BFH entschied Gelangensbestätigung kein Muss für Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Deutschland; Lieferanten entlastet, dennoch sorgfältige Dokumentation nötig
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Umsatzsteuer: Gelangensbestätigung ist kein „Muss“ für den Vertrauensschutz
Welche Bedeutung hat die Gelangensbestätigung für den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen? Der BFH entschied, dass die Gewährung von Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG nicht von einer Gelangensbestätigung abhängt. Im behandelten Fall hatte ein Steuerberater einen Pkw an eine rumänische Gesellschaft verkauft, ohne die Gelangensbestätigung erhalten zu haben. Trotz des Fehlens dieser Bescheinigung war die Klage erfolgreich, da der Steuerpflichtige alle erforderlichen Sorgfaltspflichten, wie die Überprüfung der USt-IdNr. und der Identität des Abholers, erfüllt hatte. Das Urteil entlastet Lieferanten, wenn Abnehmer die Gelangensbestätigung nicht bereitstellen, betont jedoch die Wichtigkeit der sorgfältigen Dokumentation und Identitätsprüfung bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
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