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title: "Landesamt für Straßenbau und Verkehr – S 239 Ausbau in Neukirchen zwischen Adorfer Straße und Ortseingang Klaffenbach; Verkehrsfreigabe am späten Nachmittag"
sdDatePublished: "2026-08-03T12:40:00Z"
source: "https://www.lasuv.sachsen.de/s-239-neukirchen-9804.html"
topics:
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
locations:
  - "Erzgebirgskreis"
  - "Sachsen"
  - "Chemnitz"
  - "Neukirchen/Erzgeb."
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Landesamt für Straßenbau und Verkehr – S 239 Ausbau in Neukirchen zwischen Adorfer Straße und Ortseingang Klaffenbach; Verkehrsfreigabe am späten Nachmittag

S 239, Ausbau in Neukirchen – Verkehrsfreigabe - Landesamt für Straßenbau und Verkehr - sachsen.de

S 239, Ausbau in Neukirchen – Verkehrsfreigabe

Am 7. August werden die Arbeiten zum grundhaften Ausbau der S 239 in Neukirchen erfolgreich fertiggestellt. Die Verkehrsfreigabe soll am späten Nachmittag stattfinden. Damit steht der neu ausgebaute Abschnitt der S 239 zwischen der Adorfer Straße und dem Ortseingang Klaffenbach ab den frühen Abendstunden wieder vollständig zur Verfügung. Auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern wurde die S 239 vom Ortseingang Neukirchen bis zur Kreuzung mit der K 8811 grundhaft erneuert. Im Auftrag der Gemeinde Neukirchen wurden parallel Gehwege, Parkflächen und die Straßenbeleuchtung erneuert. Zusätzlich wurde ein Abwasserkanal im Auftrag des ZWW Schwarzenberg neu gebaut. Der Erzgebirgskreis beteiligte sich ebenfalls am Ausbau des Kreuzungsbereiches. Damit endet die seit Mai 2024 laufende Ausbaumaßnahme (siehe Meldung zum Baubeginn ) im Auftrag der Niederlassung in Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.

Die Erreichbarkeit des Wasserschlosses Klaffenbach blieb insbesondere zu Großveranstaltungen des Kulturhauptstadtjahres von Chemnitz gewährleistet. Im Winter war die S 239 befahrbar. Um die Einschränkungen für Anwohner und Gewerbetreibende möglichst gering zu halten, erfolgte die Bauausführung in fünf Teilabschnitten.

Die ursprünglich geplante Gesamtfertigstellung Ende 2025 konnte nicht eingehalten werden. Während der Bauausführung wurden infolge unvorhersehbarer Umstände sowie aufgrund sinnvoller Festlegungen verschiedener Versorgungsträger umfangreiche Zusatzleistungen erforderlich. Diese wurden vollständig mit ausgeführt, um spätere Eingriffe in die neue Verkehrsanlage oder erneute Sperrungen für Einzelmaßnahmen zu vermeiden. Zu den zusätzlichen Arbeiten gehörten unter anderem: Grundstückserschließungen in mehreren Flurstücken einer Gartenanlage im Auftrag der Gemeinde Neukirchen, Erneuerung und Tieferlegung von Leitungen im Auftrag von Mitnetz, Austausch von Schiebern und Hydranten im Auftrag des RZV Glauchau, Erdverkabelung von Telekom‑Leitungen, Breitbanderschließung einschließlich Hausanschlüssen, Ausbau eines Bahnübergangs im Auftrag der Deutschen Bahn, Erneuerung schadhaft vorgefundener Straßenentwässerungsleitungen sowie Bodenstabilisierung zur Sicherung der Erreichbarkeit und Tragfähigkeit. Die Kosten der Zusatzleistungen belaufen sich auf rund 700.000 Euro.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme liegen bei rund 3,7 Millionen Euro. Sie werden weitestgehend vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert. Die Gemeinde Neukirchen ist mit rund 700.000 Euro beteiligt. Der Anteil des Erzgebirgskreises beträgt rund 115000 Euro. Der ZWW trägt rund 205.000 Euro.

Wir bedanken uns bei allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Region, für ihr Verständnis für die mit der Baudurchführung verbundenen Einschränkungen sowie für eine umsichtige Fahrweise auf den Umleitungsstrecken.