Herr Gemeindepräsident Festrede Kradolf-Schönenberg; 30 Jahre Gemeinde gefeiert

Festansprache am 1. August 2026

Discours Publié le 1 août 2026

Festansprache am 1. August 2026

  1. August 2026 - Kradolf-Schönenberg

Es gilt das gesprochene Wort

Herr Gemeindepräsident Herr Regierungsrat Liebe Besucherinnen und Besucher der Bundesfeier

Zur Einstimmung auf meinen Besuch bei Ihnen habe ich mir ein paar Bilder angeschaut. Bilder, die Sie, die Bevölkerung von Kradolf-Schönenberg, zum 30-Jahr-Jubiläum Ihrer politischen Gemeinde eingeschickt haben.

Die Bilder zeigen wunderschöne Winterlandschaften und stimmungsvolle Sonnenuntergänge über der Thur, man sieht Bilder von der Alten Säge Mühletobel, vom Klein Rigi, von der Ruine Last, von der Badi Schönenberg und von altehrwürdigen Bauern- und Gasthöfen. Es gibt aber auch Bilder von Kühen, Störchen, Bibern und – das müssen Sie mir dann nachher noch erklären – sogar von einem Kamel!

Ein Bild, das einen Baukran zeigt, ist mit den Worten «Im Wandel der Zeit» überschrieben. Über den «Wandel der Zeit» möchte ich heute reden. Wenn man in die Geschichte zurückschaut, in die Geschichte von Buhwil, Neukirch, Kradolf und Schönenberg, in die Geschichte des Kantons Thurgau, in die Geschichte unseres Landes, dann sieht man eine Geschichte des Wandels.

Aber eben auch eine Geschichte der Beständigkeit. Und auch darüber möchte ich reden. Darüber, was bleibt, was beständig ist.

Sie feiern heute gerade zwei Geburtstage. Sie feiern das 30-jährige Bestehen der politischen Gemeinde Kradolf-Schönenberg. Ein Schritt, der damals sicher nicht allen leichtgefallen ist. Aber heute feiern Sie diesen Schritt gemeinsam. Er ist ein Sinnbild für den Wandel, der nicht nur Sie, sondern uns alle im Kleinen und Grossen ständig begleitet. Ein Wandel, der von uns verlangt, dass wir uns immer wieder auf neue Gegebenheiten einlassen, der uns aber auch weiterbringt und nach vorne schauen lässt.

Und natürlich feiern wir heute gemeinsam den Geburtstag unseres Landes. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Geburtsstunde der Schweiz im Jahr 1291, dem Jahr des Rütlischwurs und des Bundesbriefs, sehen – oder eher im Jahr 1848, als mit der ersten Bundesverfassung der moderne Bundesstaat aus der Taufe gehoben worden ist.

Es spielt keine Rolle, weil unser Nationalfeiertag die Klammer dieser beiden Daten ist. Entstanden ist er nämlich erst 1891 und er ist damit ein Kind des modernen Bundesstaats. Eingeführt hat man den Nationalfeiertag aber ganz bewusst als Besinnung auf 1291, und damit auf die frühen Wurzeln der Eidgenossenschaft. Der 1. August ist darum auch ein Sinnbild für die Beständigkeit unseres Landes, seiner Institutionen und seiner Werte.

Zum 1. August gehört natürlich auch der Schweizerpsalm, unsere Nationalhymne. Und hier muss ich jetzt – ich hoffe, Sie verzeihen mir das – etwas ausholen. In unserer Nationalhymne steckt nämlich Einiges, was unser Land ausmacht. Und ich meine damit weniger den Text, der hatte – zu Recht oder zu Unrecht - schon immer auch seine Kritikerinnen und Kritiker. Es geht vielmehr um die Geschichte, darum, wie der Schweizerpsalm überhaupt zu unserer Nationalhymne wurde.

Dass wir am 1. August ganz selbstverständlich dieses Lied anstimmen, ist gar noch nicht so lange der Fall. Den Schweizerpsalm gibt es zwar bereits seit 1841. Es dauerte aber 140 Jahre, bis der Bundesrat ihn 1981 offiziell zu unserer Nationalhymne erklärte.

Die Zurückhaltung des Bundesrats, dem Land quasi von oben herab eine Hymne vorzuschreiben, zeigte sich bereits 1894. Damals hatte er sich zum ersten Mal überhaupt zur Frage einer Nationalhymne geäussert und dabei festgehalten, dass «die Einführung eines derartigen Gesanges nicht durch Beschluss irgend einer Staatsbehörde dekretiert werden kann, sondern dem Geschmack des singenden Volkes anheimgestellt bleiben muss».

Der Bundesrat sah sich also nicht als oberste Gesangsbehörde und vertraute stattdessen ganz auf die musikalische Kompetenz der Bevölkerung. Nach jahrzehntelangen Diskussionen kam er dann 1961 aber zum Schluss, dass es jetzt doch etwas vorwärts gehen sollte. Er stellte nämlich fest, dass die Bedeutung der Nationalhymne «vom nationalen Gefühl her betrachtet» nicht unterschätzt werden dürfe, und dass bei jedem Anlass im In- und Ausland Unsicherheit bestehe, welches Lied denn jetzt gesungen werden soll.

Trotzdem führte der Bundesrat den Schweizerpsalm 1961 zuerst nur provisorisch ein, und es brauchte noch drei weitere Sitzungen, bis er das Provisorium definitiv beendete. 1965 liess er sich während einer Sitzung sogar mehrere Kandidaten für die Nationalhymne auf Schallplatte vorspielen. Ich gebe zu, an dieser Sitzung wäre ich gern dabei gewesen!

Der Bundesrat beschloss auch nichts, ohne vorher die Kantone zu konsultieren. Das machte seine Aufgabe allerdings nicht einfacher. Der Rückhalt in den Kantonen für den Schweizerpsalm nahm nämlich mit der Zeit ab. Immerhin waren es 1975 nur vier Kantone, die den Schweizerpsalm «ausdrücklich als ungeeignet betrachtet haben, und zwar sowohl textlich als auch hinsichtlich der Melodie» .

Sie können dreimal raten, wer zu diesen vier Kantonen gehört hat: Der Kanton Thurgau. Ich werde mit dem Herrn Ständerat nachher wohl noch ein Wörtchen reden müssen!

Auch an der letzten Bundesratssitzung zu diesem Thema, im Jahr 1981, gab es nochmals Diskussionen. Das Militärdepartement befürchtete nämlich, dass die lange Textfassung für die Leute zu schwierig ist zum Singen, wenn sie nicht von einem Orchester begleitet werden. Konkret ging es – Achtung! - um «die vier Schläge im drittletzten und zweitletzten Takt» . Das Militärdepartement wollte darum, dass man eine kürzere Textfassung beschliesst.

Der Bundesrat hatte für diesen Einwand allerdings kein Musikgehör. Zum Glück werden wir nachher vom Musikverein Kradolf-Schönenberg begleitet, der uns den Takt vorgeben kann!

So viel zur Geschichte unserer Nationalhymne. Und sie sagt – ich habe es erwähnt – viel aus über unser Land. Sie zeigt erstens, dass die Schweiz manchmal vielleicht etwas länger braucht, bis sie sich definitiv festlegt. Dass ein Entscheid dann aber meistens auch länger hält und nicht aus der ersten politischen Launenhaftigkeit heraus wieder über Bord geworfen wird. Das gibt Verlässlichkeit und Verlässlichkeit bedeutet Halt und schafft Vertrauen.

Und sie ist – zweitens – ein Zeugnis unseres einzigartigen Staatswesens. Die Kompetenzen des Bundes und – noch mehr – die Kompetenzen des Bundesrats sind bewusst relativ bescheiden gehalten. Der Bund kann wichtige Fragen weder über die Kantone noch über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden.

Der Föderalismus und die direkte Demokratie sind zentrale Pfeiler unseres Landes. Sie tragen wesentlich zum Erhalt der Freiheit und des sozialen und politischen Friedens in unserem Land bei. Sie sorgen für einen stabilen Rahmen, in dem wir uns persönlich und wirtschaftlich frei entfalten können, und sie stiften gleichzeitig eine gemeinsame nationale Identität über die Sprachgrenzen hinweg.

Wenn man die Schlagzeilen verfolgt, könnte einem manchmal schwindlig werden. Wir erleben eine Welt im beschleunigten Wandel. Wir sehen Regierungen, für die die Freiheit – ausser die eigene – eher ein Ärgernis als eine Errungenschaft darstellt. Wir sehen Staaten, die sich wirtschaftlich in ihre Festung zurückziehen. Wir erleben Angriffskriege und Handelskriege. Und als wäre all das noch nicht genug, sind wir auch mit der Alterung der Bevölkerung, dem Klimawandel und dem rasanten technologischen Fortschritt konfrontiert.

Man stellt sich die Frage: Können wir das alles meistern? Ich bin zuversichtlich, dass wir das können. Natürlich wird auch die Entwicklung in der Schweiz stark geprägt von Entwicklungen in der Welt, die wir nicht kontrollieren können. Das ist aber nicht Neues. Zugleich hat unser Land im Laufe seiner Geschichte Werte, Institutionen, wirtschaftliche und soziale Errungenschaften hervorgebracht, auf die wir uns stützen und auf die wir aufbauen können.

Wenn wir unser freiheitlich-demokratisches System pflegen, wenn wir Verantwortung für uns und für andere übernehmen, wenn wir uns trotz aller Differenzen immer wieder zusammenraufen, im Privaten, im Beruf, in der Politik, um gemeinsam einen Schritt vorwärtszukommen - dann können wir mehr meistern, als man vielleicht denkt.

Ein gescheiter deutsch-britischer Soziologe, Ralf Dahrendorf, der zu Lebzeiten grosse Stücke auf die freiheitliche Schweiz gehalten hat, hat einmal gesagt: «Freiheit ist immer eine Aufgabe der Veränderung.» Ich behaupte nicht, dass das eine einfache Aufgabe ist, oder dass wir heute schon auf alle Fragen eine Antwort haben, und erst recht nicht die einzig wahre. Aber ich habe Vertrauen in unsere Institutionen und in Sie, in die Schweizer Bevölkerung, dass wir Lösungen finden, wenn es Lösungen braucht.

Es stellt sich dabei immer auch die Frage: Wie weit muss man dem Beispiel anderer folgen und wie weit muss man seinen eigenen Weg gehen? Wo sind die Grenzen zu ziehen? Das ist manchmal eine Gratwanderung. Ich bin aber überzeugt: Wenn sich Regeln auflösen, wenn Verlässlichkeit und Verbindlichkeit abnehmen, wenn gleichzeitig auch der Respekt und der Anstand im Umgang zwischen Menschen und zwischen Staaten immer mehr verloren geht, dann sollten wir erst recht genau zu diesen Werten stehen.

Das ist nicht nur eine Frage der Würde. Das ist auch eine Frage unserer Interessen. Wir haben in der heutigen Weltlage einen grossen Trumpf: Unsere Stabilität. Nicht nur eine soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität, sondern auch finanzielle. Gesunde Finanzen und die tiefe Verschuldung unseres Landes sind die beste Krisenvorsorge. Es ist eine Stabilität, die den Wandel nicht verhindert, sondern die uns erlaubt, den Wandel zuversichtlich anzugehen, ohne unsere Werte zu verleugnen. Oder wie es der Ostschweizer Historiker Georg Thürer einmal gesagt hat: «Zeitgenossen sein, Eidgenossen bleiben.»

Wie die Geschichte der Nationalhymne zeigt, brauchen wir manchmal vielleicht etwas länger, bis wir eine Lösung haben. Wir wägen Alternativen ab, wir konsultieren, aber wir sorgen damit auch für die nötige Beständigkeit und Verlässlichkeit der Politik.

Ich möchte zum Schluss noch einen letzten Punkt erwähnen, der die Schweiz ausmacht. Nämlich unsere Vielfalt und den Willen zum Zusammenhalt trotz aller Differenzen. Auch davon zeugt der Schweizerpsalm. Dass er sich nach jahrzehntelangen Diskussionen als Nationalhymne durchgesetzt hat, hat nämlich auch damit zu tun, dass es das Lied schon früh in allen vier Landessprachen gegeben hat.

Wenn man die vier Sprachversionen vergleicht, zeigen sich im Text viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Unterschiede, die aber nicht entscheidend sind. Sie gehören im Gegenteil dazu. Sie machen unsere Nationalhymne sogar erst recht schweizerisch.

Es ist auch kein Zufall, dass die Musik und der Text von zwei Männern stammen, die damals das Heu nicht immer auf derselben Bühne hatten. Das hatte damit zu tun, dass der Komponist Alberik Zwyssig ein katholischer Priester war, und der Zürcher Volksdichter Leonhard Widmer ein liberaler Protestant. Sie fanden 1841 aber zusammen, weil beide der Meinung waren, dass die Schweiz, die damals stark geprägt war vom Konflikt zwischen den katholischen und den progressiven Kräften, ein gemeinsames Lied braucht. Eine Klammer.

Und vielleicht ist das ja auch ein Trost für all jene, die sich manchmal einen neuen, einen etwas moderneren Text für unsere Hymne wünschen würden: Dass der Schweizerpsalm ein Sinnbild dafür ist, dass es immer wieder und gerade in der Politik auch darum geht, im Dialog Differenzen zu überwinden, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.

In diesem Sinne freue ich mich darauf, zusammen mit Ihnen den Schweizerpsalm zu singen, ich danke der Gemeinde sehr herzlich für die Einladung und Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit, geniessen Sie die Feier – und wer mir noch etwas über das Kamel auf den Bildern von Kradolf-Schönenberg sagen kann, soll sich bitte bei mir melden.

La conseillère fédérale