Amprion GmbH beantragt bauliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss Oberzier – Bundesgrenze; Umsetzung sicher trotz neuer unterirdischer Hindernisse
Planänderung ALEGrO | Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln
Status Aktiv Zeitraum 03.08.2026 bis 02.10.2026 Stellungnahmen 0 Einwendungen
Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten.
Frau Laura Kaiser E-Mail: laura.kaiser@bezreg-koeln.nrw.de
Bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Weitere allgemeine Hinweise hierzu können dem Dokument „Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren“ entnommen werden, welches auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln abrufbar ist, unter: