Stadt Rendsburg führt Gebührenpflicht für Offenes Ganztagsangebot an Grundschulen in Rendsburg; Beitrag je Stunde, max 120€ monatlich
Gebührensatzung für das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen der Stadt Rendsburg
Gebührensatzung für das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen der Stadt Rendsburg
§ 3 Höhe der Elternbeiträge
§ 4 Ermäßigung der Elternbeiträge
§ 5 Aufgabenübertragung an Durchführungsträger
§ 6 Datenverarbeitung durch Durchführungsträger
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26.03.2026 (GVBl- Schl.-H. Nr. 2026
27), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 25.06.2026 folgende Satzung erlassen:
Die Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rendsburg ist gebührenpflichtig (Elternbeitrag).
Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages entsteht mit der Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in das Ganztagsangebot und erlischt mit ihrem
Der Elternbeitrag wird monatlich erhoben und wird jeweils zum Beginn des laufenden Monats im Voraus fällig. Er ist vom Beginn des Aufnahmemonats für volle Monate zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung besteht auch bei Abwesenheit des Kindes (z. B. Krankheit) und während der Schließzeiten.
Zur Zahlung des Elternbeitrages ist verpflichtet
a) der Elternteil, der das Kind angemeldet hat,
Der Elternbeitrag für den Besuch der Offenen Ganztagsschule beträgt monatlich
bei 1 Stunde pro Tag 60,00 € bei 2 Stunden pro Tag 70,00 € bei 3 Stunden pro Tag 75,00 € bei 4 Stunden pro Tag 80,00 € bei 5 Stunden pro Tag 100,00 € bei 6 Stunden pro Tag 120,00 €
Die Elternbeiträge werden je angefangener Stunde erhoben.
Für Kinder, die ausschließlich für die Ferienbetreuung angemeldet werden, beträgt der Elternbeitrag 60,00 € pro Woche unabhängig von dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsumfang pro Tag.
Die Kosten für das Mittagessen und für besondere Veranstaltungen sind zusätzlich zu den Elternbeiträgen zu zahlen.
Die Zahlungspflichtigen können eine einkommensbezogene Ermäßigung des Beitrages und
oder eine Ermäßigung, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Grundschulen oder in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen betreut werden (Geschwisterermäßigung), beantragen.
Anträge auf Ermäßigung sind von den Zahlungspflichtigen schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen bei dem für Kindertagesstätten zuständigen Fachdienst der Stadt Rendsburg zu stellen.
Eine einkommensbezogene Gebührenermäßigung wird bei Vorliegen der Ermäßigungs-voraussetzungen gewährt. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagestätten i. V. m. § 7 Abs. 2 KiTaG. Die Gebühr wird in Abhängigkeit vom Einkommen ermäßigt. Wird nach Prüfung des Antrages ein Ermäßigungsanspruch festgestellt, gilt dieser frühestens zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Ermäßigung wird innerhalb der Verjährungsfrist auf Antrag rückwirkend zum 1. des Monats in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, gewährt. Der Ermäßigungsanspruch gilt längstens für die Dauer eines Jahres. Sofern der Antragsteller die Nachweise trotz Fristsetzung nicht vorlegt, kann der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
Die Geschwisterermäßigung wird nach § 7 Abs. 1 KiTaG gewährt. Für das gleichzeitig betreute 2. Kind wird eine Ermäßigung um 50 % gewährt. Für jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ermäßigt sich die Gebühr um 100 %.
Die Stadt Rendsburg beauftragt mit der Durchführung des schulischen Ganztagsangebotes externe Durchführungsträger. Im Rahmen einer solchen Aufgabenübertragung übernehmen die Durchführungsträger a) die Mitteilung über die Höhe der nach Maßgabe dieser Satzung zu zahlenden Gebühren, b) Einzug und Verwaltung der Gebühren, c) Weiterleitung
Abrechnung der Gebühren an die bzw. mit der Stadt Rendsburg.
Durchführungsträger im Sinne von § 5 dieser Satzung verarbeiten die für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der Betroffenen, d. h. der das Ganztagesangebot nutzenden Schüler
-innen, ggf. deren Geschwisterkinder (soweit für Abrechnungszwecke erforderlich) und der jeweiligen Eltern, Sorgeberechtigten, anderen Zahlungspflichtigen und anderen Dritten, deren personenbezogene Daten ggf. im Einzelfall im Rahmen der Aufgabenerfüllung benötigt werden. Die Durchführungsträger verarbeiten die personenbezogenen Daten als eigenständig Verantwortliche. Sie sind berechtigt und verpflichtet, zum Zwecke der Abwicklung und Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung mit der Stadt Rendsburg die insoweit erforderlichen Daten an die Stadt Rendsburg zu übermitteln. Dies gilt für die vollständigen Namen und Adressen der betroffenen Schüler
Sorgeberechtigten und die mit den jeweils Zahlungspflichtigen abgerechneten und von diesen vereinnahmten Gebühren.
Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft.
Rendsburg, den 29.06.2026 Stadt Rendsburg
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