Polizei Hamburg erweitert Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof auf St. Georg seit 1. August; Bußgelder bis zu 200 Euro

Alkoholkonsumverbotszone am Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet - hamburg.de

So haben die umfangreichen Maßnahmen, die der Senat bisher unter dem Dach der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ getroffen hat (Einführung der „Quattro-Streife“, der Videoüberwachung sowie eines Waffen- und eines Alkoholkonsumverbots), die Lage unmittelbar am Hauptbahnhof spürbar beruhigt. In den vergangenen Monaten wurden polizeiliche Maßnahmen bereits schrittweise im umliegenden Stadtteil St. Georg ausgeweitet. Dazu zählt eine spürbare Erhöhung der Polizeipräsenz mit dem Ziel, sehr niedrigschwellig gegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorzugehen, potenzielle Straftäter und Ordnungsstörer abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort zu stärken.

Gleichzeitig registrierte die Polizei Hamburg bis zuletzt eine Vielzahl an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss. Um dem zu begegnen, ist der öffentliche Konsum von alkoholischen Getränken seit dem Wochenende (1. August) nun auch in weiten Teilen von St. Georg untersagt. Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke, beispielsweise auf dem Rückweg vom Einkaufen, bleibt weiterhin zulässig.

Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Begleitend sind Befragungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Institutionen und Einrichtungen vorgesehen. Zuletzt hatte der Senat das Alkoholkonsumverbot unmittelbar am Hamburger Hauptbahnhof nach erfolgreicher Erprobung um drei Jahre verlängert. Die geplante Erweiterung im Bereich St Georg basiert auf einer umfassenden Analyse der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Lage in dem betreffenden Gebiet. Ziel ist es, die alkoholkonsumbedingten Belastungen für die Menschen im Stadtteil spürbar zu reduzieren und damit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Falk Schnabel, Polizeipräsident: „Die bisherigen Maßnahmen haben zu einer spürbaren Verbesserung der Situation rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg beigetragen. Für viele Anwohnende ist die Belastung dennoch weiterhin hoch. Mit der Ausweitung des Alkoholkonsumverbots setzen wir den eingeschlagenen Weg fort und ergänzen unser Maßnahmenpaket um einen weiteren Baustein, um die Wohnquartiere zu entlasten und Störer konsequent fernzuhalten.“

Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte: „Die Ausweitung des Alkoholkonsumverbots ist eine sorgfältig abgewogene Entscheidung, mit der wir nach den erfolgreichen Maßnahmen am Hauptbahnhof auch Entlastung in den unmittelbar angrenzenden, besonders belasteten Wohnquartieren schaffen wollen. Die Ausweitung ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll dabei fortlaufend auf ihre Wirksamkeit und mögliche Folgewirkungen evaluiert werden. Wichtig ist uns: Wir helfen suchtkranken Menschen, auch mit Angeboten vor Ort, schulden aber auch den Anwohnenden unsere Unterstützung.“

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Alkoholkonsumverbotszone am Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet

Hamburg entwickelt seine Strategie für mehr Sicherheit und wirksame Hilfen rund um den Hauptbahnhof gezielt weiter. In einem nächsten Schritt wurde das bereits bestehende Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof zum 1. August auf den angrenzenden Bereich rund um den Hansaplatz, oberen Steindamm und ZOB ausgeweitet. Ziel ist es, die Belastungen für die Menschen im Stadtteil spürbar zu reduzieren und damit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die Details wurden am Montag im Rahmen eines Pressetermins von Polizeipräsident Falk Schnabel und dem Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Ralf Neubauer, vorgestellt.

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