Westerhorn Gemeindevertretung Beschlussfähigkeit; Ladung verspätet, dennoch gültig

Gemeinde Westerhorn

Beschlussauszug

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn vom 17.06.2026

zu 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Neben den in der Anwesen­ heitsliste aufgeführten Personen ist eine Einwohnerin anwesend.

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Ladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einen Tag nach der Frist erfolgte. Die Ladungsfrist gilt gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung Westerhorn als gewahrt, da alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Sitzung er­ schienen sind, bzw. im Voraus gegenüber der Bürgermeisterin bzw. deren Stellvertreterin per­ sönliche Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben angeführt hat, so dass feststeht, dass die Gemeindevertreterin bzw. der Gemeindevertreter auch bei ordnungsgemäßer Ladung verhin­ dert gewesen wäre. Die Öffentlichkeit wurde rechtzeitig am 08.06.2026 über die Sitzung infor­ miert.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.