Deutsche Stiftung Patientenschutz Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe Bundestag; Fehlender Anspruch in GKV und Sprechstundenbedarf
Regelungsvorhaben “Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe” von “Deutsche Stiftung Patientenschutz” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 27.06.2024
Beschreibung: Bei der gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention fehlt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Suizidprophylaxe. Dazu zählen kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie.
Sonstiges im Bereich “Gesundheit” [alle RV hierzu]
SGB 5 [alle RV hierzu]
SGB 11 [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608030005 ( PDF - 8 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 31.07.2026 an: Bundestag Fraktionen
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Versendet am 31.07.2026 an: Bundestag Fraktionen
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
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