Land Bremen erprobt ab August 2026 digitale Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven; Neun Schulen beteiligt, 1,5 Jahre Laufzeit
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege | Arbeitsschutz | Haufe
Kommunikation – Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur
Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen mit der Leitmerkmalmethode
Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV)
Fremdfirmenmanagement: Was zu beachten ist
Coronavirus: Betriebliche Pandemieplanung im Unternehmen
Neue Arbeitswelten: Was uns im Büro hält
Neue Arbeitswelten - Konzepte, Modelle, Räume
Ansprechende Locations für Meetings, Seminare und Kongresse
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
In Deutschland übernehmen Lehrkräfte zusätzlich viele nichtpädagogische Arbeiten. Dies erhöht deutlich ihre Belastung. Ab dem Schuljahr 2026
27 erprobt das Land Bremen in einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt die digitale Erfassung der Lehrerarbeitszeit – einschließlich der Vertrauensarbeitszeit.
In Deutschland besteht bereits eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz daher verpflichtet, ein System umzusetzen, mit dem die Arbeitszeit von Arbeitnehmern genau erfasst werden kann. Dieser Tatbestand wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 weiter gefestigt. Trotz dieser Rechtslage hat bislang kein Bundesland ein flächendeckendes Verfahren zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften eingeführt. Das Land Bremen will in einem Pilotprojekt ab August 2026 nun in einem ersten Schritt klären, wie hoch die zeitliche Belastung für Lehrkräfte tatsächlich ist.
Der Hintergrund der Problematik: Im internationalen Vergleich übernehmen Lehrkräfte in Deutschland besonders viele nichtpädagogische Aufgaben – von IT und Verwaltung bis hin zu Aufsichten. Das erhöht die Arbeitsbelastung erheblich, gleichzeitig können die Lehrkräfte weniger Zeit in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investieren. Seit 150 Jahren gilt in Deutschland das sogenannte „Deputatsmodell“ zur Bemessung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Dabei wird lediglich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, das Deputat, erfasst. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind das aktuell 28 Stunden pro Woche. Alle weiteren Aufgaben an der Schule sind damit pauschal abgegolten und werden als nicht zusätzlich vergütete „Vertrauensarbeitszeit“ zusammengefasst, die zur Lehrarbeit im eigentlichen Sinne hinzukommt. Dies ist ein in Europa kaum verbreitetes Modell. Die Bundesländer als Arbeitgeber wollen allein schon aus finanziellen Gründen an diesem System weiter festhalten; grundlegende Reformen sind von ihnen noch nicht einmal angedacht.
Neun Testschulen für die Arbeitszeiterfassung
Mit dem Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung startet der Bremer Senator für Kinder und Bildung ab dem Schuljahr 2026
27 die Einführung einer verbindlichen, digitalen Arbeitszeiterfassung an ausgewählten neun Schulen in Bremen und Bremerhaven. Auf Basis eines Jahresarbeitszeitmodells werden Unterricht und weitere schulische Tätigkeiten rechtssicher und arbeitsschutzkonform erfasst. Ziel des Projekts ist es, Arbeitsbelastungen transparent zu machen und damit auch die organisatorische Arbeit vollständig zu dokumentieren, beispielsweise das Durchführen von Elterngespräche, die Teilnahme an Konferenzen und das Erledigen von Verwaltungsarbeit. Das Vorhaben läuft über anderthalb Jahre, danach soll Bilanz gezogen werden.
Die Projektschulen nutzen dafür die App „Untis Arbeitszeit“, die das Land Bremen gemeinsam mit dem Stundenplan-Anbieter Untis entwickelt hat. Die Lehrkräfte wählen vordefinierten Tätigkeitskategorien wie „Unterricht“, „unterrichtsnahe Tätigkeiten“, „pädagogische Kommunikation“ und „Arbeits- und Schulorganisation“ und geben die aufgewendete Zeit pro Aufgabenblock an. Die Eingabe erfolgt in der Regel am Ende des Arbeitstages.
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten 1.511
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände 654
Wiedereingliederung - was ist zu beachten? 612 1
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann? 591
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig? 555
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht? 238
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz 184
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will 144
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf 144
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen 135
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege 03.08.2026
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln 30.07.2026
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung 29.07.2026
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen 23.07.2026
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen 21.07.2026
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein 14.07.2026
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest 09.07.2026
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können 06.07.2026
BAuA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung: Alle Neuerungen im Überblick 03.07.2026
Wählen Sie einen anonymen Namen
Wählen Sie einen anonymen Namen, der für Ihre Beiträge in der Kommentarfunktion angezeigt wird. Sie können diesen Namen jederzeit in Ihren Kontoeinstellungen ändern.
Hinweis: Es sind nur Buchstaben und Zahlen erlaubt.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.
Die Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung im Arbeitsschutz. Trotzdem schleichen sich oft Fehler mit schwerwiegenden Konsequenzen ein. Im Whitepaper erfahren Sie, wie Sie die häufigsten Stolperfallen vermeiden. Jetzt downloaden!
Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.
Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.
Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft
Nicht nur Unterricht zählt: Eine Lehrkraft erfasst per App auch Korrekturen, Gespräche und Konferenzen – das Bremer Pilotprojekt macht die echte Arbeitslast sichtbar.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Zum Arbeitsschutz Gesundheit & Umwelt Archiv
rudolf.ai - Haufe meets AI
Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!