Kanton Basel-Landschaft verhängt Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in sämtlichen Fliessgewässern mit Ausnahme Rhein und Teilen der Birs; bis 31. Juli 2026, 12:00 Uhr

Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern

Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.