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title: "Flughafen Leipzig Halle GmbH beantragt wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale am Standort 04435 Flughafen Leipzig Halle, Schkeuditz; UVP-Pflicht entfällt"
sdDatePublished: "2026-08-03T13:55:00Z"
source: "https://lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=23901\u0026art_param=634\u0026reduce=0"
topics:
  - name: "air transport"
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  - name: "environmental pollution"
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  - name: "energy industry"
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locations:
  - "Leipzig"
  - "Nordsachsen"
  - "Schkeuditz"
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Flughafen Leipzig Halle GmbH beantragt wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale am Standort 04435 Flughafen Leipzig Halle, Schkeuditz; UVP-Pflicht entfällt

Immissionsschutz | Landkreis Nordsachsen - Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale

8] Landkreis Nordsachsen - Flughafen Leipzig

Halle GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Die Flughafen Leipzig

Halle GmbH, Terminalring 11, 04435 Flughafen Leipzig

Halle, Stadt Schkeuditz beantragte mit Datum vom 12. März 2026 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale durch Um- und Neubaumaßnahmen am Standort 04435 Flughafen Leipzig

Halle, Stadt Schkeuditz. Dazu werden die drei Bestands-BHKW zurückgebaut und folgende Installationen sind vorgesehen: Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummer 1.2.3.2 (V) der Anlage 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist. Die Heiz- und Technikzentrale ist der Nummer 1.2.3.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen. Für das Vorhaben war gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) durchzuführen. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsisches Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) gendert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, 04107 Leipzig, Braustraße 2 zugänglich. Leipzig, den 27. Juli 2026 Die Flughafen Leipzig

Halle GmbH, Terminalring 11, 04435 Flughafen Leipzig

Halle, Stadt Schkeuditz beantragte mit Datum vom 12. März 2026 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Heiz- und Technikzentrale durch Um- und Neubaumaßnahmen am Standort 04435 Flughafen Leipzig

Halle, Stadt Schkeuditz. Dazu werden die drei Bestands-BHKW zurückgebaut und folgende Installationen sind vorgesehen: - 2 BHKW (FWL jeweils ca. 2,6 MW) inkl. Frischöl-

Altöltank - 2 Wärmepumpen (je 600 kW) mit Kältemittel R717 - 4 Kältemaschinen (2 x 1.400 kW, 2 x 700 kW) mit Kältemittel R717 - 4 Rückkühlwerke (je 1,7 MW). Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummer 1.2.3.2 (V) der Anlage 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist. Die Heiz- und Technikzentrale ist der Nummer 1.2.3.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen. Für das Vorhaben war gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) durchzuführen. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsisches Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) gendert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, 04107 Leipzig, Braustraße 2 zugänglich. Leipzig, den 27. Juli 2026 Landesdirektion Sachsen Dr. Batereau Referatsleiterin Dr. Batereau Referatsleiterin