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title: "Gemeinde Westerhorn beschließt Einbeziehungssatzung südlich der Bahnhofstraße und östlich der Bahnstrecke Elmshorn–Neumünster; 9 Ja-Stimmen, Beschluss tritt in Kraft"
sdDatePublished: "2026-08-01T17:56:00Z"
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Gemeinde Westerhorn beschließt Einbeziehungssatzung südlich der Bahnhofstraße und östlich der Bahnstrecke Elmshorn–Neumünster; 9 Ja-Stimmen, Beschluss tritt in Kraft

2026/061 Niederschriftsauszug

Gemeinde Westerhorn

Beschlussauszug

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn vom 17.06.2026

zu 13
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet
"südlich der Bahnhofstraße und östlich der Bahnstrecke Elmshorn -
Neumünster", hier; Satzungsbeschluss
VO/2026/204

Frau Reimers stellt den Sachverhalt vor, der im Vorwege bereits vom Ausschuss für Planung,
Wirtschaft und Verkehr beraten wurde.

Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf. Es folgt die Verlesung des Beschlussvorschlags
und die Abstimmung.

Beschluss:

1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung abgegebenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Das Ergebnis ist der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn die
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich südlich der
Bahnhofstraße und östlich der Bahnstrecke Elmshorn – Neumünster.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung
mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige
Satzung und die Begründung im Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-
hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0