---
title: "Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschloss 01. Änderung des Regionalplans zum Deponiestandort Hennef-Meisenbach; Entsorgungssicherheit für DK-0-Materialien ca. 14 Jahre"
sdDatePublished: "2026-08-03T06:27:00Z"
source: "https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028427"
topics:
  - name: "waste management"
    identifier: "medtop:20000269"
locations:
  - "Rhein-Sieg-Kreis"
  - "Siegburg"
  - "Rhineland-Palatinate"
  - "Germany"
---


Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beschloss 01. Änderung des Regionalplans zum Deponiestandort Hennef-Meisenbach; Entsorgungssicherheit für DK-0-Materialien ca. 14 Jahre

01. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach | Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln

Status Ankündigung Zeitraum 11.08.2026 bis 11.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

01. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach

Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 10.07.2026 den Planentwurf der 01. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach zur Aufstellung und Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 25

Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplans Köln angeregt. Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden.

Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforderlichkeit des Standorts wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.

Gegenstand der Regionalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit der Freiraumfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivierungsziel „AFAB“ mit der Freiraumfunktion „BSN“. Die mit der Änderung der Zeichnerischen Festlegungen korrespondierenden Textlichen Festlegungen werden ebenfalls angepasst.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Landesgrenze mit Rheinland-Pfalz. Die Lage des Änderungsbereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026

über das Portal „Beteiligung NRW“ auf dieser Seite unter der Überschrift "Gegenstände" eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um eine frühzeitige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Planentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festlegungen

Die Planunterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Themenbereichen:

Mensch und Gesundheit (Geräusch- und Staubemissionen, Kur- und Erholungsräume sowie Erholungsfunktionen, Siedlungsentwicklung und Wohnnutzung, störfallbedingte Gefahren und Sicherheitsabständen),

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotop- und Artenschutz, Biotopverbund, Schutzgebiete und Lebensräume),

Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Bodenfunktionen und Versiegelung, Erosionsschutz),

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Hochwasser- und Niederschlagswasseraspekte),

Klima und Luft (Klimaschutz, Klimaanpassung, Luftqualität),

Landschaft (Freiraumstruktur, Landschaftsschutz und -bild, Erholungsräume und -funktionen),

Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturlandschaftsbereiche, Denkmäler und archäologische und kulturhistorische Belange),

Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S.4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):

Elektronisch über das Portal „Beteiligung NRW“ auf dieser Seite über das Bedienfeld "Stellungnahme abgeben"

Per E-Mail an das Postfach: Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de

In begründeten Fällen können Stellungnahmen schriftlich auf folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln (§13 Abs. 1 Nr. 2 LPlG NRW). Im Falle einer Niederschrift wird um eine frühzeitige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 LPlG NRW).

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Eine gesonderte Bescheidung hierzu erfolgt ebenfalls nicht.

Durch Einsichtnahme in den Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen".

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221

147-2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Dezernat 32 – Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft

Hinweise zum Datenschutz in Verfahren mit Bezug zu den Themen Regionalplanung und Raumordnung Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Bezirksregierung Köln vertreten durch den Regierungspräsidenten Gregor Lange Zeughausstraße 2-8 50667 Köln

147-0 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: https:

Bezirksregierung Köln - Datenschutzbeauftragter – Zeughausstraße 2-8 50667 Köln

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf

Telefon: + 49 (0)211 38424 – 0 Telefax: + 49 (0)211 38424 – 999 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde verarbeitet personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung

a.) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen b.) Zielabweichungsverfahren c.) Raumverträglichkeitsprüfungen

Zur sachgerechten Durchführung der genannten Verfahren

Aufgaben verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten von eingegangenen Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und gibt diese je nach Verfahren

Aufgabe an den Regionalrat Köln, fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. einen Vorhabenträger

Antragsstellende weiter. Auch von der Bezirksregierung Köln eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und dient dem Informationsaustausch und bereitet je nach Verfahren

Aufgabe eine Entscheidung des Regionalrats Köln oder der Regionalplanungsbehörde vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. In Rahmen der Aufgabenerfüllung muss sich die Regionalplanungsbehörde, der Regionalrat Köln, die fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. der Vorhabenträger

Antragsstellende mit den Stellungnahmen, den Anträgen und den Anfragen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im Rahmen der Planung hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen ihre Stellungnahme selbst in das Verfahren ein. Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW), der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).

Zu den Verfahren im Einzelnen:

a) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen. (vgl. § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)). Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Wenn der Planentwurf nach Durchführung einer Beteiligung dergestalt geändert wird, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil nach § 9 Abs. 3 ROG erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Die Vorschriften des ROG über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies besc