Kanton Basel-Landschaft erlässt Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in sämtlichen Fliessgewässern des Kantons Basel-Landschaft, Rhein ausgenommen; Gilt ab 31. Juli 2026, 12:00 Uhr
Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern
Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern
Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.