Der Kanton Genf beschränkt Kurzzeitvermietung ganzen Wohnungen auf 90 Tage pro Jahr in Genf; Überschreitung führt zur Nutzungsänderung zu Geschäftslokal.
Veröffentlicht am 3. August 2026
Der Kanton Genf hat als erste Schweizer Behörde die wiederholte kurzzeitige Vermietung von Wohnungen auf 90 Tage pro Jahr beschränkt.
Weshalb hat der Kanton Genf gehandelt?
Der Kanton Genf ist dank seiner zahlreichen internationalen Institutionen und der dynamischen Wirtschaft in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Wohnungsmarkt konnte damit nicht schritthalten, Wohnungsmangel ist die Folge. Verschärft wird der Mangel durch die Kurzzeitvermietung von Mietwohnungen, die vor allem durch Reisende genutzt werden, die aus geschäftlichen Gründen oder als Touristinnen und Touristen temporär eine Bleibe mieten wollen.
Anhaltender Wohnungsmangel Die Mieten und Verkaufspreise für Wohnungen im Kanton Genf gehören schweizweit zu den höchsten und die Leerwohnungsziffer ist entsprechend tief. Zahlreiche Personen, die in Genf arbeiten, lassen sich deshalb in Nachbarkantonen oder in grenznahen Regionen in Frankreich nieder. Dadurch nimmt der Pendlerverkehr zu. Die Beherbergungsangebote auf Online-Buchungsplattformen verstärken den Druck auf den Wohnungsmarkt zusätzlich. Wohnungen, die über Buchungsplattformen zur kurzzeitigen Vermietung angeboten werden, fehlen als gewöhnliche Mietwohnungen.
Die Mieten und Verkaufspreise für Wohnungen im Kanton Genf gehören schweizweit zu den höchsten und die Leerwohnungsziffer ist entsprechend tief. Zahlreiche Personen, die in Genf arbeiten, lassen sich deshalb in Nachbarkantonen oder in grenznahen Regionen in Frankreich nieder. Dadurch nimmt der Pendlerverkehr zu. Die Beherbergungsangebote auf Online-Buchungsplattformen verstärken den Druck auf den Wohnungsmarkt zusätzlich. Wohnungen, die über Buchungsplattformen zur kurzzeitigen Vermietung angeboten werden, fehlen als gewöhnliche Mietwohnungen.
Mehr Lärm und Unsicherheit Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen ist für die Nachbarschaft oft eine Belastung. Der häufige Ein- und Auszug von Gästen bringt Unruhe ins Haus und Dauermieterinnen und ‑mieter fühlen sich oft weniger sicher, da unbekannte Gäste den Zugangscode erhalten, um im Haus ein- und ausgehen zu können.
Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen ist für die Nachbarschaft oft eine Belastung. Der häufige Ein- und Auszug von Gästen bringt Unruhe ins Haus und Dauermieterinnen und ‑mieter fühlen sich oft weniger sicher, da unbekannte Gäste den Zugangscode erhalten, um im Haus ein- und ausgehen zu können.
Welche Massnahmen hat der Kanton Genf ergriffen?
Die Umstände, mit denen der Kanton Genf zu kämpfen hat, wurden in den Medien wiederholt thematisiert und es wurden politische Vorstösse eingereicht. Die Regierung des Kantons Genf (Staatsrat) hat daraufhin entschieden, die Kurzzeitvermietung zu regulieren. Diese Regulierung hat der Kanton in einer sorgfältigen Informationskampagne bekanntgemacht. Damit hat er sichergestellt, dass die Betroffenen im Bild sind und Missbräuche möglichst verhindert werden.
Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung auf 90 Tage pro Jahr Die Regierung des Kantons Genf hat sich aufgrund von Erfahrungen aus anderen Städten für eine Beschränkung der Vermietungsdauer von Wohnungen entschieden. Diese Begrenzung wurde in einem neuen Artikel in die Umsetzungsverordnung zum Genfer Gesetz über den Abbruch, Umbau und die Renovation von Wohnhäusern ( Règlement d’application de la loi sur les démolitions, transformations et rénovations de maisons d’habitation ) aufgenommen. Er beschränkt die kurzzeitige Vermietung von ganzen Wohnungen über Buchungsplattformen auf 90 Tage pro Jahr. Wird diese Höchstdauer überschritten, muss eine Nutzungsänderung für die betroffenen Räumlichkeiten beantragt werden. Die Unterkunft gilt dann nicht mehr als Wohnung, sondern als Geschäftslokal. Besteht Wohnungsmangel, werden solche Nutzungsänderungen jedoch selten bewilligt. Ziel dieser neuen Regelung ist nicht, das Home-Sharing zu verbieten. Vielmehr wird damit ein Rahmen geschaffen, der zwar eine kommerzielle Nutzung von Wohnungen ausschliesst, es Privatpersonen aber ermöglicht, ihre Wohnung teilweise oder gelegentlich zu vermieten. Die Verankerung des neuen Artikels in der Verordnung hat für den Kanton Genf zwei Vorteile: Erstens stützt sich die neue Bestimmung auf ein bestehendes Verfahren und auf bei den Immobilienakteuren bereits bekannte Instrumente, zweitens fällt die Änderung von Verordnungen in die Zuständigkeit der Exekutive, wodurch sie rasch umgesetzt werden konnte.
Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung auf 90 Tage pro Jahr
Die Regierung des Kantons Genf hat sich aufgrund von Erfahrungen aus anderen Städten für eine Beschränkung der Vermietungsdauer von Wohnungen entschieden. Diese Begrenzung wurde in einem neuen Artikel in die Umsetzungsverordnung zum Genfer Gesetz über den Abbruch, Umbau und die Renovation von Wohnhäusern ( Règlement d’application de la loi sur les démolitions, transformations et rénovations de maisons d’habitation ) aufgenommen. Er beschränkt die kurzzeitige Vermietung von ganzen Wohnungen über Buchungsplattformen auf 90 Tage pro Jahr. Wird diese Höchstdauer überschritten, muss eine Nutzungsänderung für die betroffenen Räumlichkeiten beantragt werden. Die Unterkunft gilt dann nicht mehr als Wohnung, sondern als Geschäftslokal. Besteht Wohnungsmangel, werden solche Nutzungsänderungen jedoch selten bewilligt.
Ziel dieser neuen Regelung ist nicht, das Home-Sharing zu verbieten. Vielmehr wird damit ein Rahmen geschaffen, der zwar eine kommerzielle Nutzung von Wohnungen ausschliesst, es Privatpersonen aber ermöglicht, ihre Wohnung teilweise oder gelegentlich zu vermieten.
Die Verankerung des neuen Artikels in der Verordnung hat für den Kanton Genf zwei Vorteile: Erstens stützt sich die neue Bestimmung auf ein bestehendes Verfahren und auf bei den Immobilienakteuren bereits bekannte Instrumente, zweitens fällt die Änderung von Verordnungen in die Zuständigkeit der Exekutive, wodurch sie rasch umgesetzt werden konnte.
Bekanntmachung der Regeln bei Mieterschaft und Eigentümern Anlässlich einer Medienkonferenz hat der Staatsrat im März 2018 über die neuen Regeln informiert. Die Regeln, die bei der kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum gelten, wurden ausserdem in französischer und englischer Sprache auf der Website des Kantons veröffentlicht. Anbietenden von Übernachtungsmöglichkeiten auf Buchungsplattformen wird so kurz und knapp erklärt, wie sie vorgehen müssen.
Bekanntmachung der Regeln bei Mieterschaft und Eigentümern
Anlässlich einer Medienkonferenz hat der Staatsrat im März 2018 über die neuen Regeln informiert. Die Regeln, die bei der kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum gelten, wurden ausserdem in französischer und englischer Sprache auf der Website des Kantons veröffentlicht. Anbietenden von Übernachtungsmöglichkeiten auf Buchungsplattformen wird so kurz und knapp erklärt, wie sie vorgehen müssen.
Automatische Erhebung der Kurtaxe bei Airbnb Der Kanton Genf hat mit Airbnb eine Vereinbarung über die automatische Erhebung der Kurtaxe ausgehandelt. Die vollständig digitalisierte Erhebung gewährleistet, dass die erhobenen Beträge ohne Gebühren direkt an die Behörden geleitet werden. Der neue Mechanismus trat am 1. September 2020 in Kraft. Airbnb ist die erste Online-Buchungsplattform für Unterkünfte, die eine solche Vereinbarung mit dem Kanton Genf unterzeichnet hat. Die Zusammenarbeit wurde durch die Verabschiedung eines neuen Tourismusgesetzes im November 2019 erleichtert, mit dem eine Gleichbehandlung zwischen traditionellen und digitalen Unterkunftsanbietern eingeführt wurde.
Automatische Erhebung der Kurtaxe bei Airbnb
Der Kanton Genf hat mit Airbnb eine Vereinbarung über die automatische Erhebung der Kurtaxe ausgehandelt. Die vollständig digitalisierte Erhebung gewährleistet, dass die erhobenen Beträge ohne Gebühren direkt an die Behörden geleitet werden. Der neue Mechanismus trat am 1. September 2020 in Kraft.
Airbnb ist die erste Online-Buchungsplattform für Unterkünfte, die eine solche Vereinbarung mit dem Kanton Genf unterzeichnet hat. Die Zusammenarbeit wurde durch die Verabschiedung eines neuen Tourismusgesetzes im November 2019 erleichtert, mit dem eine Gleichbehandlung zwischen traditionellen und digitalen Unterkunftsanbietern eingeführt wurde.
Welche Erfahrungen sind mit den Massnahmen gemacht worden?
Es hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, Verstösse gegen die 90-Tage-Regel nachweisen zu können, weil die behördlichen Ressourcen für die Kontrolle knapp sind. Die Behörden setzen deshalb vermehrt auf die Kontrolle durch das Umfeld, sprich auf Informationen aus der Nachbarschaft, von Hausverwaltungen sowie vom Mieterinnen- und Mieterverband. Um diese Kontrollen zu erleichtern, überlegt der Kanton Genf (im Rahmen eines vom Département du territoire und vom Département des institutions et du numérique getragenen Prozesses), wie sich eine rechtliche Meldepflicht für Anbieter und das Führen eines Verzeichnisses umsetzen liesse.
Weitere Informationen Anzahl Unterkünfte auf Buchungsplattformen im Kanton Genf: Die Anzahl im Kanton Genf angebotenen Unterkünfte schwankt mit der Marktentwicklung und ist je nach Quelle unterschiedlich. Gemäss Inside-Airbnb waren 2025 insgesamt 2661 Unterkünfte auf der Plattform Airbnb erfasst: InsideAirbnb Aufgrund des in Genf speziell grossen Drucks auf den Wohnungsmarkt: Sozialziel für Bund und Kantone Pflicht zur Meldung von ausländischen Gästen: Meldepflicht Massnahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Mietplattformen des Kantons Genf: Website Massnahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Mietplattformen des Kantons Genf: PDF
Anzahl Unterkünfte auf Buchungsplattformen im Kanton Genf:
Die Anzahl im Kanton Genf angebotenen Unterkünfte schwankt mit der Marktentwicklung und ist je nach Quelle unterschiedlich. Gemäss Inside-Airbnb waren 2025 insgesamt 2661 Unterkünfte auf der Plattform Airbnb erfasst: InsideAirbnb
Aufgrund des in Genf speziell grossen Drucks auf den Wohnungsmarkt: Sozialziel für Bund und Kantone
Pflicht zur Meldung von ausländischen Gästen: Meldepflicht
Massnahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Mietplattformen des Kantons Genf: Website
Massnahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Mietplattformen des Kantons Genf: PDF