Westerhorn Gemeindevertretung Beschlussfähigkeit; Ladung verspätet, dennoch gültig
Gemeinde Westerhorn
Beschlussauszug
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn vom 17.06.2026
zu 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Neben den in der Anwesen heitsliste aufgeführten Personen ist eine Einwohnerin anwesend.
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Ladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einen Tag nach der Frist erfolgte. Die Ladungsfrist gilt gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung Westerhorn als gewahrt, da alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Sitzung er schienen sind, bzw. im Voraus gegenüber der Bürgermeisterin bzw. deren Stellvertreterin per sönliche Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben angeführt hat, so dass feststeht, dass die Gemeindevertreterin bzw. der Gemeindevertreter auch bei ordnungsgemäßer Ladung verhin dert gewesen wäre. Die Öffentlichkeit wurde rechtzeitig am 08.06.2026 über die Sitzung infor miert.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.