Das Land Sachsen-Anhalt stellt weitere Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen ein; Sondermaßnahme: bis zu 60 Stellen insgesamt.
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Stellenausschreibung für Allgemeinbildende Schulen – Grundschulen und Förderschulen vom 03. August 2026
Das Land Sachsen-Anhalt stellt weitere Lehrkräfte in Vollzeit oder Teilzeit an
Grund- und Förderschulen ein.
Eine Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Die Dienstaufnahme soll schnellstmöglich erfolgen. In Ausnahmefällen kann davon abgewi- chen werden, wie beispielsweise bei Bewerbungen von Lehrkräften aus einem anderen Bun- desland oder aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber. Der frü- hestmögliche Termin der Dienstaufnahme ist anzugeben.
Bereits im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte, Lehrkräfte in einem Probearbeitsverhältnis (einschließlich sachgrundlos befristete Seitenein- steigende mit Entfristungsperspektive) oder verbeamtete Lehrkräfte, die jeweils bereits als Lehramtslehrkräfte tätig sind, werden nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen. Ein gewünschter Wechsel an eine andere Schule muss gesondert jeweils bis 31.01. eines Jahres beim Landesschulamt beantragt werden. Hiervon unberührt bleiben unbefristet tarifbeschäf- tigte Fachpraxislehrkräfte.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein unbefristetes Einstellungsangebot aus vorherigen Aus- schreibungsrunden angenommen haben, werden ebenfalls nicht in dieses Besetzungsverfah- ren einbezogen.
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss ihre Laufbahnprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, können auf Grundlage der Note ihres Ersten Staats- examens bzw. ihres lehramtsbezogenen Masterabschlusses nachrangig berücksichtigt wer- den und vorbehaltlich des Bestehens ihrer Laufbahnprüfung ein Einstellungsangebot erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Ausbildungsbestätigung ihres Seminars.
Die letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass eine möglichst weiträumige Mobilität die Einstellungschancen erhöhte. Attraktive Schulen gibt es in allen Regionen des Landes. Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt besondere Bedeutung zu. Bitte bewerben Sie sich deshalb nur für Schulen, in denen Sie langfristig unterrichten können und wollen. Eine Freigabe zur Versetzung aus persönlichen Gründen ist in den ersten Jahren nicht zu erwarten.
Unter den zu besetzenden Stellen werden Einstellungsoptionen regional ausgeschrieben. Die Zuweisung erfolgt in diesen Fällen an eine Stammschule der entsprechenden Schulform in der angegebenen Region.
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Das Land Sachsen-Anhalt nimmt im Rahmen einer Sondermaßnahme zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an ausgewählten Grund- und Förderschulen (E-Stellen) weitere Ein- stellungen vor. Für die Sondermaßnahme stehen insgesamt maximal 30 Stellen an Grund- schulen sowie maximal 30 Stellen an Förderschulen LB zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie den Einstellungsvoraussetzungen.
Unter den ausgeschriebenen Einstellungsoptionen sind Stellen unter Optionen mit einem „G“ gekennzeichnet und farblich grün hervorgehoben sowie im onlinegestützten Verfahren zusätz- lich mit einer Erläuterung versehen. Für diese Stellen kann zur Deckung des Personalbedarfs im Einzelfall nach Prüfung eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bzw. ein Zuschlag nach § 7b Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) gezahlt werden.
Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Herkunft aus einem anderen als dem deutschsprachigen Raum erfolgt nur bei Nachweis der für den Schuldienst erforderlichen Deutschkenntnisse. Dieser erfolgt durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats oder Abschluss eines äquivalenten Studiums auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz- rahmens für Sprachen sowie der erfolgreichen Überprüfung dieser Sprachkenntnisse in einem gesonderten Gespräch.
Sofern Sie über die in der Stellenliste für die konkrete Stelle geforderte Laufbahnbefähigung verfügen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen. Vor einer Einstellung in das Beamtenverhältnis findet eine Über- prüfung der Verfassungstreue durch die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt statt. Die Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis steht unter dem Vorbehalt der besonderen beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Sollte das geforderte Lehramt nicht Ihrer Ausbildung entsprechen, erfolgt eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehramtsbefähigung gemäß anliegender Einstellungsvoraussetzungen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Eine nachträgliche Verbeamtung etwa bei einem späteren schulformentsprechenden Ein- satz aus dienstlichen Gründen oder durch Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung nach den einschlägigen Bestimmungen der Schuldienstlaufbahnverordnung LSA kann erfolgen, so- weit die persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.
Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Laufbahnbefähigung; insbesondere sog. „Seiteneinstei- gende“), die bereits eine zusammenhängend mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tä- tigkeit als Lehrkraft an einer Schule nachweisen können und sich im Rahmen dieser Aus- schreibung mit dem Ziel der dauerhaften Besetzung der veröffentlichten Stellen erfolgreich beworben haben, werden ebenfalls in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TV- L eingestellt. Seiteneinsteigende mit entsprechender Erfahrung, aber ohne ableitbares Fach müssen sich für eine Entfristungsperspektive zur Aufnahme einer Qualifizierung für eine Un- terrichtserlaubnis nach Vorgabe des Arbeitgebers verpflichten (universitärer Zertifikatskurs oder fachwissenschaftliche Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage eines Bachelor-Ab- schlusses für den Einsatz an Sekundarschulen in bestimmten Fächern).
Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Laufbahnbefähigung; sog. „Seiteneinsteigende“) ohne eine zusammenhängend mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule, aber mit einem aus dem Studienabschluss ableitbaren Schulfach, erhalten zu- nächst für die Dauer eines Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung dient der
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Entwicklung und Erprobung für die Ausübung des Lehrerberufes notwendiger pädagogischer und didaktischer Fähigkeiten.
Der befristete Arbeitsvertrag wird nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit entfristet, sofern die Teilnahme an der vom Arbeitgeber bereitgestellten Qualifizierungsmaßnahme für Seiteneinsteigende in den Lehrerberuf in der Vertragslaufzeit nachgewiesen und die Bewäh- rungsfeststellung durch das Landesschulamt getroffen wurde. Für Seiteneinsteigende ohne ein ableitbares Fach gelten die in den Einstellungsvoraussetzungen festgehaltenen besonde- ren Regelungen.
Das Einstellungsverfahren wird nach den Festlegungen der Einstellungsvoraussetzungen (An- lage), dieser Stellenausschreibung und im Übrigen, soweit sie vorstehenden Bestimmungen nicht entgegenstehen, nach den Regelungen des RdErl. des MK vom 27.11.2014 SVBl. LSA 2014, S. 251, ber. SVBl. LSA 2015, S. 15, zuletzt geändert durch RdErl. des MB vom 28.04.2016 (SVBl. LSA 2016, S. 87) und den damit verbundenen Verfahrensgrundsätzen durchgeführt.
- Online-Bewerbung
Um sich als Lehrkraft zu bewerben, ist ausschließlich das Online-Portal für die Einstellung als Lehrkraft - matorix- zu nutzen.
Bewerberprotal Matorixmatch
Bereits registrierte Bewerberinnen und Bewerber im onlinegestützten Ausschreibungsverfah- ren matorix können ihren vorhandenen Account wieder nutzen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre bereits eingegebenen Daten noch aktuell sind und nehmen Sie ggf. Änderungen bzw. Ergän- zungen vor. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist zwingend die Angabe von Stellennummern aus dieser Ausschreibung erforderlich.
Um sich im Rahmen des Seiteneinstiegs (ohne eine vorliegende Laufbahnbefähigung) auf die ausgeschriebenen Stellen zu bewerben, ist zunächst das Durchlaufen des „Seiteneinstieg- sportals“ im oben genannten Online-Portal notwendig. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unter- lagen erhalten Sie die Möglichkeit, sich für diejenigen Stellen zu bewerben, für die Sie als geeignet eingestuft wurden.
Bewerbungsschluss ist am 30. September 2026.
Der Bewerbung sind die vollständigen Unterlagen durch Hochladen eines entsprechenden Anhangs im Bewerberprofil (PDF-Format, max. je 2 MB) beizufügen:
- Allgemeine Unterlagen für alle Bewerberinnen und Bewerber:
- tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruf- lichen Werdegangs (Lichtbild nicht erforderlich)
- ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung / Gleichstellung
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ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes / der Kinder, für das / die Unterhaltspflicht be- steht, sowie eine amtliche Meldebescheinigung, dass das Kind / die Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebt / leben
Nachweis des bestehenden vollständigen Masernschutzes
bei Bewerberinnen und Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis muss bis zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen gemäß ,,Merkblatt C1-Zertifikat‘‘ (siehe Anlage)
- neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Lehrkräfte mit Laufbahnbefähigung zu- sätzlich folgende Unterlagen ein:
- Staatsexamen bzw. Master of Education
- Staatsexamen bzw. Laufbahnbefähigung o anstelle des Zeugnisses der Laufbahnprüfung wird auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt, aus der das Lehramt, die Fächer und die endgültige Gesamtnote ersichtlich sind
- bei im Ausland erworbenem Lehrerabschluss: o Anerkennung der Laufbahnbefähigung bzw. Lehrbefähigung vom Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA)
- ggf. sonstige Zeugnisse oder Zertifikate, wie o Ergänzungs- / Erweiterungsprüfungen o zusätzliche Unterrichtserlaubnisse o Zusatzqualifikationen
- ggf. Arbeitsverträge (u.a. zum Nachweis von Lehrtätigkeit zur Gewährung des Bo- nus auf die gewichtete Durchschnittsnote oder zum Nachweis ggf. weiterer gefor- derter Erfahrungen)
- bei bestehendem Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland: o Kopie der Ernennungsurkunde “auf Probe” und ggf. “auf Lebenszeit” o eine aktuelle Freigabeerklärung des abgebenden Landes
- formlose Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte
- neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Re- ferendare und Anwärter) zusätzlich folgende Unterlagen ein:
- Ernennungsurkunde zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf oder Ausbildungs- vertrag oder ein vergleichbarer Nachweis zur Absolvierung des Vorbereitungs- dienstes
- Ausbildungsbestätigung des Seminars
- Staatsexamen bzw. Master of Education o wenn dieses im Ausland erworben wurde: das Zeugnis über den Abschluss in der Sprache des Herkunftslandes und eine Übersetzung in die deut- sche Sprache von einem beeideten Übersetzer
- ggf. sonstige Zeugnisse oder Zertifikate, wie o Ergänzungs- / Erweiterungsprüfungen o (zusätzliche) Unterrichtserlaubnisse o Zusatzqualifikationen
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- ggf. Arbeitsverträge (u.a. zum Nachweis von Lehrtätigkeit zur Gewährung des Bo- nus auf die gewichtete Durchschnittsnote oder zum Nachweis ggf. weiterer gefor- derter Erfahrungen)
- neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Seiteneinsteigende zusätzlich folgende Unterlagen ein:
Zeugnisse für die nach den Einstellungsvoraussetzungen zugelassenen Ab- schlüsse
ggf. Akkreditierungsnachweis des absolvierten Studienganges zum Zeitpunkt des Studiums (erforderlich für Bachelor- und Masterabsolvent*innen)
Fächer-und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochen- stunden oder ECTS)
ggf. Nachweise für Zusatzqualifikationen
bei Abschlüssen des Niveaus 6 des D