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title: "Land Sachsen-Anhalt stellt Lehrkräfte in Vollzeit oder Teilzeit an Berufsbildenden Schulen; G-Stellen mit Zulage möglich"
sdDatePublished: "2026-08-03T13:07:00Z"
source: "https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/02_Personalgewinnung/02_01_Lehrkraefte_-_unbefristet/030826LK_Ausschreibung_August_2026_BBS.pdf"
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  - "Sachsen-Anhalt"
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Land Sachsen-Anhalt stellt Lehrkräfte in Vollzeit oder Teilzeit an Berufsbildenden Schulen; G-Stellen mit Zulage möglich

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Stellenausschreibung an Berufsbildenden Schulen
vom 03. August 2026

Das Land Sachsen-Anhalt stellt weitere Lehrkräfte in Vollzeit oder Teilzeit an

1. Berufsbildenden Schulen ein.

Eine Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die Dienstaufnahme soll schnellstmöglich erfolgen. In Ausnahmefällen kann davon abgewi-
chen werden, wie beispielsweise bei Bewerbungen von Lehrkräften aus einem anderen Bun-
desland oder aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber. Der frü-
hestmögliche Termin der Dienstaufnahme ist anzugeben.

Bereits im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte,
Lehrkräfte in einem Probearbeitsverhältnis (einschließlich sachgrundlos befristete Seitenein-
steigende mit Entfristungsperspektive) oder verbeamtete Lehrkräfte, die jeweils bereits als
Lehramtslehrkräfte tätig sind, werden nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen. Ein
gewünschter Wechsel an eine andere Schule muss gesondert jeweils bis 31.01. eines Jahres
beim Landesschulamt beantragt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die ein unbefristetes Einstellungsangebot aus vorherigen Aus-
schreibungsrunden angenommen haben, werden ebenfalls nicht in dieses Besetzungsverfah-
ren einbezogen.

Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss ihre Laufbahnprüfung
noch nicht erfolgreich abgelegt haben, können auf Grundlage der Note ihres Ersten Staats-
examens bzw. ihres lehramtsbezogenen Masterabschlusses nachrangig berücksichtigt wer-
den und vorbehaltlich des Bestehens ihrer Laufbahnprüfung ein Einstellungsangebot erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine Ausbildungsbestätigung ihres Seminars.

Die letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass eine möglichst weiträumige Mobilität die
Einstellungschancen erhöhte. Attraktive Schulen gibt es in allen Regionen des Landes. Der
Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt besondere Bedeutung zu.
Bitte bewerben Sie sich deshalb nur für Schulen, in denen Sie langfristig unterrichten können
und wollen. Eine Freigabe zur Versetzung aus persönlichen Gründen ist in den ersten Jahren
nicht zu erwarten.

Unter den ausgeschriebenen Einstellungsoptionen sind Stellen unter Optionen mit einem „G“
gekennzeichnet und farblich grün hervorgehoben sowie im onlinegestützten Verfahren zusätz-
lich mit einer Erläuterung versehen. Für diese Stellen kann zur Deckung des Personalbedarfs
im Einzelfall nach Prüfung eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bzw. ein Zuschlag nach § 7b
Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) gezahlt werden.

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Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Herkunft aus einem anderen als dem
deutschsprachigen Raum erfolgt nur bei Nachweis der für den Schuldienst erforderlichen
Deutschkenntnisse. Dieser erfolgt durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats oder Abschluss
eines äquivalenten Studiums auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-
rahmens für Sprachen sowie der erfolgreichen Überprüfung dieser Sprachkenntnisse in einem
gesonderten Gespräch.

Sofern Sie über die in der Stellenliste für die konkrete Stelle geforderte Laufbahnbefähigung
verfügen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, kann eine Einstellung im
Beamtenverhältnis erfolgen. Vor einer Einstellung in das Beamtenverhältnis findet eine Über-
prüfung der Verfassungstreue durch die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt statt. Die
Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis steht unter dem Vorbehalt der
besonderen beamtenrechtlichen Voraussetzungen.

Sollte das geforderte Lehramt nicht Ihrer Ausbildung entsprechen, erfolgt eine Einstellung von
Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehramtsbefähigung gemäß anliegender
Einstellungsvoraussetzungen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TV-L.
Eine nachträgliche Verbeamtung etwa bei einem späteren schulformentsprechenden Ein-
satz aus dienstlichen Gründen oder durch Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung nach
den einschlägigen Bestimmungen der Schuldienstlaufbahnverordnung LSA kann erfolgen, so-
weit die persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.

Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Laufbahnbefähigung; insbesondere sog. „Seiteneinstei-
gende“), die bereits eine zusammenhängend mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tä-
tigkeit als Lehrkraft an einer Schule nachweisen können und sich im Rahmen dieser Aus-
schreibung mit dem Ziel der dauerhaften Besetzung der veröffentlichten Stellen erfolgreich
beworben haben, werden ebenfalls in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TV-
L eingestellt. Seiteneinsteigende mit entsprechender Erfahrung, aber ohne ableitbares Fach
müssen sich für eine Entfristungsperspektive zur Aufnahme einer Qualifizierung für eine Un-
terrichtserlaubnis nach Vorgabe des Arbeitgebers verpflichten (universitärer Zertifikatskurs
oder fachwissenschaftliche Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage eines Bachelor-Ab-
schlusses für den Einsatz an Sekundarschulen in bestimmten Fächern).

Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung (Laufbahnbefähigung; sog. „Seiteneinsteigende“) ohne
eine zusammenhängend mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an
einer Schule, aber mit einem aus dem Studienabschluss ableitbaren Schulfach, erhalten zu-
nächst für die Dauer eines Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung dient der
Entwicklung und Erprobung für die Ausübung des Lehrerberufes notwendiger pädagogischer
und didaktischer Fähigkeiten.

Der befristete Arbeitsvertrag kann nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit entfristet wer-
den, sofern die Teilnahme an den vom Arbeitgeber über das Landesinstitut für Schulqualität
und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) angebotenen Qualifizierungsbausteinen mit einem
Umfang von bis zu 220 Stunden vor Ablauf der Befristung gegenüber der Schulleitung nach-
gewiesen wurde und die Bewährung als Lehrkraft im Schuldienst durch das Landesschulamt
festgestellt wurde. Für Seiteneinsteigende ohne ein ableitbares Fach gelten die in den Einstel-
lungsvoraussetzungen festgehaltenen besonderen Regelungen.

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Das Einstellungsverfahren wird nach den Festlegungen der Einstellungsvoraussetzungen (An-
lage), dieser Stellenausschreibung und im Übrigen, soweit sie vorstehenden Bestimmungen
nicht entgegenstehen, nach den Regelungen des RdErl. des MK vom 27.11.2014 SVBl. LSA
2014, S. 251, ber. SVBl. LSA 2015, S. 15, zuletzt geändert durch RdErl. des MB vom
28.04.2016 (SVBl. LSA 2016, S. 87) und den damit verbundenen Verfahrensgrundsätzen
durchgeführt.

1. Online-Bewerbung

Um sich als Lehrkraft zu bewerben, ist ausschließlich das Online-Portal für die Einstellung
als Lehrkraft - matorix- zu nutzen.

Bewerberprotal Matorixmatch

Bereits registrierte Bewerberinnen und Bewerber im onlinegestützten Ausschreibungsverfah-
ren matorix können ihren vorhandenen Account wieder nutzen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre
bereits eingegebenen Daten noch aktuell sind und nehmen Sie ggf. Änderungen bzw. Ergän-
zungen vor. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist zwingend die Angabe von Stellennummern
aus dieser Ausschreibung erforderlich.

Bewerbungsschluss ist am 31. August 2026.

Der Bewerbung sind die vollständigen Unterlagen durch Hochladen eines entsprechenden
Anhangs im Bewerberprofil (PDF-Format, max. je 2 MB) beizufügen:

1. Allgemeine Unterlagen für alle Bewerberinnen und Bewerber:

- tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruf-
lichen Werdegangs (Lichtbild nicht erforderlich)
- ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung / Gleichstellung
- ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes / der Kinder, für das / die Unterhaltspflicht be-
steht, sowie eine amtliche Meldebescheinigung, dass das Kind / die Kinder in
häuslicher Gemeinschaft lebt / leben

- Nachweis des bestehenden vollständigen Masernschutzes
- bei Bewerberinnen und Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen,
ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat Niveau C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis
muss bis zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen gemäß ,,Merkblatt C1-Zertifikat‘‘
(siehe Anlage)

2. neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Lehrkräfte mit Laufbahnbefähigung zu-
sätzlich folgende Unterlagen ein:

- 1. Staatsexamen bzw. Master of Education
- 2. Staatsexamen bzw. Laufbahnbefähigung

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o anstelle des Zeugnisses der Laufbahnprüfung wird auch eine vorläufige
Zeugnisbescheinigung anerkannt, aus der das Lehramt, die Fächer und die
endgültige Gesamtnote ersichtlich sind
- bei im Ausland erworbenem Lehrerabschluss:
o Anerkennung der Laufbahnbefähigung bzw. Lehrbefähigung vom
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA)
- ggf. sonstige Zeugnisse oder Zertifikate, wie
o Ergänzungs- / Erweiterungsprüfungen
o zusätzliche Unterrichtserlaubnisse
o Zusatzqualifikationen
- ggf. Arbeitsverträge (u.a. zum Nachweis von Lehrtätigkeit zur Gewährung des Bo-
nus auf die gewichtete Durchschnittsnote oder zum Nachweis ggf. weiterer gefor-
derter Erfahrungen)
- bei bestehendem Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland:
o Kopie der Ernennungsurkunde “auf Probe” und ggf. “auf Lebenszeit”
o eine aktuelle Freigabeerklärung des abgebenden Landes
- formlose Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte

3. neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Re-
ferendare und Anwärter) zusätzlich folgende Unterlagen ein:

- Ernennungsurkunde zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf oder Ausbildungs-
vertrag oder ein vergleichbarer Nachweis zur Absolvierung des Vorbereitungs-
dienstes
- Ausbildungsbestätigung des Seminars
- 1. Staatsexamen bzw. Master of Education
o wenn dieses im Ausland erworben wurde: das Zeugnis über den Abschluss
in der Sprache des Herkunftslandes und eine Übersetzung in die deut-
sche Sprache von einem beeideten Übersetzer
- ggf. sonstige Zeugnisse oder Zertifikate, wie
o Ergänzungs- / Erweiterungsprüfungen
o (zusätzliche) Unterrichtserlaubnisse
o Zusatzqualifikationen
- ggf. Arbeitsverträge (u.a. zum Nachweis von Lehrtätigkeit zur Gewährung des Bo-
nus auf die gewichtete Durchschnittsnote oder zum Nachweis ggf. weiterer gefor-
derter Erfahrungen)

4. neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Seiteneinsteigende zusätzlich folgende
Unterlagen ein:
- Zeugnisse für die nach den Einstellungsvoraussetzungen zugelassenen Ab-
schlüsse
- ggf. Akkreditierungsnachweis des absolvierten Studienganges zum Zeitpunkt des
Studiums (erforderlich für Bachelor- und Masterabsolvent*innen)
- Fächer-und Notenübersicht mit Angaben zum Studienumfang (Semesterwochen-
stunden oder ECTS)
- ggf. Nachweise für Zusatzqualifikationen

- bei Abschlüssen des Niveaus 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR)
o Nachweis über einen Realschulabschluss

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o Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
o Abschlusszeugnis der Fachschulausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung
o Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit der fachlichen
und beruflichen Vorbildung
o Nachweis über die Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifizierungsrahmen
(DQR 6)
- bei im Ausland erworbenem Abschluss
o Zeugnisbewertung durch Kultusministerkonferenz (KMK)
o das Zeugnis über den Abschluss sowie die Fächer- und Notenübersicht mit
Angaben zum Studienumfang (Semesterwochenstunden oder ECTS-
Punkte) in der Sprache des Herkunftslandes und als Übersetzung in die
deutsche Sprache von einem beeideten Übersetzer

5. neben den „Allgemeinen Unterlagen“ reichen Bewerber mit einem im EU-Ausland ab-
geschlossenen Lehramtsstudium ohne eine bereits anerkannte Laufbahnbefähi-
gung zusätzlich folgende Unterlagen ein:
o das Zeugnis über den Abschluss sowie die Fäche