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title: "Stadt Schmallenberg 47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich 'Unter der Linde', Schmallenberg; Wohnbaufläche statt Landwirtschaft, Öffentliche Beteiligung 05.08–06.09.2026"
sdDatePublished: "2026-08-03T06:28:00Z"
source: "https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1029626"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Arnsberg"
  - "Meschede"
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Stadt Schmallenberg 47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich 'Unter der Linde', Schmallenberg; Wohnbaufläche statt Landwirtschaft, Öffentliche Beteiligung 05.08–06.09.2026

47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich "Unter der Linde" | Beteiligung NRW Stadt Schmallenberg

Status Ankündigung Zeitraum 05.08.2026 bis 06.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich "Unter der Linde"

47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Bereich "Unter der Linde", Stadtteil Schmallenberg

hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt im Stadtteil Schmallenberg gefasst.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle des derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Ausweisung eines Wohnbaugebietes.

Die Durchführung der 47. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplanes Nr. 182 „Unter der Linde“.

Der Geltungsbereich der 47. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 47. FNP-Änderung wird durchgeführt in der Zeit vom

05. August 2026 bis einschl. 06. September 2026.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) unter https:

auf dem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https:

auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen & Wohnen“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https:

#c39610 ) – (einschließlich dieser Bekanntmachung)

(ausschließlich diese Bekanntmachung) auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https:

) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ => „Rathaus“ => „Amtsblatt“ (Direkt-Link: https:

als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des I. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 115

116 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972

980-307, E-Mail: Laura.Plugge@schmallenberg.de ; Herr Beste, Telefon: 02972

980-303, E-Mail: Heiner.Beste@schmallenberg.de ) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch (und bevorzugt) über das bereits oben genannte zentrale Beteiligungsportal NRW (https:

1029626) abgegeben werden, sind bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abzugeben.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen an die städtische Sachbearbeitung per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Stadt Schmallenberg Amt für Stadtentwicklung

Frau Laura Plugge Telefon: 02972

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Stadt Schmallenberg Unterm Werth 1 Telefon: +49 2972

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