:
 Die FK tagt unregelmässig bei Bedarf.

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3.
Allgemeiner Teil Konferenzen

Konferenzen
Konferenzen sind Fachkommissionen in denen ihnen zugewiesenen Bereichen. Sie
sind dem Zentralvorstand unterstellt.
3.2
Aufgaben der Konferenzen
Konferenzen schlagen zu Handen des Zentralvorstandes bzw. der entsprechenden
Kommission Änderungen von Reglementen, Ordnungen oder der Statuten vor.

3.3
Wahl und Konstituierung
Die Konferenzen konstituieren sich selbst. Sie bestimmen eine/einen Präsident:in
oder einen/eine Vizepräsident:in.

3.4
Protokoll und Übersetzungen
Entweder die Geschäftsstelle oder ein Mitglied sind für die Protokollführung
verantwortlich. Für die nötigen Übersetzungen ist die Geschäftsstelle besorgt.

3.5
Beschlussfähigkeit
Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder und
der/die Präsident:in oder der/die Vizepräsident:in anwesend sind.

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4.
Besonderer Teil Konferenzen
Regionalpräsident:innen - Konferenz

4.1.1 Zusammensetzung:
Die Konferenz besteht aus den Präsident:innen der Regionalverbände und
Vertretungen des Zentralvorstands von Swiss Badminton.

4.1.2 Aufgaben

Die Konferenz erlässt Stellungnahmen zu folgenden Sachbereichen:

Reglementänderungen

Mitgliederbeiträge und Lizenzgebühren

Aufgaben der Regionen

4.1.3 Sitzungsrhythmus
Die Konferenz findet in der Regel zwei Mal pro Jahr statt (März / November).

4.2
Nationalligakonferenz

4.2.1 Zusammensetzung
Die Nationalligakonferenz besteht aus je einer Vertretung aller Vereine, die ein Team
in der Nationalliga stellen, den Vertreter:innen der Nationalliga-Kommission sowie
Vertreter:innen der Geschäftsstelle.

4.2.2 Aufgaben
Sie erlässt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Handen der
Nationalligakommission zu folgenden Sachbereichen:
 Spielmodus und Spielplan
 Reglementänderungen
 Hallenkonformität

4.2.3 Sitzungsrhythmus
Die NLK lädt zu den NL-Konferenzen ein. In der Regel findet die Nationalligakonferenz
mindestens z